Schnaittach - Mitteilungsblatt

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26.12.2012 Aufrufe

Mit � 14 Dezember 2012 Aus dem Rathaus Schnaittach Bürgerbefragung über die Erwachsenenbildung für Schnaittach! Fragen an alle Bürgerinnen und Bürger Schnaittachs! 1. Würden Sie sich aktiv in der Vorstandschaft des Volksbildungswerkes Schnaittach e.V. an der Organisation der örtlichen Erwachsenenbildung einbringen? Wenn ja, bitte Name und Kontaktadresse angeben: Ja Nein 2. Nehmen Sie das Kursangebot der VHS Unteres Pegnitztal jetzt schon in Anspruch? 3. Würden Sie das Kursangebot Der VHS Unteres Pegnitztal in Schnaittach besuchen? 4. Befürworten Sie den Beitritt des Marktes Schnaittach in den Zweckverband der VHS Unteres Pegnitztal? Fragen an die Vereine und Privatpersonen! 1. Können Sie sich vorstellen, sich in den Verbund der VHS Unteres Pegnitztal einzubringen und Kurse anzubieten? Falls ja: bitte weiter ausfüllen Name der Vereins/Privatperson: Kursangebot: Bitte ausfüllen, ausschneiden und im Rathaus bis zum 19.12.2012 abgeben oder in Briefkasten werfen. Vielen Dank für Ihre Beteiligung! " Auszug aus der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter § 9 Sicherungspflicht: (1) Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz haben die Vorderund Hinterlieger die in § 11 bestimmten Abschnitte der Gehbahnen der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen (Sicherungsfläche) auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. (2) Die Sicherungspflicht besteht für alle Straßen, auch wenn diese nicht im Straßenverzeichnis aufgeführt sind. § 10 Sicherungsarbeiten (1) Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsflächen an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reifoder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an " Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. (2) Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. § 11 Sicherungsfläche (1) Sicherungfläche ist die vor dem Vorderliegergrundstück innerhalb der Reinigungsfläche liegende Gehbahn. Brandmüller, 1. Bürgermeister Die gesamte Verordnung ist im Rathaus einsehbar. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Erwachsenenbildung in Schnaittach übernahm bislang das Volksbildungswerk Schnaittach e.V. Dessen Vorstandschaft informierte uns nun über die Auflösung des Vereins. Der Markt soll künftig die Aufgaben der Erwachsenenbildung übernehmen. Da der Markt Schnaittach diese Aufgabe nicht selbst lösen kann, denken wir über eine Partnerschaft mit dem Zweckverband der Volkshochschule Unteres Pegnitztal nach. Die Mitgliedschaft in diesem Zweckverband würde den Markt Schnaittach jährlich 3,50 Euro pro Einwohner kosten. Die Volkshochschule bietet flächendeckend ein breites Spektrum an Weiterbildung, welches für jeden Menschen ein passendes Bildungsangebot bereithält. Sie bemüht sich besonders um jene Menschen, die bislang wenig von Weiterbildung profitierten. Niemand soll zurück gelassen werden. Somit sind die Volkshochschulen Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Würde der Markt Schnaittach dem Zweckverband der Volkshochschule beitreten, so könnte die VHS auch in Schnaittach Kurse anbieten und Sitzungstermine im Dezember (Änderungen vorbehalten) Bau- und Umweltausschuss: Donnerstag, 4. Dezember um 18.30 Uhr Marktgemeinderat: Donnerstag, 13. Dezember um 19.30 Uhr Die aktuellen Termine finden Sie auch auf unserer Homepage www.schnaittach.de. Weihnachtsaktion 2012 Zur Verschönerung des Weihnachtsfestes für bedürftige Kinder und ältere Menschen findet auch dieses Jahr wieder eine Weihnachtsaktion statt. Damit sollen unverschuldet ins soziale Abseits geratene Kinder, Jugendliche und Senioren unterstützt und ihnen das Weihnachtsfest verschönert werden. Zur Unterstützung bittet der Markt Schnaittach um Spenden. Die Betroffenen erhalten Gutscheine von Schnaittacher Einzelhändlern. Wer Unterstützung benötigt, den bitte ich, sich unter Tel. 09153/409-130 an die Marktverwaltung zu wenden. Entsprechende Anträge finden Sie auch unter www.schnaittach.de. Falls Sie die Weihnachtsaktion des Marktes Schnaittach unterstützen möchten, würden wir uns deshalb über eine Spende auf das Konto 430 008 920 bei der Sparkasse Nürnberg (BLZ: 76050101), bzw. Konto 261 soweit möglich die Kurse des Volksbildungswerks übernehmen. Die Entscheidung über den Beitritt des Marktes Schnaittach zum Zweckverband der Volkshochschule Unteres Pegnitztal möchte der Marktgemeinderat im Benehmen mit der Bürgerschaft treffen. Deshalb bitten wir Sie, an der nachstehenden Umfrage teilzunehmen. Sagen Sie uns Ihre Meinung! Dabei gebe ich schon zu bedenken, dass die Reaktivierung des Volksbildungswerkes Schnaittach e.V. – als die Erwachsenenbildung in den Händen eines örtlichen Vereins – der bessere und auch wirtschaftlichere Weg sein könnte. Deshalb bitte ich nochmals all jene, denen die Erwachsenenbildung wichtig ist und die sich vorstellen könnten, diese aktiv in einem Verein mit zu gestalten, sich bei mir (Tel. 09153/409 121 oder g.brandmueller@schnaittach.de) zu melden. Für Ihr Interesse und Ihre Mithilfe danke ich Ihnen. Mit freundlichem Gruß Georg Brandmüller, Erster Bürgermeister 335 bei der Spar- und Kreditbank Lauf (BLZ 760 610 25) sehr freuen. Bitte geben Sie als Verwendungszweck „Weihnachtsaktion“ an. Auf Wunsch werden die Namen der Spender in der Tagespresse und im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Spenden für die Weihnachtsaktion sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Bei Beträgen bis 100 Euro dient der Einzahlungsbeleg als Nachweis für das Finanzamt; für größere Geldspenden senden wir Ihnen selbstverständlich unaufgefordert eine Spendenquittung zu. Ich danke Ihnen im Voraus recht herzlich – auch und vor allem im Namen der Bürgerinnen und Bürger, die dank Ihrer Mithilfe hoffentlich ein schönes Weihnachtsfest haben werden. Georg Brandmüller, Erster Bürgermeister

Schlussfeststellung 1. Das Verfahren wird mit Wirkung vom 15.12.2012 abgeschlossen. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Verfahren hätten berücksichtigt werden müssen. 2. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Hedersdorf II sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Aus dem Rathaus Schnaittach Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Gz. A-A7566-3798 Ansbach, den 15.10.2012 Ländliche Entwicklung, Verfahren Hedersdorf II (Dorferneuerung), Markt Schnaittach, Landkreis Nürnberger Land Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach (Briefanschrift: Sie suchen noch ein passendes Geschenk? Schnaittach Schirme ab sofort 10,00 Euro Schnaittach Chronik 19,95 Euro Alle Artikel sind erhältlich im Rathaus. Schnaittach ein Wintermärchen Beginn täglich um 17.30 Uhr, falls nicht anders erwähnt Samstag, 1.12. Grundschule Schnaittach, Erlanger Straße Sonntag, 2.12. Blaues Malerhaus, Birkensteingasse 6 Montag, 3.12. Kath. Kindergarten, St. Kunigund Erlanger Str. 19 Dienstag, 4.12. Freiröttenbach, Fam. Weber Mittwoch, 5.12. Mittelschule Schnaittach Donnerstag, 6.12. Hedersdorf Dorfplatz Achtung: Beginn um 17 Uhr Freitag, 7.12. Theaterverein Edelweiß, Nürnberger Str.38 Postfach 6 19, 91511 Ansbach) einzulegen. Ein Widerspruch muss spätestens am letzten Tag der Frist einlaufen. Sollte über einen Widerspruch ohne zureichenden Grund innerhalb von sechs Monaten sachlich nicht entschieden werden, so kann binnen weiterer drei Monate Klage zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, Flurbereinigungsgericht, Ludwigstraße 23, 80539 München (Briefanschrift: Postfach 34 01 48, Schnaittacher Bürgerservice Samstag, 8.12. Fam. Müller-Maul, Kersbacher Weg 1 Sonntag, 9.12. Café Lehmeier, Marktplatz Montag, 10.12. Osternohe, Kindergarten Dienstag, 11.12. „Kleine Leute Kirche“ Haus der Begegnung St. Kunigund Martina‘s Nagelstudio • French, Neu-Modellage • Maniküre, Paraffinbad • Permanent-Lack für Naturnägel jetzt in Ute‘s Haarstübchen in Schnaittach, Tel. 0174/3043863 Gerne aUcH HaUsbesUcHe! Mittwoch, 12.12. Fam. Biasin, Lupinenweg 8 Donnerstag, 13.12. Großbellhofen, Hexenstübchen Achtung: Beginn um 16.30 Uhr Freitag, 14.12. Fam. Korb, Schwanenweg 3 Samstag, 15.12. Germersberg, Café Holzwurm Sonntag, 16.12. Marienapotheke, Marktplatz Montag, 17.12. Tausendschön, Badstraße Dienstag, 18.12. Fam. Singer, Simonshofer Str.51 Mittwoch, 19.12. Kirchröttenbach, Fam. Wolfermann, D18 80098 München) schriftlich erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Friedrich-Wilhelm Brumberg, Ltd. Baudirektor Der Markt Schnaittach informiert: Rarität: Baugrundstück in Kirchröttenbach zu verkaufen! Idyllisch gelegen, in attraktiver und beliebter Wohngegend liegt das Baugrundstück in unmittelbarer Nähe zum Kindergarten Kirchröttenbach. Objekt: Voll erschlossenes Grundstück in gepflegtem Zustand. Bebauung ist mit einem Einfamilienhaus oder mit zwei Doppelhaushälften möglich. Weitere Bebauungsanfra- gen können beim zuständigen Bauamt gestellt werden. Bewerbung: Schriftliche Bewerbungen für dieses Grundstück können bis zum 21.12.2012 beim Markt Schnaittach, Liegenschaftsverwaltung, abgegeben werden. Brandmüller, Erster Bürgermeister Teilfläche aus Fl.Nr. 40/50 = 734 m2 Gesamtgröße, Einzelbebauung möglich Kaufpreis: 90,00 Euro/m2 Auskünfte erteilen beim Markt Schnaittach: Liegenschaftsamt, Tel. 409141 Bauamt, Tel. 409150 Donnerstag, 20.12. Untersdorf, Fam. Dobbert am Dorfplatz Freitag, 21.12. Hedersdorf, Fam. Schmude, Schlosshof 1 Samstag, 22.12. Fam. Rüffler, Oberer Krankenhausweg 34 Sonntag, 23.12. Reisebüro Holzmann-Lang, Rathausplatz Montag, 24.12., Heiliger Abend Kindergottesdienste in den Kirchen Herzliche Einladung an alle großen und kleinen Zuhörer! Dezember 2012 15

Mit �<br />

14 Dezember 2012<br />

Aus dem Rathaus <strong>Schnaittach</strong><br />

Bürgerbefragung über die Erwachsenenbildung für<br />

<strong>Schnaittach</strong>!<br />

Fragen an alle Bürgerinnen und Bürger <strong>Schnaittach</strong>s!<br />

1. Würden Sie sich aktiv in der Vorstandschaft des Volksbildungswerkes<br />

<strong>Schnaittach</strong> e.V. an der Organisation<br />

der örtlichen Erwachsenenbildung einbringen? Wenn<br />

ja, bitte Name und Kontaktadresse angeben:<br />

Ja Nein<br />

2. Nehmen Sie das Kursangebot der VHS Unteres Pegnitztal<br />

jetzt schon in Anspruch?<br />

3. Würden Sie das Kursangebot Der VHS Unteres Pegnitztal<br />

in <strong>Schnaittach</strong> besuchen?<br />

4. Befürworten Sie den Beitritt des Marktes <strong>Schnaittach</strong> in<br />

den Zweckverband der VHS Unteres Pegnitztal?<br />

Fragen an die Vereine und Privatpersonen!<br />

1. Können Sie sich vorstellen, sich in den Verbund der<br />

VHS Unteres Pegnitztal einzubringen und Kurse anzubieten?<br />

Falls ja: bitte weiter ausfüllen<br />

Name der Vereins/Privatperson:<br />

Kursangebot:<br />

Bitte ausfüllen, ausschneiden und im Rathaus bis zum<br />

19.12.2012 abgeben oder in Briefkasten werfen.<br />

Vielen Dank für Ihre Beteiligung!<br />

"<br />

Auszug aus der Verordnung über die<br />

Reinhaltung und Reinigung der<br />

öffentlichen Straßen<br />

und die Sicherung der Gehbahnen im Winter<br />

§ 9 Sicherungspflicht:<br />

(1) Zur Verhütung von Gefahren für<br />

Leben, Gesundheit, Eigentum<br />

oder Besitz haben die Vorderund<br />

Hinterlieger die in § 11<br />

bestimmten Abschnitte der Gehbahnen<br />

der an ihr Grundstück<br />

angrenzenden oder ihr Grundstück<br />

mittelbar erschließenden<br />

öffentlichen Straßen (Sicherungsfläche)<br />

auf eigene Kosten in<br />

sicherem Zustand zu erhalten.<br />

(2) Die Sicherungspflicht besteht für<br />

alle Straßen, auch wenn diese<br />

nicht im Straßenverzeichnis aufgeführt<br />

sind.<br />

§ 10 Sicherungsarbeiten<br />

(1) Die Vorder- und Hinterlieger<br />

haben die Sicherungsflächen an<br />

Werktagen ab 7.00 Uhr und an<br />

Sonn- und gesetzlichen Feiertagen<br />

ab 8.00 Uhr von Schnee zu<br />

räumen und bei Schnee-, Reifoder<br />

Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden<br />

Stoffen (z.B. Sand,<br />

Splitt), nicht jedoch mit Tausalz<br />

oder ätzenden Mitteln zu bestreuen<br />

oder das Eis zu beseitigen. Bei<br />

besonderer Glättegefahr (z.B. an<br />

"<br />

Treppen oder starken Steigungen)<br />

ist das Streuen von Tausalz<br />

zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen<br />

sind bis 20.00 Uhr so oft<br />

zu wiederholen, wie es zur Verhütung<br />

von Gefahren für Leben,<br />

Gesundheit, Eigentum oder Besitz<br />

erforderlich ist.<br />

(2) Der geräumte Schnee oder die<br />

Eisreste (Räumgut) sind neben<br />

der Gehbahn so zu lagern, dass<br />

der Verkehr nicht gefährdet oder<br />

erschwert wird. Abflussrinnen,<br />

Hydranten, Kanaleinlaufschächte<br />

und Fußgängerüberwege sind bei<br />

der Räumung freizuhalten.<br />

§ 11 Sicherungsfläche<br />

(1) Sicherungfläche ist die vor dem<br />

Vorderliegergrundstück innerhalb<br />

der Reinigungsfläche liegende<br />

Gehbahn.<br />

Brandmüller,<br />

1. Bürgermeister<br />

Die gesamte Verordnung ist im<br />

Rathaus einsehbar.<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und<br />

Bürger,<br />

die Erwachsenenbildung in <strong>Schnaittach</strong><br />

übernahm bislang das Volksbildungswerk<br />

<strong>Schnaittach</strong> e.V. Dessen<br />

Vorstandschaft informierte uns nun<br />

über die Auflösung des Vereins. Der<br />

Markt soll künftig die Aufgaben der<br />

Erwachsenenbildung übernehmen.<br />

Da der Markt <strong>Schnaittach</strong> diese<br />

Aufgabe nicht selbst lösen kann,<br />

denken wir über eine Partnerschaft<br />

mit dem Zweckverband der Volkshochschule<br />

Unteres Pegnitztal<br />

nach. Die Mitgliedschaft in diesem<br />

Zweckverband würde den Markt<br />

<strong>Schnaittach</strong> jährlich 3,50 Euro pro<br />

Einwohner kosten.<br />

Die Volkshochschule bietet flächendeckend<br />

ein breites Spektrum an<br />

Weiterbildung, welches für jeden<br />

Menschen ein passendes Bildungsangebot<br />

bereithält. Sie bemüht sich<br />

besonders um jene Menschen, die<br />

bislang wenig von Weiterbildung<br />

profitierten. Niemand soll zurück gelassen<br />

werden. Somit sind die Volkshochschulen<br />

Teil der kommunalen<br />

Daseinsvorsorge.<br />

Würde der Markt <strong>Schnaittach</strong> dem<br />

Zweckverband der Volkshochschule<br />

beitreten, so könnte die VHS auch<br />

in <strong>Schnaittach</strong> Kurse anbieten und<br />

Sitzungstermine im Dezember<br />

(Änderungen vorbehalten)<br />

Bau- und Umweltausschuss: Donnerstag, 4. Dezember um 18.30 Uhr<br />

Marktgemeinderat: Donnerstag, 13. Dezember um 19.30 Uhr<br />

Die aktuellen Termine finden Sie auch auf unserer Homepage<br />

www.schnaittach.de.<br />

Weihnachtsaktion 2012<br />

Zur Verschönerung des Weihnachtsfestes<br />

für bedürftige Kinder und<br />

ältere Menschen findet auch dieses<br />

Jahr wieder eine Weihnachtsaktion<br />

statt. Damit sollen unverschuldet ins<br />

soziale Abseits geratene Kinder, Jugendliche<br />

und Senioren unterstützt<br />

und ihnen das Weihnachtsfest verschönert<br />

werden.<br />

Zur Unterstützung bittet der Markt<br />

<strong>Schnaittach</strong> um Spenden. Die Betroffenen<br />

erhalten Gutscheine von<br />

<strong>Schnaittach</strong>er Einzelhändlern.<br />

Wer Unterstützung benötigt, den bitte<br />

ich, sich unter Tel. 09153/409-130<br />

an die Marktverwaltung zu wenden.<br />

Entsprechende Anträge finden Sie<br />

auch unter www.schnaittach.de.<br />

Falls Sie die Weihnachtsaktion des<br />

Marktes <strong>Schnaittach</strong> unterstützen<br />

möchten, würden wir uns deshalb<br />

über eine Spende auf das Konto 430<br />

008 920 bei der Sparkasse Nürnberg<br />

(BLZ: 76050101), bzw. Konto 261<br />

soweit möglich die Kurse des Volksbildungswerks<br />

übernehmen.<br />

Die Entscheidung über den Beitritt<br />

des Marktes <strong>Schnaittach</strong> zum<br />

Zweckverband der Volkshochschule<br />

Unteres Pegnitztal möchte der<br />

Marktgemeinderat im Benehmen mit<br />

der Bürgerschaft treffen.<br />

Deshalb bitten wir Sie, an der<br />

nachstehenden Umfrage teilzunehmen.<br />

Sagen Sie uns Ihre Meinung!<br />

Dabei gebe ich schon zu bedenken,<br />

dass die Reaktivierung des Volksbildungswerkes<br />

<strong>Schnaittach</strong> e.V. – als<br />

die Erwachsenenbildung in den<br />

Händen eines örtlichen Vereins – der<br />

bessere und auch wirtschaftlichere<br />

Weg sein könnte. Deshalb bitte<br />

ich nochmals all jene, denen die<br />

Erwachsenenbildung wichtig ist und<br />

die sich vorstellen könnten, diese<br />

aktiv in einem Verein mit zu gestalten,<br />

sich bei mir (Tel. 09153/409 121<br />

oder g.brandmueller@schnaittach.de)<br />

zu melden.<br />

Für Ihr Interesse und Ihre Mithilfe<br />

danke ich Ihnen.<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

Georg Brandmüller,<br />

Erster Bürgermeister<br />

335 bei der Spar- und Kreditbank<br />

Lauf (BLZ 760 610 25) sehr freuen.<br />

Bitte geben Sie als Verwendungszweck<br />

„Weihnachtsaktion“ an.<br />

Auf Wunsch werden die Namen der<br />

Spender in der Tagespresse und im<br />

<strong>Mitteilungsblatt</strong> veröffentlicht.<br />

Spenden für die Weihnachtsaktion<br />

sind als Sonderausgaben steuerlich<br />

abzugsfähig. Bei Beträgen bis 100<br />

Euro dient der Einzahlungsbeleg als<br />

Nachweis für das Finanzamt; für größere<br />

Geldspenden senden wir Ihnen<br />

selbstverständlich unaufgefordert<br />

eine Spendenquittung zu.<br />

Ich danke Ihnen im Voraus recht<br />

herzlich – auch und vor allem im<br />

Namen der Bürgerinnen und Bürger,<br />

die dank Ihrer Mithilfe hoffentlich<br />

ein schönes Weihnachtsfest haben<br />

werden.<br />

Georg Brandmüller,<br />

Erster Bürgermeister

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