Kurhaus Palais in Augsburg-Göggingen – Kultiviertes Wohnen am Klausenberg

Kultiviert wohnen im Herzen von Augsburg, dafür steht das "Kurhaus-Palais". Ein attraktives Architekturkonzept und hochwertige Ausstattung machen die hoch attraktiven Wohnungen in bester Lage im traditionellen Stadtteil Göggingen zu einem Juwel für Selbstnutzer wie auch Kapitalanleger. In direkter Nähe zur Augsburger City und mit optimaler Verkehrsanbindung. Damit sich die zukünftigen Bewohner – Vormerkungen sind bereits möglich – besonders wohlfühlen, setzt tfm Wohnbau mit einer topmodernen technischen Ausstattung höchste Maßstäbe. Eine hochenergieeffiziente Bauweise gemäß KfW-55-Standard ermöglicht finanzielle Fördermöglichkeiten. Neben dem Prestige-Projekt „Kurhaus-Palais“ plant Augsburgs renommierter Bauträger tfm Wohnbau aktuell weitere Wohnträume in exzellenten Lagen, wie am Bahnpark, in der Altstadt am Jakobsplatz und in der Ulmer Straße. Mehr Informationen unter: https://www.tfm-wohnbau.de/projekte/kurhaus-palais/ Kultiviert wohnen im Herzen von Augsburg, dafür steht das "Kurhaus-Palais". Ein attraktives Architekturkonzept und hochwertige Ausstattung machen die hoch attraktiven Wohnungen in bester Lage im traditionellen Stadtteil Göggingen zu einem Juwel für Selbstnutzer wie auch Kapitalanleger. In direkter Nähe zur Augsburger City und mit optimaler Verkehrsanbindung.

Damit sich die zukünftigen Bewohner – Vormerkungen sind bereits möglich – besonders wohlfühlen, setzt tfm Wohnbau mit einer topmodernen technischen Ausstattung höchste Maßstäbe. Eine hochenergieeffiziente Bauweise gemäß KfW-55-Standard ermöglicht finanzielle Fördermöglichkeiten.
Neben dem Prestige-Projekt „Kurhaus-Palais“ plant Augsburgs renommierter Bauträger tfm Wohnbau aktuell weitere Wohnträume in exzellenten Lagen, wie am Bahnpark, in der Altstadt am Jakobsplatz und in der Ulmer Straße.

Mehr Informationen unter: https://www.tfm-wohnbau.de/projekte/kurhaus-palais/

10.01.2023 Aufrufe

Tiefgarage Für die Dauerbeleuchtung werden energiesparende LED-Leuchtmittel eingebaut. Vorbereitung für E-Mobilität Im Elektro-Hausanschlussraum im Kellergeschoss werden im Zählerschrank bauseits ein zusätzlicher Zählerplatz und ein Reserve-Zählerplatz für Ladeeinrichtung vorgesehen und bei dem Energieversorgungsunternehmen zusätzlich 22 kW Strom-Leistungsanschluss beantragt und auch hierfür die anfallenden Hausanschlusskosten und der anfallende Baukostenzuschuss durch den Verkäufer bezahlt. Von jedem Wohnungszählerplatz werden bauliche Vorkehrungen getroffen zur Vorbereitung einer Leitungsverlegung vom Zählerraum bis zu allen Tiefgaragenstellplätzen, dies erfolgt unterhalb der Tiefgaragendecke z. B. durch Anbringung von Kabelkanälen oder Kabelrinnen oder mittels Leerrohre, sodass die Möglichkeit besteht an jedem Stellplatz eine Ladeeinrichtung einbauen zu lassen. Es wird darauf hingewiesen, dass das aktive Lastmanagement eventuell entsprechend den Vorgaben des zuständigen Elektroversorgungsunternehmens zu begrenzen ist und zur Reduzierung der Gebäude-Strom-Anschlussleistung hierfür der Einbau eines einheitlichen Lademanagements durch die Wohnungseigentümergemeinschaft erforderlich ist. Die kompletten hierfür erforderlichen Elektroinstallationen sowie der Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung dieser Ladeinfrastruktur sind nicht im Vertragsumfang des Verkäufers enthalten. Multimedia-Anschluss (TV, Radio und Internet) ‣ Das Gebäude wird im Rahmen der Erhebung eines Glasfaserbereitstellungsentgeltes an das öffentliche Glasfasernetz angeschlossen und erstmalig mit einer gebäudeinternen Netzinfrastruktur die vollständig aus Glasfaserkomponenten besteht ausgestattet. Vom Hausübergabepunkt (HüP) im Kellergeschoss wird hierfür in jede Wohnung ein Glasfaserkabel verlegt und auf einer bauseitig vorhandenen Montageplatte im 2-feldrigen Wohnungsverteilerschrank ein Glasfaser-Abschlusspunkt (GF-TA) erstellt. Für diese Leistung wird auf Grundlage des derzeit gültigen Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 23.06.2021 (ab 01.12.2021 in Kraft getreten) ein monatliches Glasfaserbereitstellungsentgelt in Höhe von 5,00 Euro brutto fällig. Dieses Bereitstellungsentgelt wird für die Dauer von 5 Jahren ab Abnahme des Gemeinschaftseigentums der Wohnanlage erhoben und wird im Rahmen der Betriebskosten durch die zukünftige Hausverwaltung mit dem/den Käufer/n abgerechnet. Im Rahmen eines Mietvertrages mit einem autorisierten Anbieter (z. B. Telekom Deutschland GmbH, Vodafone Deutschland GmbH) über den Aufbau und Betrieb eines TV- und Radio-Versorgungsnetzes einschließlich Service und Wartung mit einer Laufzeit von ca. 2 Jahren erfolgt die Verlegung von zusätzliche Kabeln (z. B. Koaxialkabel für TV+ Radio) in den „bauseits vorhandenen Leerrohren“, sodass die „vorhandene „Leerdose“ im Raum Wohnen/Essen mit Steck-Anschlüssen für TV + Radio und Kommunikation (1 x 10 Gigabit-LAN) bestückt wird. Für den betriebsbereiten Empfang von Radio und TV wird vom Glasfaser-Abschlusspunkt in der Wohnungsverteilung ein optischer Netzwerkabschluss (Optical Network Termination ONT) eingebaut, der die optischen Signale in elektrische verwandelt. Somit besteht nach Abnahme und Übergabe in jeder Wohnung bereits ein betriebsfertiger TV- und Radioempfang von digitalen TV- und Radio-Sender. Für diese Leistung wird je Wohnung eine monatliche Miete in Höhe von derzeit ca. 10,00 Euro bis 15,00 Euro je nach Anbieter brutto fällig. Dieses Mietentgelt wird ab Übergabe Stand: 07.12.2022 Seite 16 von 28

der Wohnung erhoben und wird im Rahmen der Betriebskosten durch die zukünftige Hausverwaltung mit dem/den Käufer/n abgerechnet. ‣ Der Telefon-/Internet-Anschluss mit betriebsbereitem Einbau von einem WLAN-Router ist vom Käufer bzw. dessen Mieter rechtzeitig bei einem geeigneten Anbieter / Provider (z. B. Telekom Deutschland GmbH, Vodafone Deutschland GmbH) in Auftrag zu geben und zu bezahlen. Je nachdem welches Paket hier bei einem geeigneten Anbieter / Provider (z. B. Telekom Deutschland GmbH, Vodafone Deutschland GmbH) abonniert wird, ist ohne weitere Kabelverlegung über WLAN der Empfang von Internetfernsehen, Streaming-Diensten sowie Internettelefonie und Videokonferenzen möglich. Briefkastenanlage Jede Wohnung erhält einen Briefkasten in einer gemeinschaftlichen Briefkastenanlage im Bereich des Hauseinganges. Die Oberfläche der Briefkastenanlage ist pulverbeschichtet im Farbton entsprechend dem Farbkonzept des Verkäufers. Natursteinarbeiten Die gemauerten oder betonierten Fensterbrüstungen in den Wohngeschossen und im Treppenhaus erhalten innen einen Granitsims „bianco sardo“; in Sanitärräumen werden diese gefliest. Keramische Fliesenbeläge Keramische Fliesen • glasierte Wandfliesen Gruppe BIII nach DIN EN 14411, Tab. 1 (Stand: 2016-12) • Bodenfliesen aus Feinsteinzeug Gruppe BI a nach DIN EN 14411, Tab. 1 (Stand: 2016-12) mit nicht rektifizierten Kanten mit einer Größe von maximal 0,20 m² und Kantenlängen von mindestens 20 cm und maximal 60 cm je Einzelfliese nach Wahl des Käufers mit einem Materialwert bis € 55.--/m² inkl. MwSt (nur gültig bei den Vertragsfirmen des Verkäufers) und mit Flex- Fugen im Farbton weiß oder grau (nach gesonderter Festlegung durch den Verkäufer), werden in den einzelnen Räumen wie folgt verlegt: Bad (wo im Plan vorgesehen): Wände raumhoch und Boden. Dusche bzw. Duschbad (wo im Plan vorgesehen) Wände raumhoch und Boden Separate WCs (wo im Plan vorgesehen): Wände ca. 1,25 m hoch und Boden Hauswirtschaftsraum (wo im Plan vorgesehen): Boden gefliest mit umlaufendem Fliesensockel. Im gemeinschaftlichen Treppenhaus werden die Stufen und Podestflächen vom Kellergeschoss bis zum Erdgeschoss mit Bodenfliesen aus Feinsteinzeug Gruppe BI a nach DIN EN 14411, Tab. 1 (Stand: 2016-12) mit rektifizierten Kanten und mit farblich passenden Flex-Fugen belegt. Im Bereich von angrenzenden Wandflächen kommt ein Fliesensockel aus gleichem Material wie die Bodenfliesen zur Ausführung. Im Eingangsbereich im Erdgeschoss wird ein Sauberläufer in den Fliesenbelag integriert. Hinweis: Sämtliche Bodenflächen in allen Bädern, Duschbädern und Duschen erhalten eine Bodenabdichtung aus kunststoffmodifiziertem Zementmörtel. Zur Vermeidung von eventuellem Wasseraustritt Stand: 07.12.2022 Seite 17 von 28

Tiefgarage<br />

Für die Dauerbeleuchtung werden energiesparende LED-Leuchtmittel e<strong>in</strong>gebaut.<br />

Vorbereitung für E-Mobilität<br />

Im Elektro-Hausanschlussraum im Kellergeschoss werden im Zählerschrank bauseits e<strong>in</strong> zusätzlicher<br />

Zählerplatz und e<strong>in</strong> Reserve-Zählerplatz für Ladee<strong>in</strong>richtung vorgesehen und bei dem<br />

Energieversorgungsunternehmen zusätzlich 22 kW Strom-Leistungsanschluss beantragt und<br />

auch hierfür die anfallenden Hausanschlusskosten und der anfallende Baukostenzuschuss durch<br />

den Verkäufer bezahlt.<br />

Von jedem Wohnungszählerplatz werden bauliche Vorkehrungen getroffen zur Vorbereitung e<strong>in</strong>er<br />

Leitungsverlegung vom Zählerraum bis zu allen Tiefgaragenstellplätzen, dies erfolgt unterhalb der<br />

Tiefgaragendecke z. B. durch Anbr<strong>in</strong>gung von Kabelkanälen oder Kabelr<strong>in</strong>nen oder mittels Leerrohre,<br />

sodass die Möglichkeit besteht an jedem Stellplatz e<strong>in</strong>e Ladee<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>bauen zu lassen.<br />

Es wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass das aktive Lastmanagement eventuell entsprechend den Vorgaben<br />

des zuständigen Elektroversorgungsunternehmens zu begrenzen ist und zur Reduzierung<br />

der Gebäude-Strom-Anschlussleistung hierfür der E<strong>in</strong>bau e<strong>in</strong>es e<strong>in</strong>heitlichen Lademanagements<br />

durch die Wohnungseigentümergeme<strong>in</strong>schaft erforderlich ist. Die kompletten hierfür erforderlichen<br />

Elektro<strong>in</strong>stallationen sowie der Betrieb, die Wartung und die Instandhaltung dieser Lade<strong>in</strong>frastruktur<br />

s<strong>in</strong>d nicht im Vertragsumfang des Verkäufers enthalten.<br />

Multimedia-Anschluss (TV, Radio und Internet)<br />

‣ Das Gebäude wird im Rahmen der Erhebung e<strong>in</strong>es Glasfaserbereitstellungsentgeltes an<br />

das öffentliche Glasfasernetz angeschlossen und erstmalig mit e<strong>in</strong>er gebäude<strong>in</strong>ternen<br />

Netz<strong>in</strong>frastruktur die vollständig aus Glasfaserkomponenten besteht ausgestattet. Vom<br />

Hausübergabepunkt (HüP) im Kellergeschoss wird hierfür <strong>in</strong> jede Wohnung e<strong>in</strong> Glasfaserkabel<br />

verlegt und auf e<strong>in</strong>er bauseitig vorhandenen Montageplatte im 2-feldrigen Wohnungsverteilerschrank<br />

e<strong>in</strong> Glasfaser-Abschlusspunkt (GF-TA) erstellt.<br />

Für diese Leistung wird auf Grundlage des derzeit gültigen Telekommunikationsgesetzes<br />

(TKG) vom 23.06.2021 (ab 01.12.2021 <strong>in</strong> Kraft getreten) e<strong>in</strong> monatliches Glasfaserbereitstellungsentgelt<br />

<strong>in</strong> Höhe von 5,00 Euro brutto fällig. Dieses Bereitstellungsentgelt wird für<br />

die Dauer von 5 Jahren ab Abnahme des Geme<strong>in</strong>schaftseigentums der Wohnanlage erhoben<br />

und wird im Rahmen der Betriebskosten durch die zukünftige Hausverwaltung mit<br />

dem/den Käufer/n abgerechnet.<br />

Im Rahmen e<strong>in</strong>es Mietvertrages mit e<strong>in</strong>em autorisierten Anbieter (z. B. Telekom Deutschland<br />

GmbH, Vodafone Deutschland GmbH) über den Aufbau und Betrieb e<strong>in</strong>es TV- und<br />

Radio-Versorgungsnetzes e<strong>in</strong>schließlich Service und Wartung mit e<strong>in</strong>er Laufzeit von ca. 2<br />

Jahren erfolgt die Verlegung von zusätzliche Kabeln (z. B. Koaxialkabel für TV+ Radio) <strong>in</strong><br />

den „bauseits vorhandenen Leerrohren“, sodass die „vorhandene „Leerdose“ im Raum<br />

<strong>Wohnen</strong>/Essen mit Steck-Anschlüssen für TV + Radio und Kommunikation (1 x 10 Gigabit-LAN)<br />

bestückt wird. Für den betriebsbereiten Empfang von Radio und TV wird vom<br />

Glasfaser-Abschlusspunkt <strong>in</strong> der Wohnungsverteilung e<strong>in</strong> optischer Netzwerkabschluss<br />

(Optical Network Term<strong>in</strong>ation ONT) e<strong>in</strong>gebaut, der die optischen Signale <strong>in</strong> elektrische<br />

verwandelt.<br />

Somit besteht nach Abnahme und Übergabe <strong>in</strong> jeder Wohnung bereits e<strong>in</strong> betriebsfertiger<br />

TV- und Radioempfang von digitalen TV- und Radio-Sender.<br />

Für diese Leistung wird je Wohnung e<strong>in</strong>e monatliche Miete <strong>in</strong> Höhe von derzeit ca. 10,00<br />

Euro bis 15,00 Euro je nach Anbieter brutto fällig. Dieses Mietentgelt wird ab Übergabe<br />

Stand: 07.12.2022<br />

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