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Haushaltssatzung 2023 - Dezernat III

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<strong>III</strong>/071<br />

Produkt 05.03.01<br />

Besondere soziale Leistungen<br />

<strong>Dezernat</strong> <strong>III</strong><br />

Budgetverantwortung:<br />

A 50 - Amt für Soziales und Senioren AL Fr. Hirtz, Tel. 2453<br />

Produktverantwortung:<br />

AGL Scheufens, Tel. 5046<br />

AGL Fr. Branderhorst, Tel. 5005<br />

AGL Hirsch, Tel. 2184<br />

AGL Mahr, Tel. 2452<br />

Inhalte des Produktes:<br />

Beschreibung:<br />

● Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben (SGB IX)<br />

● Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB IX)<br />

● Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem BKGG<br />

Enthalten sind die Ansprüche auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder in Wohngeld- bzw. Kinderzuschlagsbezug<br />

sowie auf der Ertragsseite die Beteiligung des Bundes an den Leistungen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt entsprechend<br />

der geltenden Delegationsregelung in den regionsangehörigen Städten und Gemeinden.<br />

● Leistungen nach dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) und dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StRehaG)<br />

● Betreuungsangelegenheiten für Erwachsene nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Gesetz über das Verfahren in<br />

Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) sowie dem Betreuungsbehördengesetz<br />

Zielsetzung:<br />

● Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben (SGB IX):<br />

Dauerhafte Integration von schwerbehinderten Menschen in das Arbeitsleben sowie Ausgleich von<br />

behindertenbedingten Nachteilen<br />

● Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB IX)<br />

● Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem BKGG:<br />

Nach Prüfung der durch die regionsangehörigen Kommunen bewilligten Leistungen sind die geleisteten Zahlungen zeitnah zu erstatten.<br />

Die Richtlinien für die Leistungsgewährung sind unter Beteiligung der regionsangehörigen Kommunen regelmäßig zu überarbeiten<br />

und an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen. Über eingelegte Widersprüche ist zeitnah zu entscheiden.<br />

● Betreuungsangelegenheiten:<br />

Unterstützung der Betreuungsgerichte, Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten, Förderung der<br />

Betreuungsvereine, Übernahme von eigenen Betreuungsfällen, Beratungen zur rechtlichen Vorsorge und Vermeidung<br />

einer gesetzlichen Betreuung<br />

Zielgruppen:<br />

● Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben (SGB IX)<br />

● schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen im Arbeitsleben<br />

● Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder beschäftigen möchten<br />

● Betriebs- und Personalräte sowie Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte<br />

● Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB IX)<br />

● Kinder mit Behinderung von Schuleintritt bis zur Vollendung der allgemeinen Schulbildung<br />

● Kinder mit Behinderung im Elementarbereich (Delegationsaufgabe, befristet bis zum 31.07.2022)<br />

● Erwachsene Menschen mit Behinderung, die einen Fahrdienst zur Teilnahme am sozialen und<br />

kulturellen Leben benötigen (Delegationsaufgabe)<br />

● Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem BKGG<br />

● regionsangehörige Kommunen<br />

● Hilfeempfänger, die Entscheidungen im Widerspruchs- oder Klageverfahren anfechten<br />

● Leistungen nach dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) und dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StRehaG)<br />

● Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgung bzw. politischer Verfolgung im Gebiet der ehemaligen DDR<br />

● Betreuungsangelegenheiten<br />

● Volljährige Betreute<br />

● Betreuungsvereine<br />

● Betreuungsgerichte in der StädteRegion Aachen<br />

● Berufsbetreuer, ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte

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