Haushaltssatzung 2023 - Dezernat III
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<strong>III</strong>/071<br />
Produkt 05.03.01<br />
Besondere soziale Leistungen<br />
<strong>Dezernat</strong> <strong>III</strong><br />
Budgetverantwortung:<br />
A 50 - Amt für Soziales und Senioren AL Fr. Hirtz, Tel. 2453<br />
Produktverantwortung:<br />
AGL Scheufens, Tel. 5046<br />
AGL Fr. Branderhorst, Tel. 5005<br />
AGL Hirsch, Tel. 2184<br />
AGL Mahr, Tel. 2452<br />
Inhalte des Produktes:<br />
Beschreibung:<br />
● Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben (SGB IX)<br />
● Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB IX)<br />
● Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem BKGG<br />
Enthalten sind die Ansprüche auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder in Wohngeld- bzw. Kinderzuschlagsbezug<br />
sowie auf der Ertragsseite die Beteiligung des Bundes an den Leistungen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt entsprechend<br />
der geltenden Delegationsregelung in den regionsangehörigen Städten und Gemeinden.<br />
● Leistungen nach dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) und dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StRehaG)<br />
● Betreuungsangelegenheiten für Erwachsene nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Gesetz über das Verfahren in<br />
Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) sowie dem Betreuungsbehördengesetz<br />
Zielsetzung:<br />
● Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben (SGB IX):<br />
Dauerhafte Integration von schwerbehinderten Menschen in das Arbeitsleben sowie Ausgleich von<br />
behindertenbedingten Nachteilen<br />
● Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB IX)<br />
● Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem BKGG:<br />
Nach Prüfung der durch die regionsangehörigen Kommunen bewilligten Leistungen sind die geleisteten Zahlungen zeitnah zu erstatten.<br />
Die Richtlinien für die Leistungsgewährung sind unter Beteiligung der regionsangehörigen Kommunen regelmäßig zu überarbeiten<br />
und an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen. Über eingelegte Widersprüche ist zeitnah zu entscheiden.<br />
● Betreuungsangelegenheiten:<br />
Unterstützung der Betreuungsgerichte, Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten, Förderung der<br />
Betreuungsvereine, Übernahme von eigenen Betreuungsfällen, Beratungen zur rechtlichen Vorsorge und Vermeidung<br />
einer gesetzlichen Betreuung<br />
Zielgruppen:<br />
● Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben (SGB IX)<br />
● schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen im Arbeitsleben<br />
● Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder beschäftigen möchten<br />
● Betriebs- und Personalräte sowie Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte<br />
● Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB IX)<br />
● Kinder mit Behinderung von Schuleintritt bis zur Vollendung der allgemeinen Schulbildung<br />
● Kinder mit Behinderung im Elementarbereich (Delegationsaufgabe, befristet bis zum 31.07.2022)<br />
● Erwachsene Menschen mit Behinderung, die einen Fahrdienst zur Teilnahme am sozialen und<br />
kulturellen Leben benötigen (Delegationsaufgabe)<br />
● Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem BKGG<br />
● regionsangehörige Kommunen<br />
● Hilfeempfänger, die Entscheidungen im Widerspruchs- oder Klageverfahren anfechten<br />
● Leistungen nach dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) und dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StRehaG)<br />
● Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgung bzw. politischer Verfolgung im Gebiet der ehemaligen DDR<br />
● Betreuungsangelegenheiten<br />
● Volljährige Betreute<br />
● Betreuungsvereine<br />
● Betreuungsgerichte in der StädteRegion Aachen<br />
● Berufsbetreuer, ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte