Haushaltssatzung 2023 - Dezernat III
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<strong>III</strong>/032<br />
Produkt 06.08.01<br />
Kommunales Integrationszentrum<br />
Erläuterungen:<br />
Zu E/414100 "Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke v. Land"<br />
Die Erträge <strong>2023</strong> für die Regellförderung des Kommunalen Integrationszentrums werden sich voraussichtlich auf 402.500 € für<br />
Personalaufwendungen und Sachmittel belaufen. Darüber hinaus werden Landesmittel für niederschwellige Dolmetscherdienste<br />
in Höhe von 50.0000 € berücksichtigt.<br />
Im Rahmen des KOMM-AN Programmes werden 75.000 € für Personalaufwendungen sowie 15.000 € Sachmittel gefördert.<br />
Daneben erhält die StädteRegion, sofern die Fördersumme unverändert bleibt, 121.100 € zur Weiterleitung an freie Träger,<br />
Institutionen und Vereine. Zusätzlich wird mit dem Förderprogramm Integrationschancen für Kinder und Familien (IfKuF) ein<br />
Förderbetrag in Höhe von 33.300 € eingehen. Hinzu kommt die vorauss. Förderung des Kommunalen Integrationsmanagements:<br />
Für das Casemanagement (Baustein II) werden Mittel in Höhe von 660.000 € erwartet, für die Koordination (Baustein I) 270.450 €.<br />
Zu A/501900 "Gehalt sonstige Beschäftigte":<br />
Hier sind die Honorare für die Umsetzung in den Schwerpunktbereichen "Bildung und Querschnitt" eingeplant.<br />
Von diesem Konto gehen ebenso die Honorarkosten des Programms "IfKuF" ab. 50.000 € des Haushaltsansatzes<br />
werden durch Mittel des Land NRW Mittel für niederschwellige Dolmetscherdienste zur Verfügung gestellt.<br />
Der Ansatz wurde im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2021 (SRT 04.02.2021) um 15.000 € zur Erweiterung des<br />
Angebots für Dolmetscherdienste angehoben.<br />
Da durch das Kommunale Integrationsmanagement ein weiterer Schwerpunkt etabliert wurde, wurde der Ansatz erhöht, um den steigenden<br />
Bedarf decken zu können.<br />
Zu A/543990 "Andere Sonstige Geschäftsausgaben"<br />
Das Sachkonto umfasst sämtliche Ausgaben zur Umsetzung der Schwerpunktbereiche "Querschnitt" und "Bildung".<br />
Voraussichtlich entfallen <strong>2023</strong> erneut 121.100 € auf weiterzuleitende Mittel sowie 15.000 € Sachausgaben aus dem Programm<br />
"KOMM-AN NRW".<br />
Durch die Einrichtung von 6 Case Management-Stellen bei ra. Kommunen bzw. Wohlfahrtverbänden und der Sprungbrett gGmbH werden<br />
Mittel in Höhe von 330.000 € weitergeleitet.<br />
Darüber hinaus enthält der Ansatz Sachkosten für die Durchführung des neuen Kommunalen Integrationsmanagements (Baustein I) 49.000 €.<br />
Zu A/545831 "IT-Fachanwendungen (Projekte)":<br />
Die veranschlagten Haushaltsmittel werden für folgende IT-Projekte benötigt: <strong>2023</strong><br />
Weiterentwicklung der Datenbank "Kommunales Integrationszentrum" (regio iT) sowie Veranstaltungsmanagement 5.953 €<br />
Zu A/545821 "IT Fachanwendungen (lfd. Kosten)": <strong>2023</strong><br />
Produkt- sowie Wartungskosten 406 €<br />
Erläuterungen zu Teilprodukt 946200:<br />
Zu E/414100 "Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke v. Land"<br />
Der Ansatz berücksichtigt die Landesmittel des Förderprogramms "NRWeltoffen" in Höhe von 73.500 €.<br />
Zu A/501900 "Gehalt sonstige Beschäftigte":<br />
Der Ansatz wurde gegenüber den HH-Entwurf aufgrund des Mehrbedarfes an Unterstützungsleistungen z.B. zur Integration<br />
urkainischer Kinder in das Schulsystem im Zuge der Beratung und Beschlussfassung über dem Haushalt <strong>2023</strong> um 10.000 € erhöht.<br />
Zu A/531799 "Zuschüsse an priv. Unternehmen / Vereine":<br />
Im Zuge der Beschlussfassung über den Haushalt 2022 im SRT am 09.12.2021 wurde der Ansatz um 7.000 € angehoben.<br />
Zu A/531839 "Zuschuss zum Fanprojekt StädteRegion Aachen":<br />
Der Städteregionsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.06.2020 (SV 2020/0334) beschlossen, vorbehaltlich des vorzulegenden<br />
Konzeptes und vorbehaltlich der weiteren Förderung des Landes und des DFB's das Fanprojekt fortzuführen.<br />
Zu A/543901 "Sachkosten Projekt "Miteinander in der StädteRegion Aachen"":<br />
Die Konzeption als Grundlage der weiteren Arbeit wurde im Städteregionstag am 24.06.2021 (SV 2021/0352) beschlossen.