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Alarmierung und Evakuierung

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Alarmierung und Evakuierung

BTÜ GmbH, office@ihresicherheit.at


Allgemeines

• Arbeitgeber müssen

geeignete Vorkehrungen

treffen, um das Entstehen

eines Brandes und im Falle

eines Brandes eine

Gefährdung des Lebens und

der Gesundheit der

Arbeitnehmer zu vermeiden.

§25 ASchG


Gesetzliche

Vorgaben

•ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

•Bauarbeiterschutzverordnung

• Arbeitsstättenverordnung

• TRVB, Normen, uvm,.…


Allgemeines

ALARMIERUNG UND EVAKUIERUNG

•Die Alarmierung dient dem Warnen der

anwesenden Personen sowie dem

Herbeirufen von Hilfe, z. B.

Sicherheitspersonal, Feuerwehr. Sie kann

mündlich, akustisch oder auch optisch

erfolgen.

•Die Evakuierung ist das organisierte

Verlassen von Personen eines gefährdeten

in einen gesicherten Bereich.


Allgemeines

DIE ALARMIERUNG

•Wird ein Evakuierungsgrund (z. B.

Notfall, Brand) erkannt, wird ein Alarm

ausgelöst. Dieser Alarm muss von allen

Anwesenden erkannt und verstanden

werden.


Allgemeines

DIE EVAKUIERUNG

•Nach der Alarmierung müssen sich die

betroffenen Personen unverzüglich über

die gekennzeichneten Fluchtwege in

einen sicheren Bereich (z. B.

Sammelstelle) begeben.


Allgemeines

DIE SAMMELSTELLE UND FLUCHTWEGE

•An der Sammelstelle ist eine

Anwesenheitskontrolle durch eine vom

Unternehmen festgelegte Person

durchzuführen, um die Vollzähligkeit

festzustellen. Dies gilt auch für anwesende

Dritte (Besucherinnen oder Besucher,

Fremdfirmen, usw.).

•Besondere Vorkommnisse (z. B. vermisste,

verletzte oder eingeschlossene Personen)

während der Evakuierung müssen gemeldet

werden.


Im Brandfall

richtig reagieren

Betreten Sie niemals

verqualmte Räume! Dort bilden

sich giftige Brandgase.

Sollten Sie sich in einem

verqualmten Raum befinden,

so bewegen Sie sich kriechend

auf dem Boden vorwärts.

Schließen Sie die Tür von

außen und alarmieren Sie die

Feuerwehr 122 oder 112.


Allgemeines

VERHALTEN IM BRANDFALL

•Ruhe bewahren, keine Panik!

•Brand melden! Feuerwehr 122 oder 112

•Mitarbeiter und sonstige Personen warnen!

•Lüftungs-, Transport- und Heizungsanlagen

abschalten!

•Gefahrenbereiche sofort verlassen!

•Feuerlöscher auslösen-> Rettung von

Menschenleben geht vor Brandbekämpfung!


Kleinlöschgeräte

ES GIBT ZWEI UNTERSCHIEDLICHE TECHNISCHE AUSFÜHRUNGEN VON

FEUERLÖSCHERN. ZUM EINEN DEN AUFLADELÖSCHER UND ZUM

ANDEREN DEN DAUERDRUCKLÖSCHER.

•Bei Aufladelöschern müssen Sie den

entsprechenden Auslöser betätigen,

bevor Sie mit ihm auch löschen können

(„Push Button“ zum Mischen von

Kohlenstoffdioxid und Löschmittel).

•Dauerdrucklöscher: Um diesen

Feuerlöscher zu betätigen, müssen Sie

lediglich einen Sicherheitsstift entfernen.


Brandklassen von Kleinlöschgeräten


Aufladelöscher

DAS BESONDERE AN AUFLADELÖSCHERN

IST, DASS HIER LÖSCHMITTEL UND

TREIBGAS VONEINANDER GETRENNT SIND.

DIESE FEUERLÖSCHER HABEN ALSO ZWEI

BEHÄLTER: DEN GROßEN, VON AUßEN

SICHTBAREN FÜR DAS LÖSCHMITTEL UND

DANN NOCH DIE TREIBMITTELFLASCHE.

•Wenn Sie nun also sicher sind, dass Sie den

passenden Feuerlöscher zur Hand haben

(Brandklasse A, B,…), ziehen Sie den

Sicherungsring oder -Stift. Dann können Sie den

roten Knopf obendrauf drücken und damit den

Löscher aktivieren.


Dauerdrucklöscher

DAUERDRUCKLÖSCHER STEHEN

PERMANENT UNTER DRUCK, WESHALB

DIESE FEUERLÖSCHER AUCH HÄUFIG ALS

PERMANENTLÖSCHER BEZEICHNET

WERDEN.

•Den Feuerlöscher muss man vor der

Benutzung nicht aktivieren, sondern

lediglich den Sicherungsstift oder die

Verplombung entfernen. Der

Feuerlöscher ist sofort einsatzbereit.


Feuerlöscher im Ernstfall richtig

bedienen

TRITT DER ERNSTFALL EIN, SOLLTEN SIE

FOLGENDE REGELN ZUM EINSATZ EINES

FEUERLÖSCHERS BEACHTEN:

•Immer mit dem Wind löschen!

•Achten Sie darauf, den Löschstrahl auf die

Glut zu zielen, nicht auf die Flammen.

•Flächenbrände sollten Sie von vorne nach

hinten löschen.

•Halten Sie immer genügend Abstand von

dem Feuer. Bei einem Elektrobrand sollte

das mindestens 1m sein!


Erste Hilfe bei Brandverletzungen

1. Brandverletzungen, -wunden sofort mit kaltem

Wasser behandeln, bis der Schmerz verschwindet.

2. Keimfreie Wundauflage. Kein Berühren der Wunde,

keine Salben, Puder, Gelees, usw. Kein öffnen von

Brandblasen!

4. Festklebende Kleidung nicht abreißen.

5. Gesichts- und Augenverbrennungen unverbunden

lassen.

6. Bei Bewusstsein reichlich, wenn möglich salzhaltige

Flüssigkeit zuführen.

7. Bewusstlose Personen auf die Seite legen, ggf. den

Mund frei räumen und den Kopf überstrecken, um

Erstickungsgefahr bei Erbrechen zu vermeiden.

8. Vor Wärmeverlust (auch von unten) schützen


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