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Haushaltssatzung 2023 - Dezernat III

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Produkt 05.06.01<br />

Aufgaben/Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Bundeselternzeitgesetz<br />

Erläuterungen:<br />

Die Aufgaben nach dem Bundeselterngeld- und Bundeselternzeitgesetz wurden zum 01.01.2008 von den Versorgungsämtern als<br />

landeseinheitliche Sozialverwaltung auf die Kreise und kreisfreien Städte übertragen. Im Hinblick auf die Gründung der<br />

StädteRegion im Jahr 2009 war eine Aufgabenwahrnehmung für den Bereich des Kreises und der Stadt Aachen durch die<br />

StädteRegion Aachen von Anfang an sinnvoll. Vgl. hierzu öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und<br />

StädteRegion Aachen vom 10.12.2007. Beamte wurden zu den neuen Aufgabenträgern versetzt.<br />

Die tariflich Beschäftigten werden durch das Land NRW bis zu einem evtl. Nachersatz im Wege der Arbeitnehmerüberlassung<br />

gestellt (vgl. § 23 des Zweiten Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur in NRW). Ab dem Zeitpunkt der Ersatzeinstellung<br />

durch die StädteRegion Aachen trägt das Land NRW die Personalkosten, solange man in dem vom Land vorgegebenen<br />

Stellenrahmen liegt. Für den Nachersatz hat der SRA am 29.11.2018 eine Grundsatzentscheidung getroffen<br />

(SV 2018/0311). Aufgrund der Entwicklung und Komplexität der Elterngeldmaterie (mehrere Novellierungen seit 2013)<br />

wurde der Stellenrahmen im Rahmen der Turnusmäßigen Evaluation letztmalig in 2016 angepasst/erhöht.<br />

Die nächste Evaluation und Überprüfung des Stellenrahmens findet in <strong>2023</strong> statt.<br />

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Haushaltsplanung im Elterngeldbereich:<br />

Wegen der Corona-Pandemie können viele Eltern die Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes nicht mehr einhalten. Das<br />

Bundesministerium für Famile , Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat daher am 20.05.2020 ein Gesetz für Maßnahmen<br />

im Elterngeld aus Anlass der COVID-19-Pandemie beschlossen.<br />

Die gesetzlichen Anpassungen sollen verhindern, dass Eltern aufgrund der Corona-Krise finanzielle Nachteile beim Elterngeld haben.<br />

Die Regelungen gelten rückwirkend seit 2020 und wurden bis auf weiteres verlängert und finden weiter Anwendung.<br />

Die Anwendung dieser Übergangsregelungen zu Corona, die Auswirkung der Elterngeldreform aus 2021 und auch die<br />

Änderungen im Rahmen von EU-Recht haben die Errechnung und Bearbeitung sehr komplex und aufwendig werden lassen und<br />

führen daher zu deutlich verlängerten Bearbeitungszeiten- auch landesweit-.<br />

Zu E/411000 "Verwaltungsgebühren":<br />

Aufgrund der Gebührensatzung der StädteRegion Aachen werden für die Erstellung von Kopien und Zweitschriften Verwaltungsgebühren<br />

erhoben. In die 2. Änderungssatzung zur Allgemeinen Gebührensatzung der Städteregion Aachen wurde im § 8 eine<br />

Kleinstbetragsregelung aufgenommen. Durch diesen Tatbestand sind die Verwaltungsgebühren stark rückläufig<br />

Zu A/500001 "Personalaufwendungen":<br />

Aufgrund freiwerdender Stellen von Landesbeschäftigten und städteregionalem Personal (Eintritt in den Ruhestand) müssen zur<br />

Aufrechterhaltung der Aufgabe Nachbesetzungen erfolgen. Da bei Ausscheiden eines Landesbeschäftigten durch das<br />

Land eine Nachersatzpauschale gezahlt werden muss, sind diese Personalkosten jedoch bisher refinanziert. Der Städteregionsausschuss<br />

hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 grundsätzlich den bedarfsorientierten Nach- und Neubesetzungen aufgrund des<br />

Ausscheidens von Landesbeschäftigten, der entsprechenden Erhöhung der Personalkostenaufwendungen, der Anpassung der<br />

Basisansätze sowie den erforderlichen Stelleneinrichtungen zugestimmt.<br />

Der Städteregionsausschuss hat am 29.11.2018 (SV Nr. 2018/0315) anerkannt, dass zur Sicherung der Aufgabenwahrnehmung im<br />

Elterngeld sowie zur sach- und fristgerechten Auszahlung der Lohnersatzleistung ab 2019 ein zusätzlicher Bedarf von 1,0 Stelle<br />

erforderlich ist. Daraus folgt eine Erhöhung der Personalaufwendungen ab dem 01.01.2019 um jährlich 51.300 €.<br />

Das A 57 wird in der Fortschreibung des Personalbewirtschaftungskonzeptes der Städteregion Aachen ab dem 01.01.2022 als<br />

Ausnahme geführt (vergleichbar Jobcenter und Bereich Kindertageseinrichtungen), da neben einer komplizierten<br />

Refinanzierungslage (s.o.) auch ein aufwendiges Verfahren bei ausscheidenden Landesbediensteten entsteht, was insbesondere<br />

zu unterjährigen finanziellen Mehrbedarfen führt und die Haushaltsplanung in diesem Bereich erschwert.<br />

Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)":<br />

Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: <strong>2023</strong><br />

• Wartungsverträge für 2 Scanner 11.262 €<br />

• Leasing von 3 Arbeitsplatzscannern<br />

• Wartungs- und Folgekosten Aufrufanlage + Online-Terminvereinbarung<br />

• 1x Lizenzkosten (ZOOM)<br />

Zu A/545831 "IT-Fachanwendungen (Projekte)": <strong>2023</strong><br />

• OZG-Prozesse "Elterngeld" 5.000 €

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