Alarmierung und Evakuierung
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Alarmierung und Evakuierung
BTÜ GmbH, office@ihresicherheit.at
Allgemeines
• Arbeitgeber müssen
geeignete Vorkehrungen
treffen, um das Entstehen
eines Brandes und im Falle
eines Brandes eine
Gefährdung des Lebens und
der Gesundheit der
Arbeitnehmer zu vermeiden.
§25 ASchG
Gesetzliche
Vorgaben
•ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
•Bauarbeiterschutzverordnung
• Arbeitsstättenverordnung
• TRVB, Normen, uvm,.…
Allgemeines
ALARMIERUNG UND EVAKUIERUNG
•Die Alarmierung dient dem Warnen der
anwesenden Personen sowie dem
Herbeirufen von Hilfe, z. B.
Sicherheitspersonal, Feuerwehr. Sie kann
mündlich, akustisch oder auch optisch
erfolgen.
•Die Evakuierung ist das organisierte
Verlassen von Personen eines gefährdeten
in einen gesicherten Bereich.
Allgemeines
DIE ALARMIERUNG
•Wird ein Evakuierungsgrund (z. B.
Notfall, Brand) erkannt, wird ein Alarm
ausgelöst. Dieser Alarm muss von allen
Anwesenden erkannt und verstanden
werden.
Allgemeines
DIE EVAKUIERUNG
•Nach der Alarmierung müssen sich die
betroffenen Personen unverzüglich über
die gekennzeichneten Fluchtwege in
einen sicheren Bereich (z. B.
Sammelstelle) begeben.
Allgemeines
DIE SAMMELSTELLE UND FLUCHTWEGE
•An der Sammelstelle ist eine
Anwesenheitskontrolle durch eine vom
Unternehmen festgelegte Person
durchzuführen, um die Vollzähligkeit
festzustellen. Dies gilt auch für anwesende
Dritte (Besucherinnen oder Besucher,
Fremdfirmen, usw.).
•Besondere Vorkommnisse (z. B. vermisste,
verletzte oder eingeschlossene Personen)
während der Evakuierung müssen gemeldet
werden.
Im Brandfall
richtig reagieren
Betreten Sie niemals
verqualmte Räume! Dort bilden
sich giftige Brandgase.
Sollten Sie sich in einem
verqualmten Raum befinden,
so bewegen Sie sich kriechend
auf dem Boden vorwärts.
Schließen Sie die Tür von
außen und alarmieren Sie die
Feuerwehr 122 oder 112.
Allgemeines
VERHALTEN IM BRANDFALL
•Ruhe bewahren, keine Panik!
•Brand melden! Feuerwehr 122 oder 112
•Mitarbeiter und sonstige Personen warnen!
•Lüftungs-, Transport- und Heizungsanlagen
abschalten!
•Gefahrenbereiche sofort verlassen!
•Feuerlöscher auslösen-> Rettung von
Menschenleben geht vor Brandbekämpfung!
Kleinlöschgeräte
ES GIBT ZWEI UNTERSCHIEDLICHE TECHNISCHE AUSFÜHRUNGEN VON
FEUERLÖSCHERN. ZUM EINEN DEN AUFLADELÖSCHER UND ZUM
ANDEREN DEN DAUERDRUCKLÖSCHER.
•Bei Aufladelöschern müssen Sie den
entsprechenden Auslöser betätigen,
bevor Sie mit ihm auch löschen können
(„Push Button“ zum Mischen von
Kohlenstoffdioxid und Löschmittel).
•Dauerdrucklöscher: Um diesen
Feuerlöscher zu betätigen, müssen Sie
lediglich einen Sicherheitsstift entfernen.
Brandklassen von Kleinlöschgeräten
Aufladelöscher
DAS BESONDERE AN AUFLADELÖSCHERN
IST, DASS HIER LÖSCHMITTEL UND
TREIBGAS VONEINANDER GETRENNT SIND.
DIESE FEUERLÖSCHER HABEN ALSO ZWEI
BEHÄLTER: DEN GROßEN, VON AUßEN
SICHTBAREN FÜR DAS LÖSCHMITTEL UND
DANN NOCH DIE TREIBMITTELFLASCHE.
•Wenn Sie nun also sicher sind, dass Sie den
passenden Feuerlöscher zur Hand haben
(Brandklasse A, B,…), ziehen Sie den
Sicherungsring oder -Stift. Dann können Sie den
roten Knopf obendrauf drücken und damit den
Löscher aktivieren.
Dauerdrucklöscher
DAUERDRUCKLÖSCHER STEHEN
PERMANENT UNTER DRUCK, WESHALB
DIESE FEUERLÖSCHER AUCH HÄUFIG ALS
PERMANENTLÖSCHER BEZEICHNET
WERDEN.
•Den Feuerlöscher muss man vor der
Benutzung nicht aktivieren, sondern
lediglich den Sicherungsstift oder die
Verplombung entfernen. Der
Feuerlöscher ist sofort einsatzbereit.
Feuerlöscher im Ernstfall richtig
bedienen
TRITT DER ERNSTFALL EIN, SOLLTEN SIE
FOLGENDE REGELN ZUM EINSATZ EINES
FEUERLÖSCHERS BEACHTEN:
•Immer mit dem Wind löschen!
•Achten Sie darauf, den Löschstrahl auf die
Glut zu zielen, nicht auf die Flammen.
•Flächenbrände sollten Sie von vorne nach
hinten löschen.
•Halten Sie immer genügend Abstand von
dem Feuer. Bei einem Elektrobrand sollte
das mindestens 1m sein!
Erste Hilfe bei Brandverletzungen
1. Brandverletzungen, -wunden sofort mit kaltem
Wasser behandeln, bis der Schmerz verschwindet.
2. Keimfreie Wundauflage. Kein Berühren der Wunde,
keine Salben, Puder, Gelees, usw. Kein öffnen von
Brandblasen!
4. Festklebende Kleidung nicht abreißen.
5. Gesichts- und Augenverbrennungen unverbunden
lassen.
6. Bei Bewusstsein reichlich, wenn möglich salzhaltige
Flüssigkeit zuführen.
7. Bewusstlose Personen auf die Seite legen, ggf. den
Mund frei räumen und den Kopf überstrecken, um
Erstickungsgefahr bei Erbrechen zu vermeiden.
8. Vor Wärmeverlust (auch von unten) schützen
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT !