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Der Albjäger 2022

Der Albjäger ist das Jahresmagazin der Jägervereinigung Ulm e.V. und beinhaltet alle wichtigen Informationen aus dem vergangenen Jahr sowie einen kleinen Ausblick auf das kommende Jubiläumsjahr 2023.

Der Albjäger ist das Jahresmagazin der Jägervereinigung Ulm e.V. und beinhaltet alle wichtigen Informationen aus dem vergangenen Jahr sowie einen kleinen Ausblick auf das kommende Jubiläumsjahr 2023.

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Ausgabe Nr. 1 | November 2022

Jahresmitteilungsheft der Jägervereinigung Ulm e.V.

Berichte

Bericht der Jahreshauptversammlungen

Hegering-Berichte

Kassenbericht

Schwarzwildverwahrstellen



VORWORT

Manfred Chaloun

Kreisjägermeister

Liebe Jägerinnen, Liebe Jäger,

mit dieser Ausgabe des Albjägers möchte ich Sie auf zwei

Dinge besonders hinweisen:

Erstens: Mit dieser Ausgabe beschließen wir langsam das Jahr

und dürfen uns auf ein besonderes Jahr 2023 freuen, in welchem

wir unser 75-jähriges Jubiläum feiern und auch den

Landesjägertag ausrichten dürfen.

Zweitens: Wie Sie vielleicht schon beim ersten Überfliegen

bemerkt haben, haben wir dem Albjäger einen Magazin-Charakter

verliehen, indem wir die Texte aufgelockerter dargestellt,

die Bilder gewichtiger und die Tabellen übersichtlicher

gemacht haben.

Ich wünsche Ihnen nun viel Freude beim Durchblättern und

freue mich auf ein erfolgreiches Jubiläumsjahr 2023!

Ihr Manfred Chaloun

Früher jagte der Mensch um zu leben,

heute jagt er um zu erleben.

Stefan Rogal

ALB-JÄGER ‘22 | 3


SCHWÄBISCHE ALB

Wenn im Hintergrund keine Strommasten und Windräder zu

sehen wären, könnte dieses Bild auch irgendwo im Hinterland

der Toskana aufgenommen worden sein.

Foto: Ingo Jakubke



INHALT

INHALT

ZUM VEREIN

08

Zum Geleit

Kreisjägermeister Manfred Chaloun resümiert

das vergangene Jahr und gibt einen

Ausblick auf das kommende Jubiläumsjahr

2023

12

Wichtige

Kontaktadressen

Die wichtigsten Adressen, Telefonnummern

und E-Mails in unserem Verein

16

Mitgliederversammlung

(Protokoll)

Ein ereignisreiches Jahr liegt vor dem

verein – mit der Ausrichtung des Landesjägertages

Baden-Württemberg in Ulm

sowie dem eigenen 75-jährigen Jubiläum.

24

Kassenbericht des

Schatzmeisters

Ein Bericht des Schatzmeisters Jürgen

Weber zur Übersicht der Vereinsfinanzen.

58

Beitragsordnung

Für wen entfallen welche Gebühren im

Falle einer Mitgliedschaft?

64

Satzung

Die wichtigsten Vereinsgrundlagen

und Neuerungen mit Beschluß vom

6. Mai 2022.

HEGERINGE UND OBLEUTE

14

Ansprechpartner und Kontakte

zu den Hegeringen

Der direkte Draht bei sämtlichen Fragen

und Anliegen in den Hegeringen.

34

Berichte der Obleute

Was war los in den vergangenen 12

Monaten – bei den Jägerinnen, im Lernort

Natur oder bei den Jagdhornbläsern – alle

Berichte der Obfrauen- und -männer.

52

Berichte aus den

Hegeringen

Die Hegeringleiterinnen und -leiter

fassen Interessantes und Wissenswertes

zusammen.

INFORMATIONEN

31

Wildschadenschätzer

Eine Liste der bestätigten Wildschadenschätzer

gemäß Jagd- und Wildtiermanagementgesetz.

32

Schwarzwild-

Verwahrstellen

Übersicht aller Verwahrstellen inklusive

der Kontaktpersonen

60

Mitglieder

Alle Infos zu Geburtstagen, neuen und

verstorbenen Mitgliedern sowie den

Ehrungen



ZUM GELEIT

Foto: Fredrik Solli, unsplash.com

8 | ALB-JÄGER ‘22

Manfred Chaloun

Kreisjägermeister

Sehr geehrte Jägerinnen,

Sehr geehrte Jäger,

ich freue mich, Ihnen den Albjäger 2022 in

der zweiten Ausgabe und im neuen Format

zu überreichen. Mein Dank spreche ich Herrn

Thomas Pohl aus, welcher die Idee und den

Mut hatte, den Albjäger mit der ersten

neuen Ausgabe 2021 zu verändern. Nicht

weniger Dank gilt all den Mitgliedern mit

ihren Ideen und Gedanken, die an der Gestaltung

des neuen Albjägers 2022 mitgewirkt

haben.

Die Jäger/innen übernehmen seit Generationen

weitreichende sozial gesellschaftliche

Verantwortung und bewegen sich in unseren

sozial akzeptierten Grenzen. Die Waidgerechtigkeit

ermöglicht in diesem Kontext

einen Orientierungsrahmen für das tägliche

Waidhandwerk und ihrem Handeln. Obwohl

die Jäger/innen kleine Unterschiede subjektiv

anders definieren, ist der gemeinsame

Konsens Jagd hier von Bedeutung. Waidgerechtigkeit

bedeutet Respekt und Wertschätzung

gegenüber heimischen Wildtieren

und ein behutsamer Umgang mit unserer

Natur als Lebensraum. In der Gesamtheit

steht Jagd für Waidgerechtigkeit, Lebensräume

zu schützen, Artenvielfalten zu erhalten,

Äsungsangebote zu ermöglichen, Biotopverbesserungen

zu unterstützen und nachhaltige

Biodiversität zu fördern. Mit dem Lernort

Natur, der urban lebenden Gesellschaft

noch die Möglichkeit Natur und Wildtiere in

ihren Lebensräumen näher zu bringen.

Handlungen und Traditionen der modernen

Jagd immer wieder zu hinterfragen, analysieren

und Jagdkonzepte neu zu überdenken,

sowie die Jagd zeitgemäß mit professionellem

Wildtiermanagement und Nachhaltigkeit

in unserer modernen Kulturlandschaft

zu betreiben. Mein Dank gilt ihnen all den

Jägern/innen der Jägervereinigung Ulm für

ihren Einsatz, ihr Engagement und ihre Verpflichtung

für die „Passion“ Jagd.

Die Jägervereinigung Ulm bietet seit diesem

Jahr seinen Mitgliedern jeden 1. Donnerstag

im Monat organisierte Veranstaltungen,

Fortbildungen und Vorträge im Jägerheim

an. Die Begrifflichkeiten stehen für Information,

Wissensvermittlung und Weiterbildung

mit Themen rund um die Jagd. Die Termine

und Themen werden jeweils auf unserer Internetseite

und über die Hegeringleiter und

Obleute veröffentlicht.

Das Schießwesen wurde neu strukturiert

und organisiert. Den Mitgliedern der Jägervereinigung

Ulm und den Mitgliedern im

Freundeskreis der Ulmer und Neu-Ulmer

Jägervereinigungen bieten wir monatlich

zwei Schießabende an. Jeden zweiten Mittwoch

im Monat wird im Schützenheim Bollingen

von 19 – 22 Uhr auf 100 m Rehbock auf

4 Bahnen geschossen. Nach Voranmeldung

kann zusätzlich auf Kurzwaffe geschossen

werden. Jeden vierten Mittwoch im Monat

wird im Müller Schießzentrum Ulm von

19 – 21 Uhr auf bewegtes Ziel (laufender Keiler

und Kipphase) geschossen. Der Schießnachweis

kann bei Bedarf ausgestellt werden.

Biberprojektmodell nach bayerischem Vorbild:

dieses Projekt wird gefördert vom Umweltministerium

und Ministerium für ländlichen

Raum Baden-Württemberg. Das Pro-


Foto: Brigitte Fischer

jektziel sind Überlegungen von Möglichkeiten

und Grenzen einer Beteiligung von Jägern/

innen im Bibermanagement mit dem Ziel

eine Weiterentwicklung des landesweiten

Bibermanagements bei auftretenden Prüffällen

zu schaffen. Das Projektgebiet umfasst

den Stadtkreis Ulm, Alb-Donau-Kreis,

Lkr. Biberach und Lkr. Sigmaringen. Die

Jäger/innen können in einer Schulung zu

Biberberatern mit der Sachkunde - Entnahme

von Bibern ausgebildet werden. Für Ulm

wird im November dieses Jahr die erste Auftaktveranstaltung

stattfinden.

Im §28 Jagd- Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg

(JWMG) wird Rahmen und

Zweck der Jagdabgabe geregelt. Neben der

Gebühr für den Jagdschein ist eine Jagdabgabe

zu entrichten, die an das Land abzuführen

und für Zwecke der Jagdförderung,

der jagdlichen und wildbiologischen Forschung

sowie die Wildschadensverhütung

zu verwenden ist. Ab 1. April 2022 wurden die

Beiträge der Jagdabgabe erstmalig seit 2005

wieder erhöht. Für einen 3 Jahresjagdschein

beträgt die Jagdabgabe 150,00 € zuzüglich

einer Bearbeitungsgebühr.

Auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft,

Forsten und Gartenbau hat ihre Beiträge

für Jagdpächter und Mitglieder im Jahr

2022 erhöht.

Die Mitgliederversammlung vom 6. Mai 2022

hat die Änderung der Satzung in §2 (Zweck

des Vereins, Aufgaben und Ziele), §5 (Zusammensetzung

der Organe) sowie §12 (Auflösung

des Vereins) beschlossen. Das Amtsgericht

Ulm hat im Vereinsregister 12 die

Eintragung am 19.09.2022 getätigt.

§5 Zusammensetzung der Organe:

1. Die Organe des Vereins setzen sich folgendermaßen

zusammen…

a)

- dem Vorsitzenden (Kreisjägermeister)

Manfred Chaloun

- dem Stellvertreter (1. Stv. Kreisjägermeister

Helmut Wolf

- dem Schriftführer (2. Stv. Kreisjägermeisterin

Brigitte Fischer (kommissarisch

bis zur Wahl 2023)

- dem Schatzmeister und 1. Beisitzer Jürgen

Weber (kommissarisch bis zur Wahl 2023)

- der 2. Beisitzerin Gerda Jäckl-Rack

- dem 3. Beisitzer Thomas Bretschneider

(kommissarisch bis zur Wahl 2023)

- dem 4. Beisitzer Patrick Zirngibl

(kommissarisch bis zur Wahl 2023)

b) einer von dem Vorstand bestimmenden

Zahl von Obleuten, die von der Mitgliederversammlung

gewählt werden. Ausgenommen

der Obmann für Jagdhornbläser

und dessen Stellvertreter, welche von den

Jagdhornbläsern direkt gewählt werden.

c) und den Hegeringleitern bzw. bei deren

Verhinderung deren Stellvertretern, welche

in den Hegeringen gewählt werden.

VEREINS-

ORGANE

- Vorsitzende/r

- 1. Stellvertreter/in

- 2. Stellvertreter/in

(Schriftführer/in)

- 1. Beisitzer/in

(Schatzmeister/in)

- 2. Beisitzer/in

- 3. Beisitzer/in

- 4. Beisitzer/in

- Obleute

- Hegeringleiter/innen

inkl. Stellvertreter/innen

ALB-JÄGER ‘22 | 9


ZUM GELEIT

Alb-Donau-Kreis

Fläche: 1.357 km²

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg

veranstaltet seinen Landesjägertag

2023 am 15. Juli 2023 in Ulm.

75 Jahre Jägervereinigung Ulm e.V. Am

24.04.1948 wurde in der Mitgliederversammlung

die neue Satzung für die der Jägervereinigung

Ulm e.V. beschlossen und auf den

24.04.1948 vom Amtsgericht Ulm Vereinsregister

eingetragen. Im Jahr 1998 durfte die

Jägervereinigung Ulm e.V. bereits ihr 50 jähriges

Jubiläum feiern. Am 15. Juli 2023 möchten

wir 75 Jahre Vereinsjubiläum feiern. Für

die Festlichkeiten haben wir einen Festausschuss

gegründet, der gemeinsam mit Vorstand

und dem erweiterten Ausschuss bestehend

aus den Hegeringleitern und Obleuten

den Jubiläumsabend organisiert und

vorbereitet.

Wir möchten schon heute alle Jäger/Jägerinnen

der Jägervereinigung Ulm zu diesem Jubiläumsabend

am 15. Juli 2023 recht herzlich

einladen. Eine gesonderte Einladung an alle

Mitglieder, Freunde und Gäste wird im Jahr

2023 versendet.

Bitte vormerken!

Die nächste Mitgliederversammlung

findet am

Freitag, den 24. März 2023

von 19 – 22 Uhr im Hotel

& Restaurant Seligweiler

statt.

Ich wünsche Ihnen allen im Namen des Vorstandes

und erweiterten Ausschusses der

Jägervereinigung Ulm ein Waidmannsheil

und schöne Stunden bei ihrem Waidhandwerk.

Manfred Chaloun

Kreisjägermeister

10 | ALB-JÄGER ‘22



WICHTIGE KONTAKTADRESSEN

Auf den folgenden zwei Seiten stehen die wichtigsten Adressen

der Kontaktpersonen aus dem gesamten Alb-Donau-Kreis

– Vorstandschaft, Obleute oder Hegeringleiter.

ADRESSEN

Kreisjägermeister

Manfred Chaloun

Salachweg 23 I 89160 Dornstadt

Tel.: 0731 . 161-2117 (geschäftl.)

Mobil: 0173 . 3 02 99 44

Mail: m.chaloun@live.de, m.chaloun@ulm.de

kreisjaegermeister@jaeger-ulm.de

Jägerheim

Holderweg 60 | 89075 Ulm-Türmle

Tel.: 07 31 . 14 41 37 43

Obmann für Rechtsangelegenheiten

Peter Thoma

Mail: RAPeterThoma@gmx.de

1. Stv. Kreisjägermeister

Helmut Wolf

Beim St.-Jakobweg 1 I 89129 Langenau

Mobil: 0171 . 3 37 77 67

Mail: stvkreisjaegermeister@jaeger-ulm.de

Obmann für Schießwesen

Lukas Kopczynski

Starenweg 16 I 89150 Laichingen

Mobil: 01 51 . 25 23 72 29

Mail: schiessobmann@jaeger-ulm.de

2. Stv. Kreisjägermeisterin / Schriftführerin

Brigitte Fischer

Dolinenweg 22 I 89143 Blaubeuren

Tel.: 0 73 44 . 9 24 65 06

Mail: stvkreisjaegermeister2@jaeger-ulm.de

Schatzmeister und Beisitzer

Jürgen Weber

Markbronner Straße 25 I 89134 Blaustein

Mobil: 01 79 . 5 40 42 07

Mail: schatzmeister@jaeger-ulm.de

1. Beisitzerin

Gerda Jäckl-Rack

Silcherweg 6 I 89198 Westerstetten

Tel.: 0 73 48 . 68 45

Mail: gerda@jaeckl.de

2. Beisitzer

Thomas Bretschneider

Tel.: 01 74 . 164 05 82

Mail: t-bretschneider@web.de, veranstaltungen@jaeger-ulm.de

3. Beisitzer

Patrick Zirngibl

Ehmannstr. 50 | 89081 Ulm

Tel.: 01 76 . 608 181 61

Mail: patrick.zirngibl@gmx.de, internet@jaeger-ulm.de

Geschäftsstelle Jägervereinigung Ulm e.V.

Salachweg 23 I 89160 Dornstadt; Postfach 2426 I 89014 Ulm

Tel.: 07 31 . 14 41 37 42 (gesch.)

Mobil: 01 73 . 3 02 99 44

Web: www.jaeger-ulm.de

Mail: info@jaeger-ulm.de, mitgliederverwalter@jaeger-ulm.de

kreisjaegermeister@jaeger-ulm.de

Obmann Hundewesen

Günther Schneider

Wiesensteiger Str. 8 I 72589 Westerheim

Tel.: 0 73 33 . 9 54 62 01

Mobil: 01 71 . 3 11 34 34

Mail: hundewesen@jaeger-ulm.de

info@nachsuchenstation-alb-donau.de

Obmann Biotope

Bernhard Seidel

Ländlesweg 1 | 89134 Blaustein-Weidach

Tel.: 0 73 04 . 67 06

Mobil: 01 75 . 2 21 66 23

Mail: esox1954@gmx.de

Obmann Landwirtschaft

Helmut Wolf

Beim St.-Jakobsweg 1 | 89129 Langenau

Mobil: 01 71 . 3 37 77 67

Mail: stvkreisjaegermeister@jaeger-ulm.de

Obmann Jagdhornbläser

Josef Gruber

Holzstraße 11 I 89073 Ulm

Tel.: 07 31 . 2 28 98

Mobil: 01 51 . 68 84 89 16

Mail: info@keramik-gruber.de

Jagdhornbläser, musikalischer Leiter

Horst Müller

Mühlenweg 1 I 86488 Breitenthal

Tel.: 0 82 82 . 6 32 76

Mobil: 01 52 . 27 59 62 68

Mail: h.f.mueller@icloud.com

12 | ALB-JÄGER ‘22


Obmann Jägerausbildung

Rudolf Ripper

Prinz-Eugen-Str. 9 | 89134 Blaustein-Wippingen

Tel.: 0 73 04 . 54 32

Mail: info@jagdschule-alb-donau.de

Obfrau Jägerinnen

Carmen Sautter

Ulmer-Alb-Straße 15 | 89134 Blaustein

Tel.: 01 74 . 90 96 382

Mail: carmen.sautter@web.de

Obfrau Lernort Natur und Jugendarbeit

Miriam Pulvermüller

Buchbronnenweg 87 | 89134 Blaustein

Tel.: 0 73 04 . 40 4 19 69

Mail: miriamp2@web.de

Obmann Junge Jäger

Michael Wieder

Hauffstraße 12 I 89160 Dornstadt

Tel.: 01 79 . 9 60 37 05

Mail: jungjaeger@jaeger-ulm.de

IMPRESSUM

Jägervereinigung Ulm e.V.

Salachweg 23 I 89160 Dornstadt; Postfach 2426 I 89014 Ulm

Tel.: 07 31 . 14 41 37 42 (Geschäftsstelle)

Web: www.jaeger-ulm.de

Mail: info@jaeger-ulm.de, mitgliederverwalter@jaeger-ulm.de

Druck

FRESKO

Holderring 3 | 89173 Lonsee

www.fresko.de

Layout

York Wachter

Eichhornweg 4 | 89081 Ulm

york.wachter@web.de

ALB-JÄGER ‘22 | 13


HEGERINGE

Unsere

Hegeringe

Foto: Nicolai Durbaum, unsplash.com

HEGERING I – LANGENAU

HRL Dr. Hans Miesner

Buchenweg 12 | 89177 Ballendorf

Tel.: 0 73 40 . 76 79

Mobil: 01 72 . 7 10 59 42

Mail: hans.miesner@gmx.de

HRL-Stv. Tomas Oreskovic

Hindenburgstr. 38 | 89233 Neu-Ulm-Pfuhl

Tel.: 07 31 . 71 48 99

Mobil: 01 60 . 94 63 90 71

Mail: tbt.oreskovic@t-online.de

HEGERING II – LONSEE

HRL Wolfgang Schöfisch

Beim Rot 8 | 73340 Amstetten

Tel.: 0 73 36 . 65 89

Mail: schoefisch.huw@sdtnet.de

HRL-Stv. Claus Leibing

Langenau

HEGERING III – AMSTETTEN

HRL Hans Wiedmann

Göppingen

Mobil: 01 76 . 408 33 01

Mail: t-bretschneider@web.de

HRL-Stv. Hegeringteam

Florian Bollinger

Stefan Gans

Michael Mangold

Mail: info@forstbetrieb-stefan-gans.de

HEGERING IV – BEIMERSTETTEN

HRL Jürgen Nold

Tannenweg 1 | 89198 Westerstetten

Mobil: 01 77 . 8 02 31 21

Mail: j.nold@kabelbw.de

HRL-Stv. Alexander Rehm

Mühlwies 2 | Breitingen

Mobil: 01 72 . 3 92 44 87

Mail: alexander-rehm1@web.de

HEGERING V – ULM

HRL Jürgen Weber

Markbronner Str. 25 | 89134 Blaustein-Arnegg

Tel.: 0 73 04 . 72 58

Mobil: 01 79 . 5 40 42 07

Mail: jugweber@web.de

HRL-Stv. Peter Landwehrkamp

Weckmannweg 2 | 89079 Ulm

Tel.: 0 73 05 . 76 07

Mobil: 01 71 . 8 92 37 93

Mail: alandpe@freenet.de

HEGERING VI – BERMARINGEN

HRL Thomas Bretschneider

Bürgermeister-Lopp-Str. 7 | 89233 Neu-Ulm

Mobil: 01 74 . 1 64 05 82

Mail: t-bretschneider@web.de

HRL-Stv. Bernd Riexinger

Treffensbucher Str. 10 | 89134 Blaustein

Mobil: 01 51 . 52 06 55 81

Mail: bernd.riexinger@web.de

14 | ALB-JÄGER ‘22


HEGERING VII – BLAUBEUREN-NORD

HRL Martin Fischer

Dolinenweg 22 I 89143 Blaubeuren

Tel.: 0 73 44 . 9 24 65 13

Mobil: 01 78 . 7 60 38 62

Mail: fima71@web.de

HEGERING X – DIETENHEIM

HRL Fritz Wohlschlegel

Schloßstr. 39 | 89171 Illerkirchberg

Tel.: 0 73 46 . 61 23

Mobil: 01 75 . 9 35 29 09

Mail: hegering.xdietenheim@t-online.de

HRL-Stv. Hartmut Koch-Czech

Mobil: 01 72 . 6 09 41 57

Mail:

Hartmut.Kochczech@omya.com

HEGERING VIII – HOCHSTRÄSS

HRL Stephan Fauser

Schelmenacker 2 | 89143 Blaubeuren

Tel.: 0 73 44 . 31 28

Mail: stephan@diefausers.de

HEGERING IX – DELLMENSINGEN

HRL Günther Merz

Kirchweg 15/1 | 89185 Hüttisheim

Tel.: 0 73 05 . 2 29 33

Mail: guenther.merz@t-online.de

HRL-Stv. Alexander Thurnhofer

Mühlgasse 5 | 89186 Illerrieden

Tel.: 0 73 06 . 3 49 48

Mobil: 01 74 . 4 04 92 04

Mail:

alexthurnhofer@kabelbw.de

HEGERING XI – LAICHINGEN-RÖMERSTEIN II

HRL Heinz-Georg Engler

Ahornweg 41 I 72535 Heroldstatt

Tel.: 0 73 89 . 16 54

0 73 89 . 90 92 10 (gesch.)

Mobil: 01 73 . 8 77 67 48

Mail: hegering.r.l@gmail.com

HRL-Stv. Hegeringteam

Mail: hegering.r.l@gmail.com

HRL-Stv. Ludwig Wiester

Reprechtweg 2 | 89155 Erbach

Tel.: 0 73 05 . 49 31

Mobil: 01 75 . 9 99 07 41

Mail: pflegedienst.wiester@t-online.de

ANERKANNTER NACHSUCHENFÜHRER DER JV ULM

Steffen Todt

Igelweg 5 I 89555 Steinheim

Mobil: 01 76 . 24 84 43 29

Mail: steffentodt@gmx.de

ANERKANNTER NACHSUCHENFÜHRER DER JV ULM

Günther Schneider

Wiesensteiger Str. 8 | 72589 Westerheim

Tel.: 01 71 . 3 11 34 34

Mobil: 01 76 . 11 13 15 27

Mail: hundewesen@jaeger-ulm.de

info@nachsuchenstation-alb-donau.de

ALB-JÄGER ‘22 | 15


PROTOKOLL DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2022

Mai

2022

VERSAMMLUNGSORT

Ulm-Jungingen

Ulmer Alb Halle (Mehrzweckhalle)

DATUM/UHRZEIT

Freitag, 06. Mai 2022

Beginn 19:15 Uhr, Ende: 22:15 Uhr

TAGESORDNUNG

• Begrüßung und Totenehrung

• Grußworte

• Bericht Kreisjägermeister und Obleute

• Ehrungen langjähriger und

verdienter Mitglieder

• 75-jähriges Jubiläum Jägervereinigung Ulm

• Bericht Schatzmeister

• Bericht Kassenprüfer

• Entlastung des Vorstandes

• Satzungsänderungen

- §2 Zweck des Vereins, Aufgaben und Ziele,

Abs.1; Abs.3

- §5 Zusammensetzung der Organe,

Abs.1; Abs.4

- §12 Auflösung des Vereins

Abs.2; Abs.3

• Kommissarische Besetzung des Vorstandes

bis zur ordentlichen Wahl 2023:

- Schatzmeister Jürgen Weber

- 2. stv. Kreisjägermeisterin Brigitte Fischer

- Zweiter Beisitzer Thomas Bretschneider

- Dritter Beisitzer Patrick Zirngibl

• Jägerheim / Schießstand 89081 Ulm,

Holderweg 60 „Türmle“

• Anträge und Verschiedenes

Beginn der Versammlung

19:15 Uhr

BEGRÜSSUNG UND BESCHLUSSFÄHIGKEIT

Der Kreisjägermeister Manfred Chaloun eröffnet

die Mitgliederversammlung um 19:15

Uhr und stellt die Beschlussfähigkeit mit 92

anwesenden Mitgliedern fest.

Die Einladungen mit Tagesordnung und Satzungsänderungen

wurden fristgerecht 4 Wochen

vor dem Termin der Mitgliederversammlung

versendet. Auf der Geschäftsstelle

sind keine Anträge eingegangen.

TOP 1

Totenehrung

Der Kreisjägermeister eröffnet die Mitgliederversammlung

für das Jahr 2021 und stellt

die Beschlussfähigkeit fest, da die Einladungen

zur Mitgliederversammlung Form- und

Fristgerecht 4 Wochen vor dem 06.05.2022

postalisch zugesendet wurden.

Zu Beginn der diesjährigen Mitgliederversammlung

wird an die verstorbenen Mitglieder

im Totengedenken erinnert. Seit der

Mitgliederversammlung vom 17.09.2021 sind

nachstehende Jäger der Jägervereinigung

Ulm e.V. verstorben.

• Gerhard Welsch, Geislingen, † 03.10.2021

• Herbert Britzelmaier, Laupheim, † 13.10.21

• Reinhard Bunz, Beimerstetten, † 17.12.2021

• Helmut Roth, Neu-Ulm, † 2021

• Hermann Mack, Langenau, † 29.04.2022

TOP 2

Grußwort von

Herrn Bürgermeister Bendel

Die heutige Jagd mit ihren Anforderungen

und Aufgaben für die Gesellschaft, Wald und

Wildtierpopulationen sind bemerkenswerte

Beiträge zur Nachhaltigkeit des Waldes. Herr

Bendel bedankt sich für langjährige gute Zusammenarbeit

zwischen der Stadt Ulm, den

Behörden im Alb-Donau-Kreis und der Jägervereinigung

Ulm. Die neuen Jagdpachtverträge

von den städtischen Jagdrevieren

wurden zu Jahresbeginn 2022 mit den Jagdpächtern

abgeschlossen.

Die Afrikanische Schweinepest stellt eine

latente Gefahr in Deutschland für die Landwirtschaft

und Gesellschaft dar und erfordert

heute wie auch in der Zukunft eine intensive

Bejagung auf Schwarzwild.

Der Klimawandel ist eine enorme Herausforderung

für die Stadt Ulm – der Waldumbau

hat begonnen um die heimischen Holzarten

langfristig zu erhalten. Der Biber als

Modellprojekt wurde vom Ministerium für

Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

in 2022 begonnen. Die Landkreise

Alb-Donau-Kreis, Biberach, Sigmaringen

und der Stadtkreis Ulm wurden als Projektgebiete

aufgenommen. Hier gilt es mit Augenmaß

und wissenschaftlicher Begleitung

für die Landkreise und den Stadtkreis durch

Biberbeauftragte und den Biberbestand zu

begleiten und überall dort wo Gefahrenpunkte

entstehen mit den Projektleitern des

Ministeriums weitere Maßnahmen zu veranlassen.

Herr Bürgermeister Bendel bedankt sich bei

der Jägervereinigung Ulm für die Übernahme

der Verantwortung und hat die Unterstützung

der Stadt Ulm bei den Jubiläumstagen

in 2023 angekündigt.

16 | ALB-JÄGER ‘22


Foto: Jeremy Hynes, unsplash.com

TOP 3

Bericht Kreisjägermeister

VERANSTALTUNGEN 2021

Im Jahr 2021 hat der Vorstand insgesamt 5

Vorstandssitzungen, der erweiterte Ausschuss

3 Ausschusssitzungen und 1 Mitgliederversammlung

abgehalten.

Zum Landesjägertag 2021 reisten die Delegierten

der Jägervereinigung Ulm nach Ludwigsburg.

Im Jahr 2021 wurde eine Kreisjägermeistertagung

im Regierungsbezirk Tübingen

im Landkreis Ravensburg in Präsenz

durchgeführt. Bei der Bezirksversammlung

wurden die ordentlichen Wahlen Bezirksjägermeister

(Peter Lutz), 1. stv. Bezirksjägermeister

(Max Wittlinger) und 2. stv. Bezirksjägermeister

(Dieter Mielke) durchgeführt.

Im Herbst 2021 hat nach längerer Pause

(Corona bedingt) die Mitgliederversammlung

im Freundeskreis der Ulmer und Neu-

Ulmer Jägervereinigungen in Weißenhorn

stattgefunden. Es wurden ordentliche Wahlen

durchgeführt. 1. Vorsitzender Volker

Wirth, 1 stv. Christian Liebsch (Neu-Ulm), 2.

Stv. Manfred Chaloun (Ulm), Schatzmeister

Stefan Hörnlein (Neu-Ulm, Kassenprüfer

Fritz Wohlschlegel (Illerkirchberg).

MITGLIEDERENTWICKLUNG 2021

IN DER JÄGERVEREINIGUNG ULM E.V.

ALTERSSTRUKTUR

32%

16%

16-40

17%

13%

41-50

25%

27%

51-60

12%

18%

61-70

JÄGERPRÜFUNGEN 2021

Baden-Württemberg 2021

3973 Jägerprüflinge

2880 (erst) Jägerprüflinge

9%

16%

71-80

3%

9%

81-90

1%

91+

Prüfungskommission Ulm/Biberach/Ehingen

300 Einzelprüflinge

196 Vollprüflinge

MITGLIEDER

630 Erstmitglieder

23 Zweitmitglieder

2 Fördermitglieder

655 Mitglieder

655

Mitglieder

Neu-Mitglieder30

Jagdschein > 3 Jahre 7

Junge Jäger (m) 18

Junge Jäger (w) 5

ALB-JÄGER ‘22 | 17


PROTOKOLL DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2022

Foto: Andrea Cairone, unsplash.com

11 GRÜNDE

1. Interessensvertretung

2. Jagdschulen

3. Schießfertigkeiten

4. Tierschutz

5. Günstiger einkaufen

6. Jagdhunde

7. Gemeinschaft

8. Geselligkeit

9. Naturschutz

10. Umweltschutz

11. Günstige umfassende

Jagdversicherung

VERANSTALTUNGEN, FORTBILDUNGEN

UND VORTRÄGE

Corona bedingt konnte in 2021 keine Veranstaltung

durchgeführt werden, da die Beschränkungen

keine Präsenzveranstaltungen

erlaubten.

Im Jahr 2022 hat die Jägervereinigung Ulm

e.V. begonnen mit einer Veranstaltungsreihe

Veranstaltungen, Fortbildungen, Vorträge.

Die Zielgruppen sind Junge Jäger*innen in

der Jägervereinigung Ulm e.V. eine weitere

Zielgruppe all die Mitglieder in der Jägervereinigung

Ulm die bereits seit vielen Jahren

einen gültigen Jagdschein und auch eine

Mitgliedschaft haben. Die Inhalte der Veranstaltungen

bestehen aus jagdlichen-,

forstlichen-, Natur- und Umweltschutzthemen.

Ein weiterer Bereich ist Fortbildung die

jagdlich praktische Tätigkeiten auf und bei

der Jagd beinhalten.

JAGEN IM VERBAND: „JAGEN UNITED“

Dieser neue Slogan findet heute seine Berechtigung,

da die Jäger*innen auch wahrgenommen

werden wollen, vor allem Junge

Jäger*innen die nicht im Landesjagdverband

Baden-Württemberg und den Jägervereinigungen

organisiert sind.

Jäger*innen die schon im Verband eine Mitgliedschaft

haben aber bisher nicht erreicht

und angesprochen werden konnten.

Weitere Infos unter www.jagen-united.de

11 GRÜNDE IM VERBAND ZU JAGEN

Interessensvertretung, Jagdschulen, Schießfertigkeiten,

Tierschutz, Günstiger einkaufen,

Jagdhunde, Gemeinschaft und Geselligkeit,

Natur- und Umweltschutz, Günstig umfassende

Jagdversicherung, immer aktuell

informiert und ein umfassender Ratgeber im

Thema Wildbret Vermarktung.

JAGDABGABE

Die Jagdabgabe wurde zum 01. April 2022

nach über 15 Jahren erhöht. Die Jagdabgabe

fördert nach §28 JWMG die Jagdförderung,

der jagdlichen und wildbiologischen Forschung

sowie der Wildschadensverhütung.

SOZIALVERSICHERUNG FÜR LANDWIRT-

SCHAFT, FORSTEN UND GARTENBAU (SVLFG)

Bei der anstehenden Beitragserhöhung für

Jagdpächter 2022 gibt es Stand heute noch

keine zufriedenstellende Auskunft an die

Verbände, den Deutschen Jagdverband und

an die Landesverbände (Landesjagdverband

Baden-Württemberg). Die laufenden Widerspruchsverfahren

werden aufrechterhalten.

Eine Entscheidung muss in dieser Sache abgewartet

werden.

WILDTIERPORTAL

Das Wildtierportal wurde im Jagdjahr

2022/2023 verpflichtend eingeführt. Die

Jagdpächter müssen z. B. ihre Streckenlisten

im Wildtierportal einreichen. Zuvor müssen

sich die Jagdpächter registrieren und durch

die untere Jagdbehörde freischalten lassen.

Über das Wildtierportal kann das Wildtiermanagement

und die jagdliche Förderung

über InfraWild bearbeitet werden.

HEGERINGE DER JÄGERVEREINIGUNG ULM

Neuordnung vom Hegering II. Über mehrere

Jahre war der Hegering II ohne Hegeringleitung.

Die Reviere Amstetten, Nellingen, Oppingen,

Radelstetten, Reutti, Urspring,

Machtolsheim und Merklingen.

Die Jägervereinigung Ulm wird die Mitglieder

und Jagdpächter über die Gemeindeblätter

einladen zu einer Hegeringversammlung in

der dann nach §10 (Satzung Jägervereinigung

Ulm) eine ordentliche Wahl der Hegeringleitung

erfolgen soll.

JAGDWILDEREI (STGB) STADTKREIS ULM /

ALB-DONAU-KREIS

Im Stadtkreis Ulm sind im Zeitraum 2017 –

2021 keine Fälle von Jagdwilderei bekannt.

Im Alb-Donau-Kreis sind nachstehend angezeigte

Jagdwilderei aufgetreten:

2017 3 Fälle Jagdwilderei

2018 1 Fall Jagdwilderei

2019 6 Fälle Jagdwilderei

2020 5 Fälle Jagdwilderei

2021 5 Fälle Jagdwilderei

BIBERMODELL NACH

BAYERISCHEM VORBILD

Dieses Projekt wird vom Umweltministerium

und Ministerium für ländlichen Raum Baden-Württemberg

gefördert.

Die Projektziele sind Überlegungen der Möglichkeiten

und Grenzen einer Beteiligung der

Jägervereinigungen im Bibermanagement.

Einen Beitrag zur Weiterentwicklung des

landesweiten Bibermanagements im Projektgebiet

von sogenannten Prüffällen.

Projektzeitraum 2022 – 2023

Projektgebiete:

LK Biberach, LK Ravensburg, LK Sigmaringen,

LK Alb-Donau-Kreis und Stadtkreis Ulm

Projektbeteiligte:

Projektkoordinator Herr Frosdorfer, Unter

Naturschutz-, Landwirtschaft-, Wasser- und

Jagdbehörden im jeweiligen Projektgebiet,

Biberberater*innen im Ehrenamt, Wildforschungsstelle

Aulendorf, Landesjagdverband,

Kommunale Vertreter, Vertreter der

Grundbesitzer

Ausbildung zum Biberberater zur sachkundigen

Entnahme von Bibern wird im

18 | ALB-JÄGER ‘22


Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

PROTOKOLL DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2022

Biberprojektmodell bei Bedarf angeboten.

Über den weiteren Verlauf werden die Mitglieder

in der Jägervereinigung Ulm umfassend

informiert.

VERWAHRSTELLEN IM ALB-DONAUKREIS

UND STADTKREIS ULM

Siehe Übersicht Seite 32

Siehe Seite 32

AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST –

BERGETEAM ALB-DONAU-KREIS

ASP Übung im Alb-Donau-Kreis 2022 vom

Veterinäramt Landratsamt mit den Bergeteams

der Jägervereinigungen Ulm und

Ehingen, Kadaversuchhunde und den anerkannten

Nachsucheführern.

SACHSTANDSBERICHT

OBMANN FÜR JUNGE JÄGER

Michael Wieder

Begrüßung der Anwesenden und Vorstellung

seiner Person.

2020 gab es 15 Neuzugänge, im Jahre 2021

sogar 26 und bisher im Jahre 2022 10 Neuzugänge.

Am 31.03.2022 fand ein Jäger Silvester

mit Übergabe der Jägerbriefe und Jägerschlag

statt. Die Veranstaltung war gut besucht

mit 20 Gästen und den Jagdhornbläser.

Die Veranstaltung soll eine zukünftig

jährlich stattfinden. Der Stammtisch für

Junge Jäger wird seit Ende von Corona wieder

an jedem1. Donnerstag jedes Monats

stattfinden. Die Integration der Jungjäger

liegt dem Obmann Michael Wieder sehr am

Herzen und vor allem ist es wichtig Erfahrungen

zu sammeln. Michael Wieder möchte

die Jungjäger in die Reviere mit integrieren

und appelliert an die Pächter hier Möglichkeiten

zu geben. Gerade bei kurzen Jagdkursen

ist es sehr wichtig das Waidwerk zu erlernen

von erfahrenen Jägern*innen.

SACHSTANDSBERICHT

OBMANN DER JAGDHORNBLÄSER

Josef Gruber

Die Jagdhornbläser haben 20 Mitglieder, es

wird an jedem Montagabend im Türmle geprobt.

Horst Müller musikalischer Leiter der

Bläser hat sein Amt 2008 übernommen. An

dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön

für all die Jahre der geleisteten Arbeit.

Josef Stuber war 1944 der Erste Leiter der

Jagdhornbläser. Anzüge und Hüte wurden

von Sponsoren finanziert, nur der musikalische

Leiter trägt für Kosten der Jägervereinigung

bei. Das Jägerheim wurde damals in 1.

Generation für die Bedürfnisse der Mitglieder

gebaut. Heute haben leider Neumitglieder

wenig Interesse am Vereinsleben. Das

Vereinsleben sollte wiederbelebt werden

um ein gutes Miteinander zu gestalten und

sich auszutauschen. Eine Mitgliederumfrage

wird angeregt zur Durchführung.

SACHSTANDSBERICHT

OBFRAU FÜR LERNORT NATUR

Miriam Pulvermüller

Beruflich hat Sie nicht viel mit Kindern zu

tun, aber freut sich sehr mit Kindern zu arbeiten.

Anfänglich hatte Sie nur Präparate im

Auto und ist damit zu Veranstaltungen gefahren.

Dann wurde vor wenigen Jahren ein

neues Anhängerfahrzeug durch die Jägervereinigung

Ulm angeschafft. Es sind Felle, Tastboxen

und Präparate untergebracht worden,

das Anhängerfahrzeug kann nach voriger

Rücksprache auch ausgeliehen werden. Frau

Pulvermüller ist über jede Spende von Präparaten

dankbar. Ein Flyer für Lernort Natur

wurde im Jahr 2021 gestaltet, dieser kann bei

Veranstaltungen der Jägervereinigung Ulm

gerne ausgelegt werden. Es wurden verschiedene

Veranstaltungen 2021 durchgeführt wie

z.B. Weidacher Hütte, Dettinger Treff, Ferienprogramm,

Landesgartenschau in Überlingen,

Brot und Kunst Museum Ulm sowie der

schwäbische Albverein auf verschiedenen

Veranstaltungen.

TOP 4

Ehrung langjähriger und

verdienter Mitglieder

Tomas Oreskovic, Neu-Ulm

Wolfgang Egle, Dornstadt

Klaus Kaiser, Heroldstatt

Monika Schoenbach, Ulm

Gisela Straub, Altheim

Albert Knapek, Ulm-Lehr

Kurt Weida, Langenau

Werner Mewes, Ulm

Christian Häge, Langenau-Stuppelau

Herbert Drinsinger, Erbach

Dr. Jürgen Mengele, Blaustein

Friedrich Eberhardt, Temmenhausen

Prof. Dr. Hans Ditschuneit, Blaustein

Karl-Heinz Hirschle, Blaubeuren-Weiler

Alfred Isser, Schnürpflingen

Kurt Sälzle, Ulm-Ermingen

Reiner Hirschle, Nellingen

Dr. Kurt Laipple, Ulm

Paul Schneider, Ulm

Ottmar Isser, Schnürpflingen

Dr. Siegfried Wacker, Ulm

Rudolf Ripper, Blaustein-Wippingen

Walther Wölpert, Neu-Ulm

Alfred Heger, Heroldstatt-Sontheim

Helmut Zimmermann, Ulm-Lehr

Josef Birk, Erbach-Dellmensingen

TOP 5

JAHRE

JAHRE

JAHRE

JAHRE

VERDIENSTE

Landesjagdverband in Silber

Gerda Jäckl-Rack, Beimerst.

Werner Mewes, Ulm Rudolf

Ripper, Blaustein

Landesjagdverband in Gold

Wolfgang Siegler, Ulm

ALB-JÄGER ‘22 | 19


PROTOKOLL DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2022

Geschichte bis zur

Jägervereinigung Ulm e.V

INFORMATION

Bis 1935 wurden die Interessen der Jäger

und die Belange des Waidwerks von Reichsund

örtlichen Jagdverbänden und Vereinen

wahrgenommen. Der Allgemeine Deutsche

Jagdschutzbund (A.D.J.V.) war damalig im

ganzen Land vertreten. Für Württemberg war

es ein Landesverband (Bezirk VI) mit ca. 43

Mitgliedern. Im Jahr 1922 wurde die Württembergische

Jägervereinigung mit Sitz in

Stuttgart gegründet, zum Vorsitzenden

wurde Christian Pflanz (Stgt.) gewählt. In

den Arbeitsausschuss wurde aus Ulm der

Fabrikant Carl Hägele und Reichsbahninspektor

Weiss gewählt.

Die örtlichen Jägervereinigungen um Ulm

waren in Ulm der Jagdverein Hubertus und

der Jägerverein, in Blaubeuren die Jägervereinigung

Blaubeuren.

1906 wurde der Jagdverein Hubertus unter

dem Namen „Jagdgesellschaft Ulm / Neu-

Ulm gegründet.

Am 08. April 1914 wurde der Name in der

Mitgliederversammlung unter Annahme

einer neuen Satzung in „Jagdverein Hubertus“

geändert.

Am 01. April 1935 begann die Zeit des Reichsjagdgesetzes.

Am 01. April 1934 har der Jagdverein Hubertus

Ulm das Gelände im Holderweg 60

(Türmle) von Dr. Max Bühler und dessen

Gattin gepachtet.

1945 Ende des Krieges und Auflösung vom

Reichsjagdgesetz und Auflösung der Jägerschaft.

Am 14 November 1951 wurde der

Deutsche Jagdverband gegründet.

75-JÄHRIGES JUBILÄUM

JÄGERVEREINIGUNG ULM E.V.

Am 10. August 1946 kam es zur ersten Gründungsversammlung

im Bräustüble Ulm zur

Württembergischen badischen Jägervereinigung

Ulm.

Vorsitzender: Franz Schaible, Ulm

Vorsitzender: Otto Kaltenstadler, Ulm

Schriftführer: Hans Henle, Ulm

Kassierer: Ernst Nothelfer, Ulm

Am 31. Januar 1948 fand die zweite Versammlung

wieder im Bräustüble Ulm statt.

Am 24. April 1948 fand die dritte Versammlung

statt.

Am 10. Mai 1948 fand die vierte Versammlung

mit Wahlen im Herrenkeller Ulm statt.

Der erste Vorstand und Beschluß der 1. Satzung

Württembergische-Badische Jägervereinigung

Kreisverein Ulm wurden gewählt:

Vorsitzender:

Bankdirektor Josef Stuber, Ulm

Vorsitzender:

Fabrikant Dr. Hans Holland

Schriftführer:

Kaufmann Hans Henle

Kassierer:

Kaufmann Ernst Bilger

Beisitzer:

die Herren Schaible, Wiedmann, Strasser,

Kaltenstadler, Semle

75-JÄHRIGES JUBILÄUM IM VEREINSREGISTER

„JÄGERVEREINIGUNG ULM E.V.“

1948 – 1998 50 Jahre Jägervereinigung Ulm

1948 – 2023 75 Jahre Jägervereinigung Ulm

2022 Orga Team hat sich im Jägerheim

Ulm zur ersten Besprechung

„Jubiläum“ getroffen.

2022 Bewerbung beim Landesjagdverband

Baden-Württemberg

für die Ausrichtung für den

Landesjägertag 2023 in Ulm.

2022 Vorbereitungen der Feierlichkeiten

75-jähriges Jubiläum.

2023 Festabend mit Programm und

Darstellung der Jägerver einigung

Ulm in der Öffentlichkeit.

TOP 6

Bericht Schatzmeister

Siehe ab Seite 24

TOP 7

Bericht Kassenprüfer

Siehe Seite 24

Am 05. April 2022 haben die Kassenprüfer

Fritz Wohlschlegel und Wolfgang Reinhard

die Kassenführung für das Kalenderjahr 2021

geprüft. Die Prüfung erfolgte beim kommissarischen

Schatzmeister, der das Ehrenamt

am 26. Oktober 2021 vom zurückgetretenen

Schatzmeister Carsten Ohm übernahm. Die

Einnahmen und Ausgaben wurden ordnungsgemäß

verbucht. Die Belege sind lückenlos

vorhanden und übersichtlich geordnet.

Die Kassenprüfung die wegen der guten

Kassenführung der Schatzmeister und ihrer

Mitarbeiter problemlos durchführbar war –

ergab keine Beanstandungen. Im Kalenderjahr

2021 gab es einen rechnerischen Verlust,

der in der Hauptsache auf die Bildung

von Rückstellungen zurückzuführen ist.

20 | ALB-JÄGER ‘22


PROTOKOLL DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2022

TOP 8

Entlastung Vorstand

und Schatzmeister

TOP 11

Jägerheim 7

Schießstand

Max Wittlinger (Kreisjägermeister a.D.) hat

nach dem Bericht des Schatzmeisters und

der Kassenprüfer die Entlastung von Schatzmeister

und Vorstand beantragt.

Der Entlastung wurde mit ja (92 Stimmen)

Enthaltungen (0 Stimmen) und nein (0 Stimmen)

zugestimmt.

TOP 9

Satzungsänderungen

Die Satzung der Jägervereinigung Ulm e.V.

soll geändert werden. Aus diesem Grund

wurden die Einladungen zur Mitgliederversammlung

Form- und Fristgerecht 4 Wochen

vor der Jahreshauptversammlung zugestellt.

Die komplett neue Satzung wurde als Anlage

beigefügt, ebenfalls bei den Änderungen die

Satzung alt; Satzung – Veränderung; Satzung

neu;

Der Satzungsänderung wurde von den anwesenden

Mitgliedern (92) mit ja (92 Stimmen)

Enthaltungen (0 Stimmen) und nein (0

Stimmen) zugestimmt.

Über die Verhandlungen zum Thema Holderweg

60, Jägerheim wurde ein Stillschweigen

bis zur Einigung vereinbart. Bisher

wurden zwei gemeinsame Treffen zwischen

Verpächter Dr. Bürgers und den Vorstandsmitgliedern

Manfred Chaloun, Helmut Wolf

und Jürgen Weber und 2 weiteren Beteiligten

Herr Eduard Schleicher und Dr. Schauer

(Schwenk Zement) durchgeführt.

TOP 12

Anträge und Verschiedenes

Es sind bis zur Frist am 29. April 2022 keinen

schriftlichen in der Geschäftsstelle Jägervereinigung

Ulm e.V. eingegangen.

Anträge in schriftlicher Form sind bis zur Frist

am 29. April 2022 keine auf der Geschäftsstelle

der Jägervereinigung Ulm eingegangen.

Foto: Ilka Fichtel

TOP 10

Kommissarische Besetzung des

Vorstandes bis zur ordentlichen

Wahl 2023

An der Jahreshauptversammlung 2022 der Jägervereinigung

Ulm e.V. haben teilgenommen:

5 Vorstandsmitglieder

87 Mitglieder der Jägervereinigung Ulm e.V.

8 Gäste (Nichtmitglieder)

An den Abstimmungen haben somit 92

stimmberechtigte Mitglieder teilgenommen.

Foto: freepik.com

ALB-JÄGER ‘22 | 21



UNSER REZEPT

Gegrillte

Rehrücken-

Medaillons

ZUTATEN

für 4 Personen

Rehrücken

800 g Rehrücken (küchenfertig

ausgelöst)

8 Streifen Bacon

Chimichurri-Sauce

Gr. Bund Glattpetersilie

Kl. Bund Koriandergrün

4 Knoblauchzehen

3 Schalotten

2 EL Olivenöl

1 Chilli

3 Zweige Rosmarin

3 Zweige Thymian

Spritzer Limettensaft

1 Prise Salz

1 Prise Pfeffer

ZUBEREITUNG

Rehrücken

Rehrücken in Medaillons schneiden und

dünn mit Bacon umwickeln.

Den Grill für indirekte Hitze vorbereiten.

Gartemperatur 150°C.

Die Medaillons langsam rückwärts garen

und bei einer Kerntemperatur von 50°C vom

Grill nehmen und ruhen lassen. Kurz vor

dem Servieren die Medaillons bei möglichst

großer Hitze direkt von allen Seiten fertig

bis sie knusprig braun und kross sind.

Chimichurri auf Schwäbisch

Alle Zutaten von den Stängeln zupfen und

möglichst fein hacken. In einer großen

Schüssel vermischen und mit Olivenöl auffüllen.

Mit Salz Pfeffer und Limettensaft abschmecken.

Bacon Gnocchi

Zuerst die Kartoffeln samt Schale garen, ausdämpfen

lassen, noch heiß die Schale abziehen

und die warmen Kartoffeln durch eine

Kartoffelpresse drücken. Mehl, Grieß und Ei

beifügen, salzen und pfeffern und alles zu

einem geschmeidigen Teig kneten und für 1

Stunde ruhen lassen (nicht kalt stellen).

Nun den Teig zu Rollen formen und 2 cm

lange Stücke abschneiden. Mit den Zinken

einer Gabel das typische Rillenmuster eindrücken.

Alle Gnocchi im Salzwasser bei

mittlerer Hitze ca. 8 Minuten gar ziehen lassen,

mit der Lochkelle rausfischen und im

Sieb abtropfen lassen. Die Gnocchi dünn mit

einem Streifen Bacon umwickeln.

Im indirekten Bereich bei 150°C ca 20 Minuten

vorgaren. Danach die Gnocchi auf der

Griddleplatte aufknuspern.

Demi Glace

Die Demi Glace noch mal stark einreduzieren

lassen. 100 ml Saft und die Schattenmorellen

in die Sauce einrühren und ca. 30 Minuten

köcheln lassen. Mit Salz und Pfeffer

abschmecken.

WEIN-TIPP

Dazu passt ein LJV Wein, Marke

Esslinger Weingärtner, er ist ein

bereichernder Begleiter zu

schmackhaften-intensiven Speisen

mit kräftigen Saucen – und

für den gemütlichen Abend am

Kamin. Der Lemberger wird

grundsätzlich gerne zu schwäbischem

Zwiebelrostbraten, kräftigen

Schmor- und Wildgerichten

und zu würzigem Hartkäse

gereicht. Kräftig und Körperreich

mit einer beeindruckenden Geschmacksfülle.

Erhältlich unter

www.ljv-jagdservice.de

www.smokins-bbq.de

Bacon Gnocchi

800 g Kartoffeln,

mehlig kochend

120 g Mehl

120 g Hartweizengries

2 Eier

1 Prise Salz

1 Prise Pfeffer

12 Bacon-Streifen

Thymian Honig Karotten

5 Große Karotten

4 Zweige Thymian

1 EL Honig

1 Prise Fleur de Sel

Kirsch Demi Glace

500 ml Demi Glace

(braune Grundsoße)

1 Glas Schattenmorellen

Zubereitungszeit:

ca. 2 Stunden

Dank Rehrücken

jetzt Weltmeister

Das Ulmer Team

Smokin‘S BBQ entschied

das Rennen

in der Kategorie

„Homeland“ in diesem

Jahr für sich.

Unseren Glückwunsch

den passionierten

Jägern und Grillern!

ALB-JÄGER ‘22 | 23


NÜTZLICHE HELFERLEIN

Shoppingtour

In dieser Rubrik möchten wir unsere Mitglieder auf

Nützliches aus dem LJV-Shop (www.ljv-jagdservice.de)

hinweisen – seien es Broschüren, Praktisches oder einfach

nur kleine Helfer für unterwegs.

Broschüre Rehkitzrettung

Kitzrettung per Drohne: Immer mehr Jäger verwenden Drohnen in Kombination

mit Wärmebild kameras um Rehkitze vor dem Mähtod zu retten.

Die neue Broschüre des LJV bietet nun alle wichtigen Informationen zu Technik,

Kosten und rechtlichen Aspekten! Kostenlos (zzgl. Versandkosten)

Fellwechsel – Rotfuchskissen

Eine Seite des Kissens ziert ein echtes Rotfuchsfell, die andere Seite besteht aus

robustem Walkloden.

Es ist somit nicht nur zuhause oder in der Jagdhütte ein echter Blickfang -

sondern auch bestens als warme Sitzunterlage für den langen Ansitz geeignet.

Das Kissen ist in 2 verschiedenen Größen erhältlich:

Größe M: 20 x 35 cm

Größe L: 30 x 45 cm

Alle Felle der Fellwechsel GmbH stammen garantiert aus

der innerdeutschen nachhaltigen Jagd. ab 99,– €.

Bildquellen: Landesjagdverband Baden-Württemberg

Signal-Tarnjacke

Überziehjacke im Orange-Tarnmuster für optimale Sicherheit leichte,

ungefütterte Signal-Überziehjacke mit einem verdeckten Reißverschluss

und zwei großen Pattentaschen. Der Stehkragen ist per Tunnelzug, die

Armabschlüsse sind per Druckknopf verstellbar.

Bei Gesellschaftsjagden ist das Tragen von auffälliger Warnkleidung ein

absolutes Muß. So ist besonders im trüben Winterwetter die Sichtbarkeit

und damit die Sicherheit der Jagdteilnehmer gewährleistet.

100% Polyester, waschbar bis 30°C ohne LJV-Logo

In den Größen M, L, XL, XXL und XXXL erhältlich 31,90 €

Rotbuche – der Baum des Jahres

2022

Die Rotbuche (bot. Fagus sylvatica). wurde als Baum des Jahres ausgezeichnet

– nach 1990 bereits zum zweiten Mal. Damit möchte man auf die

besondere Bedeutung der Rotbuche als prägender Waldbaum aufmerksam

machen. Denn in den vergangenen Jahren haben auch die Buchen stark

unter den langen Trockenphasen gelitten. Ihren Namen verdankt sie übrigens

ihrem rötlichen Holz; die Blätter sind bis in den Herbst grün.

Preise inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten


WILDSCHADENSCHÄTZER

WILDSCHADENSCHÄTZER

Dietmar Mack

Holderweg 1 | 89155 Erbach-Ringingen

Tel.: 0 73 44 . 92 28 05

Mobil: 01 62 . 9 25 95 90

Karl Faul

Eythstraße 22 | 89189 Neenstetten

Tel.: 0 73 40 . 66 62

Georg Häckel

Zähringer Weg 2 | 89174 Altheim

Tel.: 0 73 40 . 63 71

Mobil: 01 62 . 5 32 57 16

Thaddäus Laib

Ortsstraße 19 | 89194 Schnürpflingen

Tel.: 0 73 46 . 57 22

Mobil: 01 74 . 8 39 66 31

Karl Steck

Peter-und-Paul-Weg 5 | 89584 Ehingen

Tel.: 0 73 91 . 47 60

Mobil: 01 57 . 87 08 43 37

Christian Unseld

Osterstetten 1 | 89129 Langenau

Tel.: 0 73 45 . 65 59

Mobil: 01 76 . 21 17 72 33

Otto Erhardt

Eiergässle 11 | 89160 Dornstadt

Tel.: 0 73 48 . 2 26 73

Volker Göhrt

Tannenhalde 3 | 89584 Ehingen

Tel.: 0 73 91 . 77 40 301

Mobil: 01 72 . 7 80 35 10

Bernhard Tiedeken

Im Bernhards Öschle 8 | 89155 Laichingen

Tel.: 0 73 33 . 92 58 09

Mobil: 01 71 . 7 80 22 47

Im Schadenfall:

Hier eine Liste mit unseren bestätigten

Wildschadenschätzer gem. § 57 Abs. 4

Jagd- und Wildtiermanagementgesetz

(JWMG) i. V. m. § 12 DVO JWMG

Hermann Thierer

Am Nohl 56/1 | 89173 Lonsee

Mobil: 01 72 . 6 33 99 48

Steffen Todt

Igelweg 5 | 89555 Steinheim

Tel.: 0 73 29 . 91 92 66

Mobil: 01 76 . 24 84 43 29

Joachim Erhard

Eichenweg 1/1 | 89180 Berghülen

Mobil: 01 73 . 7 39 35 98 78

Georg Groß

Hirschgasse 1 | 89197 Weidenstetten

Tel.: 0 73 40 . 72 29

Mobil: 01 74 . 4 82 12 62

Benjamin Kretschmar

Siebenbürgenstraße 4 | 89129 Langenau

Mobil: 01 62 . 2 66 92 66

Foto: Andy Holmes, unsplash.com

ALB-JÄGER ‘22 | 31


SCHWARZWILD-VERWAHRSTELLEN

Verwahrstelle

Schwarzwild

Adresse der

Verwahrstelle

Betrieb der

Verwahrstelle

Zugang

Kontakt

Betreuer

Stadt Ulm

Spießhof

Harthauser Str. 159

89081 Ulm

in Betrieb

Auf Anfrage

Hegering Ulm, Jürgen Weber

Zahlenschloss

Veterinäramt Ulm

Tel.: 07 31 - 161-27 00

Langenau

Kläranlage Langenau

Ostener Kluften 30

89129 Langenau

in Betrieb

Zugang über

Hegering Langenau

Herr Möller

Tel.: 0 73 06 - 9 28 98 80

Ehingen

Alte Kläranlage Ehingen

Fuchssammelstelle

Abzweigung B465

Richtung Industriegebiet Donautal

in Betrieb

Zugang auf

Anfrage

Jägervereinigung Ehingen

Herr Waldmüller

Tel.: 0 73 91 - 7 81 92 07

Dietenheim

Wertstoffhof Dietenheim

Stockenstraße 3

89165 Dietenheim

in Betrieb

Zugang über

Hegering Dietenheim

Herr Fürsich

Tel.: 01 57 - 786 405 375

Merklingen

Straßenmeisterei

Merklingen

Salberweg 7

89188 Merklingen

in Betrieb

Zugang zur Verwahrstelle

Hr. Riegert, Tel.: 0 73 37 - 69 15

Fr. Waldner, Tel.: 01 51 - 65 41 11 32

Hr. Geiselmann, Tel.: 01 77 - 6 42 20 99

Hr. Ohm, Tel.: 01 57 - 54 43 41 91

Herr Carsten Ohm

Tel.: 01 57 - 54 43 41 91

Justingen

Am Überlaufbecken

in Justingen

Koordinaten: 48.392564,

9.671957

in Betrieb

Jägervereinigung

Ehingen,

nennt den Betreuer

Westerstetten

Schotterwerk Westerstetten

Bahnhofstraße 12/1 89198

Westerstetten

in Betrieb

Zugang mit Schlüssel,

bei Helmut Lehner

Helmut Lehner

Tel.: 0 73 48 - 95 96-10

JAGDSCHULE BLAUTAL

Seit fast 20 Jahren ist vor allem das

die Maxime der Jagdschule Blautal:

der erfolgreiche Abschluss der Teilnehmer

bei der Jagdschein prüfung.

Aber das ist natürlich nicht alles,

denn Jagd heißt auch Verantwortung

zu übernehmen und die Natur bewusst

wahrzunehmen. So verbindet

die Jagdschule gewachsene Traditionen

mit modernen Sichtweisen und

Erkenntnissen – dafür wer den verschiedene

Kurssysteme, wie Abendkurse, Wochen endkurse

oder Kompaktkurse angeboten. Und im Anschluss an die bestandene

Jägerprüfung können zusätzliche Ange bote, wie beispielsweise

Wildtier schützerlehrgänge, Zer wirk kurse oder

Schieß trainings ein heiten angehängt werden, um das Wissen

immer auf dem neuesten Stand zu halten bzw. zu erweitern.

Jetzt heißt es also: ready for hunting?

32 | ALB-JÄGER ‘22



BERICHTE DER OBLEUTE – JÄGERINNEN

DIE JÄGERINNEN

Im März 2022 schrieb ich auf der Homepage:

Liebe Jägerinnen, die Saison hat

wieder begonnen und Corona gibt und wieder

Luft zum Atmen … Bereits am 4. April

haben wir uns dann im Türmle zu einem

ersten Beisammensein getroffen. Jede hatte

viel zu erzählen über die Zeit der Pandemie

und die Freude darüber, dass wir uns wieder

treffen können war groß. Wir haben uns

über anstehende Termine der Jägervereinigung

ausgetauscht und uns anschließend

mit unserem Jahresprogramm befasst.

Unser erster Ausflug führte uns am 21. Mai

zum Antikwerk „Gut Glaserhof“ in Breitenthal

mit Landhaus Café, mit dem Thema:

Nostalgie im Blütenrausch. Raritäten und

Blumen waren zu einem außergewöhnlichen

Wohnerlebnis kreiert. Es war ein stimmungsvoller

Café-Garten, der zum Kauf von besonderen

Kleinigkeiten anregte. Natürlich

kamen Kaffee und Kuchen und sprühende

Unterhaltung nicht zu kurz. Auf dem Heimweg

erblickten wir das Schild „Marzellusgarten“.

Den nehmen wir auch noch mit, er

stand eh auf unserem Jahresprogramm.

Wild, schön, plätschernd, blühend, groß,

vielseitig. Ja, ein außergewöhnlicher Irrgarten.

Wir hatten auch dort viel Spaß.

Am 2. Juli stand dann das Treffen des Jägerinnenforums

des Landesjagdverbandes an,

zu dem Anne und ich nach Stuttgart fuhren.

Unsere Landesobfrau Elisabeth Keil begrüßte

uns. Sie stellte uns die neue Hauptgeschäftsführerin

des LJV Frau Regina Merklein

vor, die uns dann selbst über ihre bisherigen

und künftigen Aufgaben berichtete. Ein weiterer

Tagesordnungspunkt beschäftigte sich

mit dem Thema „Schwarzwildbejagung

heute“. Es referierte der Berufsjäger Lukas

Beck von der Wildforschungsstelle Aulendorf.

Das neue Tierschutzgesetz und seine

Auswirkungen auf Hundehaltung und Hundeausbildung

war ein weiteres Thema. Es

wurde sehr emotional diskutiert.

Für den 25.08. organisierte Carmen im MSZU

ein Jägerinnenschießen. Steffen Todt, unser

Nachsuchenführer hat sich bei den Mädels

zur Aufsicht bereit erklärt. Nach dem Schießen

trafen wir uns alle im Türmle. Es war ein

schöner und lustiger Abend.

Am 15.09. durften wir den Mühlenturm der

Schapfenmühle besteigen. Er ist mit 116 Metern

der zweitgrößte Getreidesilo der Welt,

mit einer gigantischen Aussicht. Frau Seibold

– die Chefin der Schapfenmühle – hat

uns viel über die Mühle erzählt, die früher in

Ulm im Fischerviertel beheimatet war.

Im September und Oktober ist jeweils noch

ein Schießtermin eingeplant, bevor wir am

Sonntag 23.10. zur Falknerschau auf den

Hohen Neuffen fahren. Wir besuchen dort

unsere Mitjägerin Miriam, die als Falknerin

den Falkner Wolfgang Weller unterstützt.

Obfrau

Gerda Jäckl-Rack

34 | ALB-JÄGER ‘22


AUSBILDUNG – BERICHTE DER OBLEUTE

AUSBILDUNG

Foto: Rudolf Ripper

Was soll ich schreiben?

Die Ausbildung der Jäger hat sich durch die

vorgeschriebene Prüfungsordnung normalisiert.

Den Erfolg für die Jagd und deren

Durchführung kann man hinterfragen.

Wenn man täglich negative Berichte namhafter

Berichterstatter über den Zustand

unseres Planeten hört, sieht und liest,

gleichzeitig aber die negativen Handlungen,

die zu diesem Zustand geführt haben, ohne

Skrupel weiter führt, dann muss man sich

Gedanken machen.

Ich möchte mich heute mit den Gedanken

befassen, die mich immer schon beschäftigt

haben. Menschen in unserer Gesellschaft

haben sich, durch den Wohlstand verblendet,

über alles gestellt. Das Verständnis für

die Natur und deren Eigenart, für Pflanzen

und Tiere gilt als veraltet, und ging weitgehend

verloren. Zwischenzeitlich haben sich

auch viele Jäger vom natürlichen Denken

und der Natur entfernt. Kurzsichtiges Vorteilsdenken,

mit täglicher vorausplanender

Berichterstattung, vom wechselnden Geschehen

beschäftigt, meint der Einzelne

durch gewisse Vorgaben das Richtige zu tun.

Eigene Gedanken und Gefühle werden nicht

genutzt, und man geht mit gutem Gefühl zur

gewohnten Tagesordnung über. Diese Tagesordnung

zeigt täglich wie gedankenlos wir

mit unserem Paradies, der Erde, umgehen.

Sogenannte Naturvölker, man bezeichnet

sie als unterentwickelt, werden gar nicht gefragt.

Ich nenne es trotz der vielen Dinge die

der Mensch erreicht hat „Dummheit in Vollendung“.

Denn ohne bewohnbare Erde,

unser Biotop, ist der Mensch bald Vergangenheit.

Manchmal treffe ich Jägerinnen

oder Jäger, die die Jagd aufgegeben haben,

und mir mit den Worten erklären, dass ihnen

die Tiere leidtun, und sie diese nicht töten

können. Bei dieser Weltanschauung tun mir

die Tiere auch Leid.

Oder besteht tatsächlich die Meinung, dass

die Jagd heute ausschließlich aus Tiere er-

schießen besteht? Dann hat man die Handlung

der Jagd nicht verstanden. Oder doch?

Die Jagd ist so alt wie die Menschheitsgeschichte,

und das Fleisch der Tiere hat zum

Überleben der Menschen beigetragen. Der

Mensch ist von der Evolution als Allesfresser

hervorgegangen, und hat zum Überleben

seiner Art, wie jeder Allesfresser, das Recht

zu töten. Nur das Wie und Warum muss man

hinterfragen.

Immer öfter hört man „Ich bin Vegetarier,

und habe noch nie ein Tier getötet.“ Diese

Aussage zeugt von einem Gefühl für Tiere.

Aber diese Ansicht ist einseitig und fehlgelenkt.

Denn Pflanzen sind auch Lebewesen,

und sie müssen, wenn sie als Futterpflanzen

auf den Teller kommen, von irgendwem geschützt

werden. Man nennt es Pflanzenschutz.

Und diese werden geschützt durch

jährlich Tonnenweises Ausbringen von chemischen

Pflanzenschutzmitteln.

Dies hat zur Folge, dass genügend Futterpflanzen

produziert werden, dafür aber

massenhaft Tierstämme, (Insekten) und sogenannte

Unkräuter ausgerottet werden.

Der Mensch tötet „Direkt“ oder „Indirekt.“

Schaden

Schaden bedeutet in unserem Sprachgebrauch

etwas absolut negatives. Ein, dem

Nutzen beeinträchtigtes, profitschädigendes

Wort. Die Natur kennt das Wort „Schaden“

nicht, dort können „schädliche“ Vorgänge

einen Gewinn für andere Arten bedeuten.

Zum Beispiel, die immer wieder aufgeführten

Sturm- oder Schälschäden ergeben abgestorbene

oder umgefallene Bäume. Diese

ergeben Lücken und Blößen im Bestand, mit

Lichteinfall und Platz für andere Pflanzen,

Krautschichten, Insekten, Vögel und Bäume.

Zersetzendes und ausfaulendes Totholz,

Pilze, Insekten, Nistmöglichkeiten für Höhlenbrüter

und schließlich, die verrottenden

Bäume Humus für die Bodenbeschaffenheit.

Verbissschäden können das schnelle Wachs-

Rudolf Ripper

Obmann Jägerausbildung

ALB-JÄGER ‘22 | 35


BERICHTE DER OBLEUTE – AUSBILDUNG

AUSBILDUNG

Foto: Rudolf Ripper

Foto: Rudolf Ripper

tum mancher Arten verhindern, um den

langsamer wachsenden Bäumen Platz zu

schaffen und somit den Artenreichtum verbessern.

Wir brauchen den Wald, und wir brauchen

auch Menschen, die den Wald schützen.

Aber man kann auch hinterfragen: Welchen

Wald? Wir brauchen den Wald mit all seinen

natürlichen Eigenschaften, und auch

als Holzlieferant. Aber nicht nur. Die Tiere

brauchen den Wald und Menschen ohne

Vorurteil.

Das Wort „Schaden“ wird von uns Menschen

akzeptiert und gibt häufig den Freibrief

für unsinnige oder sinnlose durchgeführte

Handlungen. Man hat das Gefühl,

dieses Wort überall dort einsetzen zu können

wo man finanziellen Nachteil wittert,

oder Verständnis dafür braucht, unverständliches

zu tun.

Der Wolf

Kann man denn auf vernünftige Entscheidungen

im Umgang mit der Natur und Umwelt

hoffen, wenn man den Wolf wieder

aussetzt, der in Rudeln seit Jahrtausenden

gewohnt ist, auf der Suche nach Beutetieren,

riesige weitgehendste naturbelassene

Gebiete zu durchstreifen?

Glaubt man denn, indem man den Wolf auf

den wenigen bei uns verbliebenen, vergessenen

oder anders genutzten Flächen hält

und vorführt, die Wildnis wieder zurückholt?

Glaubt man denn, dass diese Tiere sich über

Generationen auf diesen, ihnen zugewiesenen

Flächen, bleiben, sich fortpflanzen und

genügend Beute finden?

Dann bleibt nur noch der Irrsinn übrig.

(„Menschen vergöttern den Irrsinn“ – Gustave

Le Bon 1895)

Was passiert wenn der Wolf sich nicht an

die gedanklichen Vorstellungen der Menschen

hält?

Er wird immer häufiger, auf der Suche nach

Artgenossen und Beute, in die vom Menschen,

gar nicht wolfsgerechten, radikal veränderten

Gebiete kommen, und sich aus

Hunger auf der Suche nach Beutetieren

immer mehr an die domestizierten, vertraut

lebenden Tiere halten, um dort wolfsgerechte

Beute zu machen. Das in Kauf nehmen

solcher Situationen ist gedankenlos.

Und er wird immer häufiger im dichter werdenden

Straßennetz, nicht Tierschutzgerecht,

zu Tode kommen. Oder bei häufigen

wolfsgerechten Beutezügen, mit der Schusswaffe

liebevoll aus dem Verkehr gezogen.

Ich kann mir nicht helfen, vielleicht werde

ich ja mal wieder nicht verstanden: Der Wolf,

der Stammvater, der weltweit, in domestizierten

Arten vorkommenden Nachkommen,

ist in seiner Urart zu schade um als Spielball

für persönliche oder politische Ziele von

verkannten Tierschützern zur Schau gestellt

zu werden.

Obmann

Rudolf Ripper

36 | ALB-JÄGER ‘22



BERICHTE DER OBLEUTE – LERNORT NATUR

LERNORT

NATUR

Foto: Miriam Pulvermüller

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Foto: Miriam Pulvermüller

Anfang des Jahres 2021 schien die Zeit für

einen Waldeinsatz wegen Covid still zu

stehen. Des öfteren gab es Anfragen an mich

nach Einsatzterminen unserer Rollenden

Waldschule, jedoch durfte keine Schule und

kein Kindergarten einen Unterrichtsbesuch

buchen, denn es gab ein Kontaktverbot mit

externen Personen, damit weitere Infektionen

vermieden wurden. Das betraf leider

auch Outdoor-Veranstaltungen wie unseren

beliebten Pirschpfad in den Wald und unseren

beliebten Anhänger für „Lernort Natur“!

Im Sommer dann endlich wollten alle die

Natur wieder zurück erobern und wandten

sich vertrauensvoll an mich und unser Angebot

„Lernort Natur“. Alle Teilnehmer waren

glücklich, wieder außerhalb aktiv sein zu

dürfen und sogar manch eigentlich wetterempfindliche

Erziehungskraft begeisterte

sich zusammen mit ihren Kindern und wühlte

mit ihnen um die Wette durch Laub und

Unterholz… Es lag einfach ein Gefühl von

Freiheit in der Luft – die wundervolle „Zeit

zum Frei sein“: Zurück in die Natur!

Danach ging es „Schlag auf Schlag“, von

einem Unterrichtsbesuch zum nächsten.

Auch unsere Schul-Stammkunden meldeten

sich wieder, jedoch stark verzögert, da zuerst

die Unterrichtsdefizite durch viele Ausfälle,

Quarantänen und Online-Unterrichte

aufgeholt werden sollten.

Am 31 Juli 2021 reichte der Arm der „Lernort

Natur“ sogar bis nach Dettingen an der

Erms hinaus. Hierfür half ich einer bekannten

Naturpädagogin bei Ihrem Schülerferienprogramm

indem wir die Augen der Kinder

verbunden und ihre restlichen Sinne

auf den Wald, mittels eines Pirschpfades,

gerichtet haben, gefolgt von eigenhändigem

basteln eines Insektenhotels und

einer kleinen Flugvorführung des „großen“

Stars Floki (Buntfalke).

Großes Interesse zeigten die Besucher am

Anhänger „Lernort Natur“ auf der Landes-

gartenschau in Überlingen (21. August 2021).

Auf dieser Infoveranstaltung unterstützte

ich ganztägig den Landesjagdverband

Baden Württemberg durch Aufklärungsarbeiten

am von Ihnen aufgebauten anschaulichen

Diorama.

Eine Herausforderung der besonderen Art

war der Familientag im Ulmer Brot & Kunst

Museum (10. April 2022). Hierfür wurde ein

Stück Natur mit ins Museum gebracht. Das

wurde mittels eines beeindruckenden, eigens

geschaffenen Dioramas ermöglicht.

Vielen Dank hierfür an die fleißigen Helfer

und Teilnehmer Carmen Sautter, Cora Schöffel,

Thomas Bretschneider, Dr. Horst Brunner

und Bernhard Seidel.

Eine weitere tolle Veranstaltung war der Familienwandertag

mit dem Schwäbischen

Albverein (28. Mai 2022) vom Salzbühler

Parkplatz aus zum Fohlenhaus. Vor Ort trafen

die Familien auf meine Helferin Carmen

Sautter und mich die mit dem Lernort Natur

Anhänger bereits auf sie warteten. Es gab

neben dem Fohlenhaus noch einiges anderes

zu Entdecken. Tierpräparate, Felle, Decken,

Abwurfstangen, Fährtentuch und unseren

neuen Fährtenstempeln. Mit einer

Teststation und einem Tierquiz konnte der

Wissensstand über unsere heimischen Wälder

und dessen Bewohner getestet werden.

Ein besonderes Highlight waren zwei meiner

Greifvögel welche aus nächster Nähe beobachtet

werden konnten. Am Lagerfeuer

konnten die Kinder zur Stärkung Pfannkuchen

backen und zum Nachtisch wurde Popcorn

am Feuer zubereitet.

Ein Dank an Thomas Pohl für die Organisation

dieser tollen Veranstaltung im Lonetal.

Ein weiteres Event war das Sommerferien-

Zeltlager in Schemmerberg (30.07.2022) mit

dem Thema „Wilde-Safari“. Das Rahmenprogramm

bestand aus verschiedenen Stationen

bei denen die Kinder basteln, spielen

und allerhand entdecken konnten. Es waren

die Hunderettungsstaffel, Schlangen, Schild-

38 | ALB-JÄGER ‘22


LERNORT NATUR – BERICHTE DER OBLEUTE

Wanderung

mit dem Schwäbischen Albverein

kröten mir mit meinen beiden Greifvögeln

vertreten. An dieser Station gab es verschiedene

Präparate, Falknereigeräte, Federn, Gewölle,

Bilder und Poster. Um mit Hilfe dieser

Mittel wissenswerte Informationen über

unsere heimischen Greifvögel und alles

rund um das Thema Falknerei den Kindern

etwas näher zu bringen.

Voller Begeisterung durften die Kinder zum

Abschluss den Buntfalken „Floki“ mit Wüstenheuschrecken

und Mehlwürmern Füttern.

Neu hinzugekommen sind mittlerweile eigens

entworfene „Lernort Natur“ Flyer zum

auslegen und verteilen, um mit ihnen das

Projekt an noch mehr Personen weiter zu

tragen und darüber informieren zu können.

Es gibt noch immer viele Termine und Anfragen

Rund um den Lebensraum Natur und

so blicke ich voller Zuversicht in ein weiteres

spannendes und hoffentlich einschränkungsfreies

Jahr voraus, indem ich das Wissen

um die heimische Fauna und Flora Kindern,

Jugendlichen und Erwachsenen voller

Begeisterung nahe bringen kann.

Obfrau

Miriam Pulvermüller

ALB-JÄGER ‘22 | 39


BERICHTE DER OBLEUTE – LANDWIRTSCHAFT

JAGD UND

LANDWIRT-

SCHAFT

Foto: Brigitte Fischer

Foto: Hegering Bermaringen

Gemeinsam und Miteinander

In diesem Sinne ist es mir ein besonderes

Anliegen das gemeinsame Miteinander von

Jagd und Landwirtschaft, Landwirte und Jägerschaft

in Kooperation, im guten Dialog

und offenem Austausch zu führen. Nur so

können Landwirtschaft und Jägerschaft in

Einklang gebracht werden. Wenn wir Jäger

die Belange der Landwirtschaft berücksichtigen

und ihre Arbeit anerkennen, kann die

Jagd sinnvoll ausgeübt werden.

Ziel aller Jäger ist, die Wildschäden so gering

wie möglich zu halten!

Afrikanische Schweinepest

Weiterhin ist eine vorrangige Bejagung des

Schwarzwildes notwendig und dringlich,

aufgrund der afrikanischen Schweinepest.

Die Landwirtschaft kann hier einen wertvollen

Beitrag leisten. Sie ist aufgefordert

bei Verdacht auf Schwarzwild im Feld oder

der verursachten Schäden im Feld, möglichst

zeitnah den Jagdpächter in Kenntnis

zu setzen. So kann schnell und gezielt reagiert

werden.

Um Schwarzwild im Mais effizient bejagen zu

können, ist die Anlage von Schussschneisen

in den Maisfeldern von großem Vorteil. Gemeinsam

sind wir Jäger mit den Landwirten

gefordert, diese an zu legen.

Ein Gebot der derzeitigen Situation ist, den

Schwarzwilddruck so gering wie möglich zu

halten.

Kitz-Rettung

Der Einsatz von Drohnen bei der Kitzrettung

sich sehr gut bewährt. Es konnten dadurch

nachweislich sehr viele Kitze gerettet werden.

In den kommenden Jahren wird sich

der Trend fortsetzen, Drohnen für die Kitzrettung

ein zu setzen. Dank der Bezuschussung

durch den Bund zur Anschaffung von

Drohnen, können wir hier einer positiven

Entwicklung entgegensehen. Dies ist eine

große Erleichterung unserer Arbeit.

Verhalten der Bevölkerung in Feld und

Wald in der Corona-Pandemie

Die Rückzugszonen für das Wild sind durch

die Pandemie weiterhin stark gestört. Rückzugszonen

sind nicht mehr gewährleistet,

verursacht durch das Freizeitverhalten unserer

Mitbürgerinnen und Mitbürger in Feld

und Wald. Zu jeglicher Tag- und Nachtzeit

werden die Ruhezonen des Wildes durch die

Freizeitaktivitäten gestört. Rehwild, im Besonderen

die Kitze, sowie auch andere Wildarten

finden dadurch keine Ruhe mehr.

Durch die massive Störung treten vermehrt

Wildschäden auf.

Wir erhalten vermehrt Meldungen von gerissenem

Wild (Rehe) durch freilaufende

und wildernde Hunde. Achten Sie bitte auf

Leinenpflicht, zumindest in der Brut- und

Setzzeit. Aufklärung führt zur Einsicht. Wir

Jäger können hier mitwirken.

Für die Zukunft auf ein weiterhin konstruktives

Miteinander im gemeinsamen Dialog von

Landwirtschaft und Jagd zum Wohle aller.

Obmann

Helmut Wolf

40 | ALB-JÄGER ‘22


JAGDHUNDEWESEN – BERICHTE DER OBLEUTE

Jagdhundeabrichtung, Jagdhundeführung

und Jagdhundeprägung ist Handwerk. Ein

sehr ernst zu nehmendes Handwerk, das Geduld,

Zeit und Einfühlungsvermögen für den

Jagdhund fordert, zum Wohle des Wildes,

Garant für den jagdlichen Erfolg und die

grundsätzliche Voraussetzung für jegliche

Form der Jagdausübung.

Ohne brauchbaren Jagdhund, ist eine tierschutzkonforme

Jagdausübung nicht möglich.

Unser Wild und unsere Jagdausübung,

brauchen einen korrekt abgerichteten und

geführten Jagdhund. Der Tierschutz duldet

keinerlei Kompromisse und ist nicht teilbar.

Diese Prämisse muss in unserer täglichen

Arbeit mit dem Jagdhund immer im Vordergrund

stehen.

Nachdem die Corona-Pandemie gut überstanden

war, spielte uns die neue Tierschutz-Hundeverordnung

Anfang 2022 ein

weiteres Schnäppchen. Keiner wusste genau

was und vor allem wie gearbeitet, bzw. ausgebildet

werden muss oder darf.

So hatten wir uns leider gegen einen Vorbereitungshundekurs

entschieden. Allerdings ist

alles nichts so schlecht, das auch daran wieder

was Gutes gefunden werden kann, findet

in 2023 unter den aktuellen Bedingungen ein

Vorbereitungskurs zur Brauch barkeitsprüfung

statt. Näheres wird auf unserer Homepage

hinterlegt wenn die Daten bekannt sind.

Die Brauchbarkeitsprüfung 2022 mit dem

Modul 1.1. für Nachsuchen im Schalenwildrevier

findet im August 2022 natürlich statt.

Hierzu wünschen wir allen Gespannen viel

Suchenglück und Waidmannsheil.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Revierinhaber

und / oder Jagdpächter auf mich zukommen

um die Ausbildungsreviere zur

Jagdhundearbeit zu erweitern. Es können

leider nicht alle Vorbereitungskurse in

einem Revier durchgeführt werden.

Obmann

Günther Schneider

Foto: Günter Schneider

JAGD-

HUNDEWESEN

Foto: Thomas Bretschneider

ALB-JÄGER ‘22 | 41



BIOTOP – BERICHTE DER OBLEUTE

BIOTOP

Bild links

Kiebitz

Bild rechts

Braunkehlchen

Jagd ist Naturschutz!

Um dies zu unterstreichen hat die KJV vor

einigen Jahren im Blautal Markung Blaustein

Wippingen Gewann „Schwarze Lache“ mit

Spendengelder mehrere Wiesengrundstücke

gekauft. Diese Flächen liegen im Revier vom

Jungjägerobmann Rudolf Ripper der auch

die Betreuung übernommen hat. Für die

landwirtschaftliche Nutzung sind diese

Grundstücke zweitrangig, denn sie werden

in regenreichen Zeiten von der Blau zum Teil

über mehrere Wochen überschwemmt. Die

genannten Flurstücke sind mehrere hundert

Meter lang, extrem schmal und sind von Entwässerungsgräben

durchzogen. Aber auch

eine extensiv genutzte Wiese ist ein Biotop,

d. h. ein Lebensraum für Fauna und Flora.

Für sinnvollen und nachhaltig Artenschutz

waren noch weitere Grundstückskäufe geplant,

aber das Vorhaben scheiterte an den

fehlenden finanziellen Mitteln.

Um hier trotz der fehlenden Finanzen eine

größere Fläche zu schaffen, war eine Art

Flurbereinigung mit den im Eigentum des

Landesjagdverbandes befindlichen Flurstücke

geplant. Das Projekt wurde aber bei

einem Ortstermin mit den betreffenden Personen

wegen des enormen Aufwandes verworfen.

Der Versuch mit einer Eisvogelwand

am Blau Ufer den gefiederten Fischer anzulocken,

blieb bis jetzt ohne Erfolg. Es hat

sich noch kein brütender Eisvogel eingefunden.

Vermutlich, weil die Wand ohne Bewuchs

in der freien Landschaft steht und die

unmittelbare Umgebung ständig von Spaziergängern

mit und ohne Hund und von

Anglern begangen wird. Dennoch werden

die Grundstücke im Sinne des Naturschutzes

gepflegt. Ein in Wippingen ansässiger Landwirt

und Pferdehalter nutzt die Grundstücke

1-2mal jährlich im Juli und August zur Heugewinnung.

Rehkitze, Hasen und bodenbrütende

Vögel sofern vorhanden, sowie Amphibien

und Insekten haben sich dann schon

so weit entwickelt, dass die späte Mahd

keine ernsthafte Bedrohung für deren Be-

stand mehr darstellt. Solange diese Art der

Nutzung weiter besteht, kann sich die Pflege

auf die Aufweitung der in den Flurstücken

vorhandenen und für Amphibien wichtigen

Entwässerungsgräben beschränken. Denn

weniger ist manchmal mehr.

Eine Ansiedlung von Bodenbrütern wie Kiebitz

Brachvogel oder Braunkehlchen im östlich

gelegenen Arnegger Ried durch Landschaftspflegemaßnahmen

des Nabu waren

bisher ebenfalls ohne Erfolg. Aber was nicht

ist, kann ja noch werden. Lediglich im Jahr

2019 konnte die Wiesenralle oder Wachtelkönig

als Brutvogel bestätigt werden.

Ein weiteres Biotop wird von unserem langjährigen

Mitglied Wolfgang Siegler betreut.

Die sogenannte „viereckige Wiese“ bei Wiblingen

wird von ihm und seinen Helfern

nach Natur- und artenschutzfachlichen Regeln

schon seit mehreren Jahren mit Unterstützung

der Stadt Ulm gepflegt. Die vielseitigen

Pflegemaßnahmen reichen von der

Gehölzpflanzung über die Hecken und Wiesenpflege

bis zur Entschlammung und Entkrautung

des Teiches in diesem Flurstück.

Ohne diese Maßnahmen wäre der Lebensraum

für mache z. T. seltenen Tier und Pflanzenarten

verloren.

Wer in der Biotoppflege in seinem Revier

aktiv werden möchte, kann sich von der

Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt

bzw. Landschaftserhaltungsverband beraten

lassen. Ich bin auch gerne dabei behilflich.

Ein großes Lob an alle, die hier uneigennützig

und im Stillen wirken.

Obmann

Bernhard Seidel

Bild oben

Wachtelkönig

Bild unten

Brachvogel

Fotos: NABU, Frank Derer

ALB-JÄGER ‘22 | 43


BERICHTE DER OBLEUTE – FALKNEREI

FALKNEREI

Foto: Miriam Pulvermüller

Foto: Brigitte Fischer

Foto: Miriam Pulvermüller

Krähenbejagung und Vergrämung

mit dem Greifvogel

In den letzten Jahren hat sich die Population

der Krähenvögel gebietsweise massiv erhöht.

Insbesondere die Rabenkrähe, die für

Schäden an Silagefolien verantwortlich ist

und auch unserem Niederwild wie Hase,

Fasan und Rebhuhn erheblich zusetzen

kann. Neben der Lockjagd mit der Waffe,

bietet sich hier die Beizjagd sehr gut an, da

diese im Gegensatz zur Jagd mit der Schusswaffe

auch mitten in Ortschaften problemlos

ausgeübt werden kann.

Bei der Beizjagd auf Rabenkrähen und auch

Elstern verwendet man falknerisch abgetragene

Beizvögel vom „Niedrigen Flug“, das

sind Kurzstreckenjäger wie der Habicht und

der bei uns nicht heimische Wüstenbussard

(Harris Hawk). Oder die Beizvögel vom

„Hohen Flug“, das sind Weitstreckenjäger

wie der Wanderfalke oder Sakerfalke.

Die Rabenkrähenbejagung wird überwiegend

aus dem Auto heraus ausgeübt, erstens

um nahe genug an das Wild heran zu

kommen und zweitens dem Beizvogel schon

eine gewisse Startgeschwindigkeit mitzugeben,

damit er leichter zum Erfolg kommt.

Der Überraschungseffekt kommt noch dazu,

denn meist gibt es in den Schwärmen und

auch bei den Pärchen einen Späher der von

einem erhöhten Punkt aus den Greifvogel

auf der Faust des Falkners entdecken und

die anderen warnen würde bevor es überhaupt

zu einem Jagdflug kommen kann.

Optimal ist es, wenn es für das Fahrzeug

einen Fahrer gibt, der sich um den Verkehr

und um die Sicherheit sorgen kann.

Mit dem Auto fährt man das Revier ab und

wenn sich Rabenkrähen in guter Distanz befinden,

so wirft man den Beizvogel durch

das geöffnete Autofenster zum Jagdflug auf

die Krähen.

Hat der Beizvogel eine Krähe geschlagen,

liegt es am Fahrer schnellstmöglich das

Auto abzustellen damit der Falkner dem

Vogel helfen kann. Krähenvögel sind sehr

wehrhaft und treten meist in Schwärmen auf

und aufgrund des starken Sozialverhaltens

bekommt der Beizvogel es dann gleichzeitig

mit mehreren Krähen zu tun. Die Krähe wird

schnellstmöglich und waidgerecht abgenickt

und der Vogel erhält seinen Anteil

(nicht selten einen vollen Kropf, damit er

auch weiterhin dieses schwierige Wild mit

Freude annimmt).

Nicht jeder Jagdflug eines Beizvogels ist erfolgreich.

Die Rabenkrähen und Elstern sind

sehr wendig und wissen genau wie mal

einem Angriff eines Greifvogels ausweichen

kann. Nach einem Fehlflug stellt sich der

Vogel meist in der näheren Umgebung ab,

man holt ihn mittels Federspiel wieder ein,

oder lässt ihn auf die Faust beireiten.

Nach ein paar Erfolgreichen Jagdflügen

spricht es sich sehr schnell im Krähenrevier

herum dass ein Beizjäger „im grünen Suzuki“

Unruhe stiftet. Deshalb ist es für den Falkner

von großem Vorteil mehrere Reviere zu

haben in denen er die Erlaubnis hat oder

viele verschiedene Autos in anderen Farben.

Obfrau

Miriam Pulvermüller

44 | ALB-JÄGER ‘22


SCHIESSEN – BERICHTE DER OBLEUTE

Aufgrund der aktuellen Situation im

Türmle, haben wir dieses Jahr für unsere

Jagdschützen einen Vertrag mit dem MSZU

abgeschlossen, bei dem wir als Jägervereinigung

den Schießstand (100m, Kino 25m)

jeden letzten Mittwoch im Monat für eine

geringe Startgebühr von 10€ nutzen dürfen.

Somit begann die Saison für die Jagdschützen

am 20.03.2022 im MSZU, wo wir unser 2.

Disziplinenvergleichsschießen zwischen den

Jägervereinigungen Ehingen, Neu-Ulm und

Ulm abhielten. Insgesamt starteten 59 Jägerinnen

und Jäger aus den genannten JV.

Bei der Siegerehrung im Schützenheim in

Weißenhorn (NU) hieß der Gesamtsieger

Wolfgang Schmidt (108 Ringe), gefolgt von

Martin Müller (104 Ringe) und Lukas Banzhaf

(104 Ringe).

Eines der Werkzeuge, die ein waidgerechter

Jäger zur Hege und Pflege des Wildes benötigt,

ist die Jagdwaffe sowie die sichere Handhabung

und Treffsicherheit. Sich dessen bewusst

zu sein und ständig zu trainieren, um

einen sicheren Schuss auf das Wild abgeben

zu können, nutzen wir weiterhin den Schießstand

im MSZU und die 100m-Anlage (jeden

2. Mittwoch) im Schützenhaus Bollingen.

Die Jägerinnen und Jäger müssen ihr Handwerkszeug,

also die Jagdwaffen, so gut beherrschen,

dass die öffentliche Sicherheit

und Tierschutzanforderungen voll erfüllt

werden.

Ich möchte mich bei allen Teilnehmern bedanken

und hoffe, dass die Zahl der Teilnehmer

in den kommenden Jahren deutlich

steigen wird.

Schiessobmann

Lukas Kopczynski

Foto: Brigitte Fischer

SCHIESSEN

ALB-JÄGER ‘22 | 45



BIOTOP – BERICHTE DER OBLEUTE

JAGDHORN-

BLÄSER

Foto: Emmenlauer

Mit unseren Hörnern tragen wir die Musik

durch die Zeit. Unser ältester Bläser mit

89 Jahren schon 55 Jahre und unser Jüngster

mit 19 beginnt gerade hoffnungsvoll und begeistert.

Auch unsere Damenriege hat jugendlich

sympathischen Zuwachs bekommen.

So sind wir 18 in der Bläsergruppe mit

Fürst-Pless- und Parforce-Hörnern und

könnten durchaus noch zwei Neuzugänge

brauchen!

Mitte Februar 2022 konnten wir die Übungsabende

unter den behördlichen Corona-Vorschriften

wieder aufnehmen. Dafür stellte

uns die Gemeinde Jungingen dankenswerter

Weise die Turnhalle mit Spiegelwand zur

Verfügung, welche wir bis Ende April nutzten.

Dann konnten wir wieder in unser Jäger-

Vereinsheim.

Den Jagdhornbläser-Wettbewerb in Karlsruhe

konnten wir unter den allgemein gegebenen

Bedingungen leider nicht wahrnehmen.

Der brauchtumsmäßige „Jägerschlag“, der

die Jungjäger und Jungjägerinnen traditionell

in die Jägerzunft eingliedert, wurde in

Freien am Jägerheim, wie vorgeplant, aber

unter strömendem Regen ritualisiert und

unter Dach gefeiert.

Tapfer trug unsere Bläsergruppe unter anderem

das Signal: „Blattschlagen“ zur Zeremonie

bei.

Am 6. Mai begleiteten wir die Jahres-Hauptversammlung

unserer Jägervereinigung in

der Ulmer-Alb-Halle in Jungingen mit unserem

Hörnerklang.

Was wäre eine solche Veranstaltung ohne

die jagdlichen Signale: „Begrüßung“ und

„Ehrenfanfare“, wie auch das von unserem

ML Horst Müller komponierte: „Zum Abschied“,

zum entsprechenden Anlass.

ließ es unserer Bläsergruppe in Temmenhausen

nachträglich zu seinem 90. Geburtstag

wohl ergehen.

Rudolf Ripper, Jagdschule Ulmer Alb, lag es

auch am Herzen, unsere Aufgaben im Ehrenamt

einmal selbst zu würdigen, und lud uns

zu Vesper und Vortrag, Brauchtum und Ethik

bei der Jagd in seine Jagdschule ein.

Nochmals allen ganz herzlichen Dank, auch

denen, die hier in der Kürze nicht erwähnt

wurden, wie auch den Familien die uns zu

ihren traurigen Anlässen gerufen hatten.

Für sein großes Engagement für Wald und

Waldpädagogik in BW und deutschlandweit

wurde StS.a.D. und Ehrenvorsitzender der

SDW, Ventur Schöttle, am 25.6. mit dem Ehrenpreis

2022 der Schutzgemeinschaft Deutscher

Wald durch Honoratioren von Forst

und Politik geehrt. Mit großer Freude hat

unser Bläsercorps die Veranstaltung im

Wald in Ehingen/Granheim musikalisch umrahmt.

Bildhaft unterstützt von der Waldkönigin

BW 2022, Eva-Maria Speidel.

Ein musikalischer Höhepunkt wird die „Hubertus-Messe“

am Sonntag, 18.12.2022, um

10.30 Uhr in der Georg-Kirche in Ulm sein.

Josef Gruber

Obmann Jagdhornbläser

Foto: Straub

HUBERTUS

MESSE

in der Ulmer

St. Georgs-Kirche

mit den

Jagdhornbläsern

der Jägervereinigung

Ulm e.V.

Sonntag, 18. Dezember 2022

10.30 Uhr - Eintrii frei

KJV-Ehrenmitglied Erich Straub feierte mit

uns seinem 89. Geburtstag großzügig im Jägerheim

und Förster a. D. Bruno Neuburger

Foto: Straub

ALB-JÄGER ‘22 | 47


BERICHTE DER OBLEUTE – JUNGE JÄGER

JUNGE JÄGER

Fotos: Petra Neuburger-Wieder

Die Entwicklung der Mitgliederzahlen bei

unseren Jungen Jägern ist trotz der letzten

beiden schwierigen Jahre recht positiv.

Stand September sind es 49 junge Jägerinnen

und Jäger in der Jägervereinigung Ulm.

Der Anteil weiblicher Jägerinnen liegt aktuell

bei knapp 25%. Im Jahr 2020 waren es 17

Junge Jäger unter den neuen Mitgliedern,

2021 waren es 27 und 2022 bis jetzt 11. Ich

halte das für eine schöne Entwicklung und

blicke positiv in Zukunft für die Jagd und das

Bestehen unserer Jägervereinigung.

Die Pandemie und ihre Verordnungen machte

uns auch 2021 und Anfang 2022 das Vereinsleben

schwer. Dennoch gab es Angebote,

deren Umsetzung nach und nach möglich

wurden.

Die angebotenen Schießtermine, in Kooperation

mit dem MSZU, konnten stattfinden.

Aus den Reihen der Jungen Jäger wurde

unser Drohnenteam verstärkt und auch unsere

Miriam Pulvermüller hat für ihren

„Lernort Natur“ die eine oder andere Unterstützung

erfahren.

Auf die Idee zum Thema Revier-Pool bekam

ich erfreulicherweise einige Rückmeldungen

aus den Revieren, die Bereitschaft signalisierten.

Auch eine Einladung zu einer Drückjagd

für Junge Jäger war dabei, die leider

kurzfristig abgesagt werden musste. Der

Forstbetrieb Stefan Gans hat auf die Idee

hin Workshops zu den Themen Einrichtungsbau,

Baum- und Sträucherkunde sowie Motorsägenlehrgänge

angeboten. Die beiden

Förster der Stadt Ulm, Dennis Eninger und

Tobias Glöggler, haben sich spontan bereit

erklärt Junge Jäger an Revierarbeiten teilhaben

zu lassen. Ein Einsatz zum Stangenholz

aufbereiten hat bereits stattgefunden.

Daniel Köpf bietet grundsätzlich in seinem

Revier die Möglichkeit der Mitwirkung Junger

Jäger an. Bei ihm darf man sich bei Interesse

einfach melden. Schön wäre es, wenn

die Angebote auch zahlreich wahrgenom-

men würden. Nur so ist es möglich solche

Angebote für die Zukunft für alle noch kommenden

Jungjägerinnen und Jungjäger zu

erhalten.

Das Highlight war dann unser Jägerschlag

am 31. März 2022. Die Entscheidung für diesen

Event ist relativ kurzfristig gefallen, da

die Entwicklung der Pandemie nicht wirklich

einzuschätzen war. Jedenfalls haben wir am

31. März im Rahmen eines Jäger-Silvesters

allen 21 dazu angemeldeten Jungjägerinnen

und Jungjägern den Jägerschlag erteilt und

den Jägerbrief überreicht. Um die 20 Gäste

wohnten dieser Veranstaltung bei und unsere

Jagdhornbläser haben ihr die feierliche

Stimmung verliehen. Dass es in Strömen

regnete, sei nur am Rande erwähnt. Großartig

war es allemal und all meinen Helferlein

ein Dankeschön.

Den Jägerschlag und das Jäger-Silvester wird

es am 31. März 2023 wieder geben. Alle jungen

Jägerinnen und Jäger, die ab April 2022

in die Jägervereinigung eingetreten sind

sollten sich diesen Termin schon mal reservieren.

Das Jägerheim muss uns als Treffpunkt erhalten

bleiben. Die Jägervereinigung setzt

alles daran diesen Treffpunkt zu erhalten

und interessant zu gestalten. Darum die

Bitte an meine Jungen Jäger – nehmt die Angebote

wie Vorträge, Veranstaltungen und

Stammtische wahr. Zur Jagd gehört auch die

Geselligkeit und die lässt uns zusammenwachsen.

Ich habe noch Jägerbriefe bei mir, die ich

gerne an die betreffenden übergeben möchte.

Wer also seinen Jägerbrief vermisst und

diesen haben möchte, darf sich gerne bei

mir melden.

Waidmannsheil und Horrido

Michael Wieder

Obmann Junge Jäger

48 | ALB-JÄGER ‘22



EINDRUCKSVOLLE NATUR

Wie wunderschön die Natur – in diesem Fall der Wald – sein

kann, zeigt sich an dieser außergewöhnlichen Aufnahme

vom 3. August diesen Jahres um 10:35 Uhr bei Blaubeuren.

Foto: Brigitte 50 | Fischer ALB-JÄGER ‘22


ALB-JÄGER ‘22 | 51


HEGERINGE

I

Langenau

Am Samstag, den 9.10.2021 lud der Hegering zum Schrotschießen

nach Unterroth ein. Die Teilnehmerzahl Hegering 2 war

Im Frühjahr sollte dann das Vereinsleben wieder belebt werden.

Der Hegering I unterstützte die Bewirtung im Türmle im

Lonsee

aber

gering mit 8 Schützen. Am 27.10.2021 übten wir im Schießkino Monat März. Der Besuch des Türmle sollte verbessert wer-

Unser Hegering umfasst mit seinen ca. 16 Revieren den Nördlichen Teil des Alb Donau Kreises.

in Wallenhausen bei etwas besserer Teilnahme. Damit wäre der Die Hegering Corona-

ausdehnungsmäßig den. Deswegen sicher rief einer ich der größeren zum ersten Hegeringe Stammtisch der des Jahres

pandemie zeigte aber immer noch ihre Jägervereinigung Spuren im Ulm. Vereinsleben.

Da jedoch satzungsmäßig nur die nahme Reviere war bzw. aber Revierleiter sehr enttäuschend die Mitglied in der gering.

Jägervereinigung

sind zum aktiven Teil des Hegering zählen, sind sicher einige Abstriche zu machen. Nicht mit im

die Hegeringmitglieder zum Besuch ins Türmle auf. Die Teil-

Unsere herbstliche Hegeringversammlung Hegering

führten sind damit

wir die am

Staatlichen

Die Regiejagden

erste Hegeringversammlung und 4 Reviere der Jagdgenossenschaften

im Jahr 2022 hielten deren

wir im

Revierpächter ebenfalls nicht Mitglied der Jägerverinigung Ulm sind. Die 3 Pächter der

19.11.2021 im Gasthaus Adler in Nerenstetten Staatsjagden

durch. sind Mitglied

Bei der

und damit

Lobinger auch Hotel

im Hegering.

Weißes Ross in Langenau am 8.4. ab. Die Teilnahme

war sich wieder nicht etwas umfassend besser. auf den Von geografischen weiteren Veranstaltun-

Teil des

Gehörnschau fehlten allerdings auch Dies wieder macht 5 deutlich, Reviere dass des

die Hegeringarbeit

Hegeringes und die Teilnehmerzahl war Hegering nur halb Bereichs so stark beziehen wie

kann. gen im Hegering sahen wir außer einigen Stammtischen ab.

in normalen Jahren. Stammtische fanden ab Oktober ebenso

nicht mehr statt.

Wie in allen Hegeringen war die Dr. Hegringarbeit Hans Miesner

während der Corona Einschränkungen nicht oder

fast nicht möglich. Auch geplante Ansitzdrückjagden wurden in den letzten Jahren bis auf eine

HRL Langenau

Ausnahme nicht durchgeführt.

So ist die Informationslage durch die Mail- Infos der JV und HR Leitung bestimmt worden.

Natürlich sind auch Informationen bei zufälligen Treffen von Hegeringmitgliedern wichtig, jedoch

können diese nicht alle erreichen.

Am 19.5. fand die erste „Nach Corona Wichtig „ Sitzung wäre es, statt. sich Bei deshalb mäßiger Beteiligung sich um diese, wurden unsere die doch interessante

in der Jägervereinigung Hauptwildart besprochen. vermehrt In zu der kümmern. Versammlung Dies konnten würde be-

auch die für die ASP notwendigen Informationen weiter gegeben werden.

Lonsee

recht wichtigen Veränderungen deuten nach Wildbiologischen Grundsätzen zu handeln,

Wichtig waren auch die Infos über Entwicklung des Wildes, insbesondere die der

Schwarzwildpopulation. dabei natürlich den Einfluss der Rehe auf den Wald im Auge

Unser Hegering umfasst mit seinen Dabei ca. zeigte 16 Revieren sich, dass beim den

Schwarzwild zu behalten ein wesentlicher und wieder Rückgang verstärkt zu verzeichnen die waidmännischen

ist. Nur

Nördlichen Teil des Alb Donau Kreises. wenige Damit Reviere wäre berichten der Hege-

von einem Grundsätze ständigen zu Schwarzwildkontakt. pflegen.

Demzufolge sind auch die

ring ausdehnungsmäßig sicher einer der Wildschäden größeren nicht Hegeringe

mehr bedeutend.

der Jägervereinigung Ulm.

Raubwild bzw. der Fuchs ist immer

In unseren noch durch

Revieren Räude und

der Staupe

Hochfläche beeinflusst.

der Alb mangelt es be-

So bleibt, wie schon in früheren Zeiten das Rehwild als unser wichtigstes Wild übrig.

Da jedoch satzungsmäßig nur die Reviere Wichtig

bzw. wäre es,

Revierleiter

sich deshalb sich

sonders um diese,

an unsere

offenen interessante

Wasserstellen. Hauptwildart

Nur vermehrt

auf einigen zu

Lehmlinsen

nach sammelt Wildbiologischen sich Wasser Grundsätzen und zu bildet handeln, langfristig dabei natürlich ein kleines

die Mitglied in der Jägervereinigung kümmern. sind zum Dies aktiven würde bedeuten Teil

des Hegering zählen, sind sicher einige den Abstriche Einfluss der zu Rehe machen.

auf den Wald Biotop. im Auge Eines zu der behalten ganz und wenigen wieder verstärkt Biotope die auf waidmännischen

offener Feldflur in

Nicht mit im Hegering sind damit die Grundsätze Staatlichen zu pflegen. Regiejagden

und 4 Reviere der Jagdgenossenschaften deren Revierbuch.

In einigermaßen nassen Jahren bleibt immer noch ein

In unseren Revieren der Hochfläche der Alb mangelt es besonders an offenen Wasserstellen. Nur

unserem Hegering ist die „Binsenlache“ bei Hofstett-Emerpächter

ebenfalls nicht Mitglied der Jägervereinigung Ulm kleiner Rest Wasserfläche. Ein Anziehungspunkt für alles Wild.

auf einigen Lehmlinsen sammelt sich Wasser und bildet langfristig ein kleines Biotop.

sind. Die 3 Pächter der Staatsjagden sind Eines Mitglied der ganz wenigen und damit

auch im Hegering. Dies macht deutlich, Biotope dass auf die offener Hegering-

Feldflur in

arbeit sich nicht umfassend auf den unserem geografischen Hegering Teil ist diedes

Hegering Bereichs beziehen kann.

„Binsenlache“ bei Hofstett-

Emerbuch. In einigermassen

nassen Jahren bleibt immer

Wie in allen Hegeringen war die Hegringarbeit während der

noch ein kleiner Rest

Corona Einschränkungen nicht oder fast Wasserfläche. nicht möglich. Ein Auch bisher

heute

geplante Ansitzdrückjagden wurden in Anziehungspunkt den letzten Jahren für alles bis Binsenlache

total ausgetrocknet

auf eine Ausnahme nicht durchgeführt.

Wild.

II

die Binsenlache …..

…….jetzt total ausgetrocknet

So ist die Informationslage durch die Mail- Infos der JV und So machen jedes Jahr Stockenten einen Brutversuch der

So machen jedes Jahr Stockenten einen Brutversuch der stets ohne Erfolg ist. Es bleiben dann nur

HR Leitung bestimmt worden. Natürlich Federn

sind übrig.

auch Informationen

bei zufälligen Treffen von Hegeringmitgliedern In diesem Jahr ist die wich-

Lache total In ausgetrocknet. diesem Jahr Als ist Schöpfstellen die Lache total bleiben ausgetrocknet. dann in unseren Als Schöpf-

stets ohne Erfolg ist. Es bleiben dann nur Federn übrig.

tig, jedoch können diese nicht alle erreichen.

Revieren nur die durch schweres stellen Gerät ausgefahrenen bleiben dann Fahrspuren. in unseren Revieren nur die durch

schweres Gerät ausgefahrenen Fahrspuren.

Am 19.5. fand die erste „Nach Corona „ Sitzung statt. Bei mäßiger

Beteiligung wurden die doch recht wichtigen Veränderungen

in der Jägervereinigung besprochen. In der Versamm-

vorhanden für den Wald ist der Käferbefall. In diesem Jahr

Für uns Jäger ist die drohende ASP die Pest der Reviere. Real

lung konnten auch die für die ASP notwendigen Informationen

weiter gegeben werden.

davon betroffen. So ist es bestimmt nicht falsch, wenn wir

besonders heftig. Als Nutzer des Biotops Wald sind auch wir

Wichtig waren auch die Infos über Entwicklung des Wildes, ganz überraschend in einem Fichtenbestand eine „braune

insbesondere die der Schwarzwildpopulation.

Stelle“ sehen diese dem Förster oder Waldbesitzer melden.

Dabei zeigte sich, dass beim Schwarzwild ein wesentlicher

Rückgang zu verzeichnen ist. Nur wenige Reviere berichten Trotz dieser negativen Entwicklungen wünsche ich den Jägern

unserer Vereinigung erfolgreiche und schöne Herbst-

von einem ständigen Schwarzwildkontakt. Demzufolge sind

auch die Wildschäden nicht mehr bedeutend.

jagden.

Raubwild bzw. der Fuchs ist immer noch durch Räude und

Staupe beeinflusst. So bleibt, wie schon in früheren Zeiten Wolfgang Schöfisch

das Rehwild als unser wichtigstes Wild übrig.

HRL Lonsee

52 | ALB-JÄGER ‘22




HEGERINGE

IV

Beimerstetten

Aufgrund des Beginnes der Pandemie im März 2020 konnten

Wir seit diesem Zeitpunkt keine Hegeringsitzung mehr abhalten

,welches natürlich schade war .Jedoch konnten wir ab

November 2021 und April 2022 wieder mit Hegeringsitzungen

fortfahren!

Jeder der anwesenden Hegeringmitglieder freute sich das

man wieder; bei Guten Essen und trinken, zusammensitzen

konnte! Es fanden sehr interessante Gespräche an den Abenden

statt!

Man merkte das jeder wieder froh war den einen oder anderen

zu treffen und sich zu unterhalten.

Wie es nun im Herbst 2022 weitergeht ist noch nicht abschätzbar!

Ziel ist es auf jeden Fall im Oktober/November 2022 eine

Hegeringversammlung zu machen ,da dieses Jahr die Neuwahlen

zum HRL. bzw. St.HRL. des Hegeringes anstehen!

Begonnen wurde am ersten Donnerstag mit einem Vortrag von

Rudolf Ripper,der sehr viel Anklang unter den Mitgliedern der

Kreisjägervereinigung gefunden hatte!

Nach nun mehr 4 Donnerstagen war meiner Meinung nach der

Zuspruch durch unsere „Stammtischler“ sehr Groß und Wohlwollend

Ich denke das die folgenden Hegeringe diese genau so oder

noch besser machen !

In diesem Sinne

Waidmannsheil für den Hegering Beimerstetten

Jürgen Nold

HRL Beimerstetten

Abschließend möchte ich noch das im September begonnene

Projekt „Türmle „ erwähnen bei dem der Hegering Beimerstetten

alles erster Hegering mit der monatlichen Bewirtung an

den jeweiligen Donnerstagen begonnen hat!

V

Ulm

Hegeringversammlung und Sommerfest

Das diesjährige Sommerfest stand unter keinem guten Stern.

Zunächst musste es Coronabedingt verschoben werden, fand

dann aber trotz widrigem Wetter und geringer Teilnehmerzahl

dennoch statt. All dies konnte die Stimmung nicht trüben – in

geselliger und kleiner Runde gab es einiges zu diskutieren.

Bewirtung Türmle

Herzlichen Dank an alle, die die Bewirtung im Oktober für

unseren Hegering im Türmle übernommen haben.

Truhe Fellwechsel/ASP Verwahrstelle – Spießhof Ulm

Ab sofort ist die Gefriertruhe wieder bereit für die diesjährige

Fellwechsel Sammelaktion. Diese läuft bis zum 15. Februar 2023

Bitte nur Schrotfüchse oder Fallenfüchse einlagern, da Bälge

mit zu großem Ausschuss nicht verwertet werden können.

Die Prozedur: Gelbe Plomben und gelbe Zettel für die Abgabe

und Verwertung durch Fellwechsel. Grüne Plomben und grüne

Zettel für Auftragsarbeiten.

Neben der Gefriertruhe befindet sich eine Plastikbox mit den

Plastiktüten, Kabelbindern und den Plomben/Zetteln.

Sonstiges

Diese Gams wurde im August auf dem Hochsträß von einer

Wildkamera erfasst.

Jürgen Weber

HRL Ulm

Fotos: Jürgen Weber

ALB-JÄGER ‘22 | 55


HEGERINGE

VI

Bermaringen

Seit dem letzten Bericht hat sich die Corona-Situation glücklicherweise

etwas entspannt und wir konnten die längst fällige

Hegeringversammlung abhalten. So trafen wir uns am

28.4.22 im Gasthof Zum Berg in Temmenhausen.

Organisatorisch wichtigster Punkt war die Wahl des Hegeringleiters

und seines Stellvertreters. Die Wahl wurde dankenswerterweise

von Arne Holland durchgeführt und dauerte

insgesamt keine Viertel Stunde. Jeweils einstimmig wurden

Thomas Bretschneider und Bernd Riexinger in Ihren

Ämtern bestätigt und nahmen die Wahl an. An dieser Stelle

herzlichen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen!

Wie gewohnt wurden zur Vorbereitung auf die Drückjagdsaison

wieder fünf Termine in den Schießkinos von MSZU und

Wallenhausen vereinbart. Nachdem sich mittlerweile das

Schießangebot für alle Jäger in der Jägervereinigung durch

die monatlichen Angebote im MSZU und Schießstand Bollingen

vervielfältigt hat, werden wir den Bedarf für nächstes

Jahr prüfen.

Sollte weiterhin zusätzlicher Bedarf an Schießkinoterminen

bestehen, werden wir diese natürlich gerne organisieren.

Zur Drucklegung dieser Schrift stand unser geplantes Sommerfest

im Schützenverein Bollingen kurz bevor. Herzlichen

Dank an dieser Stelle dem Organisationsteam, dem Schützenverein

Bollingen, der Bewirtung durch die „Kitzrettung

Schwaben e.V., allen Helfern und Spendern von Salat und

Kuchen.

Zur alljährlichen Herbst-Hegeringversammlung mit Trophäenschau

werde ich rechtzeitig einladen. Wir planen den

Termin für einen Freitag im zeitigen November ein.

Auch ist wie jedes Jahr die Durchführung einer Fuchswoche

mit Abschlussfrühschoppen geplant. Dazu wollen wir im Hegering

koordiniert ansitzen um uns zusätzlich einen Überblick

des Schwarzwildbestandes machen zu können. Die Ansitzwoche

findet voraussichtlich zum Vollmond in der ersten

Januarwoche statt. Eine konkrete Einladung erfolgt rechtzeitig

per E-Mail.

Für die nun anstehenden Herbstjagden wünsche ich Euch

allen viel Anlauf, schöne Stunden im Revier und allzeit Waidmannsheil.

Bleibt gesund!

Freundliche Grüße & Waidmannsheil,

Thomas Bretschneider

HRL Bermaringen

VII

Blaubeuren

Am Samstag, 14.05.2022, fand im Revier Sonderbuch bei herrlichstem

Wetter ein Anschussseminar unseres Hegerings

statt, wo wir auch Teilnehmer anderer Hegeringe begrüßen

durften.

Günther Schneider und Steffen Todt, anerkannte Nachsucheführer

der Jägervereinigung Ulm, die wir als Dozenten gewinnen

konnten, zeigten an verschiedenen Stellen im Revier

diverse Anschüsse realitätsnah vor. Zusammen mit den Profis

wurde herausgearbeitet, wann es sinnvoll ist, gleich einen

auf Schweiß eingearbeiteten Hund zur Nachsuche zu holen,

oder ob man der Fluchtstrecke mit Erfolgsaussicht selbst

nachgehen kann.

Im Anschluss wurde ein Reh, welches einem Unfall zum

Opfer fiel, vor eine weiße Leinwand gebracht und auf unterschiedlichen

Körperstellen geschossen. Eindrucksvoll konnten

die unterschiedlichen Schusszeichen auf der Leinwand

erkannt werden. Im Anschluss konnten sich die Teilnehmer

bei kalten Getränken und Gegrilltem austauschen.

Am 14. Oktober besuchten wir den Sölls Hof in Sonderbuch, wo

wir den Betrieb kennenlernen durften. Sölls Hof produziert und

verarbeitet Ölsaaten auf der Schwäbischen Alb. Zum Produktsortiment

gehören neben Hanföl, Mohnöl, Rapsöl auch verschiedene

Wurzöle und Saaten für die tägliche gesunde Ernährung.

Wir erfuhren alles über den Anbau und Weiterverarbeitung

von den Saaten bis zum fertigen Produkt der hochwertigen

Lebensmittel, welche natürlich auch probiert werden konnten.

Nach der Betriebsbesichtigung kam der gesellige Austausch

natürlich nicht zu kurz.

Vorbereitungsschießen Drückjagd

Am 07. Oktober 2022 trainierten von 20:30 Uhr bis 22:00 Uhr

unsere Mitglieder im Schießkino Wallenhausen realitätsnahe

Drückjagdsituationen mit anschließendem Vesper.

Fuchstruhe Fellwechsel

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass unserem Hegering

eine Truhe für Füchse, Dachse, Marder etc. im Winter von Hartmut

Koch-Czech auf dem Betriebsgelände der Fa. Merkle im

Altental 6, 89143 Blaubeuren, zur Verfügung gestellt wird.

Mitgliederversammlung

Mit reger Teilnahme fand am Freitag, 18. November 2022 die

Mitgliederversammlung – mit Gansessen – im Jägerstüble in

Seißen statt.

Martin Fischer

HRL Blaubeuren

56 | ALB-JÄGER ‘22


HEGERINGE

VIII

Hochsträß

Zur Hegeringversammlung am 1. April 2022 trafen sich zahlreiche

Mitglieder und planten das kommende Jagdjahr.

Am 16. Juli trafen sich zahlreiche Hegeringmitglieder und ihre

Angehörigen zum Sommerfest an der Heiligenberghütte bei

Erstetten. Bei schönem Sommerwetter wurde gegrillt und gegessen.

An dieser Stelle noch mal ein herzlicher Dank an Sebastian

Polzer vom Forstrevier Ringingen, für seine Unterstützung

und für das schöne Ambiente der Heiligenberghütte.

Unser geschätztes Hegeringmitglied Karlheinz Hirschle

wurde in diesem Jahr für 50jährige Mitgliedschaft mit der

Treuenadel des Landesjagdverbandes ausgezeichnet.

Am 17. September fand mittlerweile zum elften Mal das

Drückjagdschießen des Hegerings im Müller Schießzentrum

statt. Zahlreiche Hegeringmitglieder nutzten diese Möglichkeit,

um den scharfen Schuss auf flüchtiges Wild mit der eigenen

Waffe zu trainieren und den für die Teilnahme an Bewegungsjagden

notwendigen Schießnachweis zu erlangen.

Auch in diesem Jahr werden wir wieder zwei revierübergreifende

Drückjagden im November und im Dezember durchführen.

Stephan Fauser

HRL Hochsträß

50 Jahre Mitglied

Karlheinz Hirschle

IX

Dellmensingen

Nach den coronabedingten Einschränkungen konnten im

Frühjahr die monatlichen Stammtische wieder starten. Diese

finden jeden zweiten Donnerstag im Monat im Schützenheim

in Altheim statt.

Dabei kann auch der unterirdische Kleinkaliberstand zum

Übungsschießen auf Wildscheiben sowie ein Luftgewehrstand

zum Üben auf die lfd. Scheibe (lfd. Keiler) genutzt

werden.

Einige Mitglieder des Hegerings haben im September beim

Preis des Landesjagdverbandes auf dem Jagdparcours

Dornsberg teilgenommen und dabei sehr gute Ergebnisse

erzielt.

Günther Merz

HRL Blaubeuren

Christian Österle

Jagdparcours Dornsberg

ALB-JÄGER ‘22 | 57


HEGERINGE

X

Bei der Hegeringversammlung am 18.08.2021 war man noch

zuversichtlich, dass auch die Herbsthegeringversammlung

möglich sei. Am 16.11.2021 wurde die Herbsthegeringversammlung

wegen der Coronasituation abgesagt. Anstelle der

ausfallenden Gehörnschau wollten wir eine Fotosammlung

der Trophäen machen, doch die Bitte um entsprechende

Fotos blieb ergebnislos.

Hegering X, Dietenheim

Dietenheim

Am 10.11.2021 war eine Gruppe des Hegerings im Schießkino

in Wallenhausen um für anstehende Bewegungsjagden zu

trainieren. Miriam Pulvermüller war mit ihrem Harrishawk im

Hegering auf der Krähenjagd erfolgreich.

Bei der Hegeringversammlung am 18.08.2021 war man noch zuversichtlich,

dass auch die Herbsthegeringversammlung möglich sei. Am 16.11.2021 wurde

die Herbsthegeringversammlung wegen der Coronasituation abgesagt. Anstelle

der ausfallenden Gehörnschau wollten wir eine Fotosammlung der Trophäen

machen, doch die Bitte um entsprechende Fotos blieb ergebnislos.

Am 10.11.2021 war eine Gruppe des Hegerings im Schießkino in Wallenhausen

um für anstehende Bewegungsjagden zu trainieren. Miriam Pulvermüller war

mit ihrem Harrishawk im Hegering auf der Krähenjagd erfolgreich.

Dafür ein kräftiges Waidmannsheil.

Am 29.04.2022 wurde auf Gemarkung

Illerrieden ein Reh

vom Wolf gerissen. Die Untersuchung

der FVA lieferte eindeutige

Beweise.

Am 30.06.2022 fand unsere

Hegeringversammlung wieder

am Golfplatz statt. Die

Besichtigung des Platzes vor

der Versammlung war nur

spärlich besucht, aber hochinteressant.

Selbst eine

Dachsfähe mit Jungdachs

zeigte sich den überraschten

Jägern und Mitarbeitern des

Golfclubs.

Am 11.07.2022 war Miriam Pulvermüller auch mit den 1. und 2. Klässlern aus

Illerrieden in der gräfliche Waldabteilung „Tränke“ unterwegs und zeigte den

Schülerinnen und Schülern allerlei Interessantes.

Am 11.07.2022 war Miriam Pulvermüller auch mit den 1. und 2.

Klässlern aus Illerrieden in der gräfliche Waldabteilung

„Tränke“ unterwegs und zeigte den Schülerinnen und Schülern

allerlei Interessantes.

Fritz Wohlschlegel

HRL Dietenheim

Dafür ein kräftiges Waidmannsheil.

Am 29.04.2022 wurde auf Gemarkung Illerrieden ein Reh vom Wolf gerissen.

Die Untersuchung der FVA lieferte eindeutige Beweise.

Am 30.06.2022 fand unsere Hegeringversammlung wieder am Golfplatz statt.

Die Besichtigung des Platzes vor der Versammlung war nur spärlich besucht,

aber hochinteressant. Selbst eine Dachsfähe mit Jungdachs zeigte sich den

überraschten Jägern und Mitarbeitern des Golfclubs.

XI

Laichingen

Am letzten Samstag der Sommerferien hat der Hegering Römerstein-Laichingen

sein Sommerferienprogramm nachgeholt.

Trotz Regens hat sich eine kleine Schar Kinder auf die

Pirsch gemacht und allerhand Tierspuren von Dachs, Reh und

Eichhörnchen im Revier von Herbert Hofmann im Laichinger

Wald entdeckt. Zum Abschluss waren noch alle Geschwister

und Eltern zum Grillen am Schützenhaus eingeladen.

Susanne Kuhn-Urban

Foto: Susanne Kuhn-Urban

58 | ALB-JÄGER ‘22


Foto: Brigitte Fischer

ALB-JÄGER ‘22 | 59


VEREIN – BEITRAGSORDNUNG

BEITRAGS-

ORDNUNG

Mitgliedsbeiträge der

Jägervereinigung Ulm e.V.

1. Erstmitglied im LJV BW € 110,–

2. Zweitmitglied € 50,–

mit Erstmitgliedschaft in einer

KJV im LJV Baden-Württemberg

3. Familienmitgliedschaft Ehegatte € 80,–

in derselben Haus- und Wohngemeinschaft

wohnend

(1 Erstmitgliedschaft mit vollem

Beitrag vorhanden)

4. Familienmitgliedschaft Kind € 80,–

Jugendjagdschein/Junge Erwachsene

im Alter von 16 bis 20 Jahren,

bei den Eltern wohnend

(1 Erstmitgliedschaft mit vollem

Beitrag in der Familie vorhanden)

4b. Jungjäger Sondermitgliedsbeitrag € 80,–

Der Sondermitgliedsbeitrag ist

begrenzt auf drei Jahre.

5. Aktive Bläser und € 65,–

ehemalige Aktive Bläser

6. Ehrenmitglieder undbeitragsfrei

Ehrenkreisjägermeister

7. Beitritt Erstmitglied (im LJV BW)

während des laufenden Jahres:

- ab September (anstatt € 110,–) € 100,–

- ab Oktober € 90,–

- ab November € 80,–

- ab Dezember € 70,–

Die Mitglieder erhalten den LJV-Mitgliederausweis,

alle Zusatz-Versicherungen und die Vergünstigungen

des LJV Baden-Württemberg.

In den unter 1. und unter 3. bis 7. genannten

Mitgliedsbeiträgen sind die Beiträge für die

Mitglieder-Zusatzversicherungen des Landesjagdverbands

und die Abgaben an den

Deutschen Jagdverband enthalten.

8. Fördermitgliedschaft € 40,–

- für Nichtjäger

- und Jäger in Ausbildung

Diese Mitgliedschaften bewirken keine

Mitgliedschaft im LJV Baden-Württemberg

oder in einem anderen LJV.

9. Aufnahmebeitrag

Von der Jägervereinigung Ulm wird derzeit

kein Aufnahmebeitrag erhoben.

10. Mahngebühren

Pro Mahnung erhebt die Jägervereinigung

Ulm e.V. eine Mahngebühr

in Höhe von € 10,–

Erläuterungen zur Beitragsordnung

Gültigkeit der Beitragsordnung

Die in der vorliegenden Beitragsordnung genannten

Mit glieds beiträge u. Bestimmungen

gelten ab dem 17.09.2021.

Erstmitgliedschaft im LJV BW

Wie bisher: Diejenige Jägervereinigung, in der

die Erstmit gliedschaft besteht, führt die Verbandsabgaben

– welche die LJV-Zusatzversicherungen

und den Beitrag an den Deutschen

Jagdverband beinhalten – an den Landesjagdverband

Baden-Württemberg ab und erstellt

den Mitgliedsausweis.

Zweitmitgliedschaft

Wie bisher: Für Mitglieder, die bereits in einer

anderen baden-württem. Jägervereinigung

mit Anschluss an den Lan des jagdverband

Baden-Württemberg als Erst mitglied gemeldet

sind. Der Mitgliedsausweis (auch bei Verlust)

wird von derjenigen baden-württembergischen

Jägervereinigung ausgestellt, in der

die Erstmitgliedschaft besteht.

Aktive Jagdhornbläser*innen

bei der Jägervereinigung Ulm e.V.

Vorausgesetzt werden: Mind. 6 Monate Mitgliedschaft

in der Jägervereinigung Ulm, regelmäßige

Teilnahme an den Bläserproben

und die Mitwirkung als Jagdhornbläser an

den offiziellen Veranstaltungen der Jägervereinigung

Ulm. Die Nachweisführung obliegt

dem Obmann Jagdhornbläser. Die Jagdhornbläser*innen

erhalten keine Aufwandsentschädigungen

für Fahrtkosten etc.

Der Mitgliedsbeitrag wird auf Höhe der jeweils

aktuellen Verbandsabgabe an den

Landesjagdverband festgesetzt.

Langjährig aktive Bläser*innen

Mindestens 25 Jahre anerkannte aktive Bläser*innen

bezahlen weiterhin den Mitgliedsbeitrag

wie die aktiven.

Familienmitgliedschaft für Ehegatten

Für einen in derselben Wohngemeinschaft

lebenden Ehe gatten. Es muss eine (1) Vollmitgliedschaft

mit ungekürztem Jahresbeitrag

in der Familie vorhanden sein.

Ein (1) Ehegatte kann den Familienbeitrag

beantragen.

Familienmitgliedschaft für Kinder

(mit Jugendjagdschein/Junge Erwachsene)

Jugendliche im Alter von 16 bis 20 Jahren,

die aktive Jäger sind (i. d. R. mit Jugendjagdschein),

in Wohngemeinschaft mit den Eltern

lebend. Es muss mindestens eine (1)

Voll mit gliedschaft mit ungekürztem Jahresbeitrag

in der Fami lie vorhanden sein.

60 | ALB-JÄGER ‘22


Beispiel 1:

Vater mit Erstmitgliedschaft und vollem Beitrag, Mutter mit

reduziertem Familienbeitrag, Tochter und Sohn (16 u. 20 Jahre

alt) ebenfalls mit reduziertem Familienbeitrag.

Beispiel 2:

Vater mit Erstmitgliedschaft und vollem Beitrag, Mutter mit

reduziertem Familienbeitrag, der Sohn, 21 Jahre alt, erhält

keinen reduzierten Familienbeitrag.

Ehrenmitgliedschaften:

Langjährige Mitglieder, die sich in herausragender Weise für die

Belange der Jägervereinigung Ulm eingesetzt ha ben, können auf

Vorschlag der Mitglieder an der Jahres hauptversammlung mit

der Stimmenmehrheit der anwesenden wahlberechtigten Vereinsmitglieder

zum Ehren mitglied ernannt werden. Die Jägervereinigung

Ulm vergibt den Titel „Ehrenmitglied“ an max. 4 Personen.

Ehren- Kreisjägermeister:

Mitglieder mit mindestens 9 Amtsjahren als Kreisjäger meister

der Jägervereinigung Ulm e.V. können auf Vorschlag der Mitglieder

an der Jahreshauptversammlung mit Stim menmehrheit

der anwesenden wahlberechtigten Mitglie der zum Ehren-

Kreisjägermeister ernannt werden.

Die Jägervereinigung Ulm vergibt den Titel „Ehren-Kreis jägermeister“

an maximal zwei (2) lebende, ehemalige Kreis jägermeister.

Fördermitgliedschaft:

Die Fördermitgliedschaft bewirkt keine Mitgliedschaft in

einem Landesjagdverband oder in einem anderen Dachverband

(z. B. DJV). Mitglieder eines anderen Landesjagdverbands

(z. B. des Bayerischen Jagdverbands BJV) können

Fördermitglied der Jägervereinigung Ulm werden. Anstatt dem

Mitgliedsausweis des LJV-Baden- Württemberg erhalten Fördermitglieder

eine entsprechende Mitglieds-Bestä tigung der

Jägervereinigung Ulm.

Jagdscheinanwärter (Jäger in der Ausbildung):

Jagdscheinanwärter können – vergleichbar dem Förder mitglied

– dem Verein beitreten. Sie werden über den Obmann

Junge Jäger über die Veranstaltungen der JV Ulm informiert.

Anstatt des Mitgliedsausweises des LJV-Baden-Württem berg

erhalten Jagdscheinanwärter eine entsprechende Mitglieds-

Bestätigung der Jägervereinigung Ulm.

*

Mahnungen, Mahngebühren und

Ausschluss von der Mitgliedschaft:

Bei Zahlungsverzug des Mitgliedsbeitrages oder bei unvollständigem

Zahlungseingang erhebt die Jägervereinigung Ulm

eine Mahngebühr in Höhe € 10 je Mahnung. Erfolgt auch nach

der 2. Mahnung kein Zahlungseingang, behält sich die Jägervereinigung

Ulm den sofortigen Ausschluss des säumigen

Mitglieds aus dem Verein vor.

Die Beitragsordnung wurde in der Jahres hauptversamm lung

am 24.03.2018 den Mitgliedern vorgeschlagen und einstimmig

angenommen.

Die Beitragsordnung wurde in der Jahres hauptversamm lung

am 17.09.2021 bei Punkt 4 in 4a. und 4b. ergänzt bzw. erweitert.

Die Änderung wurde Mitgliedern vorgeschlagen und mit 85

Stimmen angenommen (3 Gegenstimmen/1 Enthaltung).

Der Vorstand

ALB-JÄGER ‘22 | 61

* Jagdrabatt im Preis berücksichtigt


MITGLIEDER – GEBURTSTAGE

RUNDE GEBURTSTAGE

Runde Geburtstage 60 – 65 – 70 – 75 - 80 und darüber

von Dezember 2022 bis Dezember 2023

Datum Name Wohnort Alter

Dezember

01.12. Herbert Drinsinger Erbach 90

04.12. Helmut Amann Hüttisheim 82

10.12. Martin Jankowski Erbach-Ringingen 83

15.12. Edith Kaupp Ulm 83

19.12. Werner Stein Bernstadt 81

Januar

01.01. Otto Lang Amstetten 88

03.01. Manfred Braun Heroldstatt 83

09.01. Georg Seiffert Beimerstetten 86

15.01. Rosa Mekle Asch 82

20.01. Friedrich Müller Erstetten 88

20.01. Peter Thoma Reutlingen 60

23.01. Albert Knapek Ulm 70

26.01. Christian Häge Langenau 60

Februar

02.02. Heinrich Stöcker Herrlingen 90

06.02. Ottmar Isser Schnürpflingen 80

08.02. Jakob Baier Asch 91

09.02. Bruno Neuburger Dornstadt 92

09.02. Dr. Martin Eckhardt Blaustein 65

19.02. Dr. Siegfried Wacker Ulm 85

22.02. Rudolf Ripper Wippingen 83

27.02. Reinhold Schütz Ulm 83

28.02. Christian Oesterle Erbach 81

März

05.03 Hatto Bernardi Neu-Ulm 80

06.03. Helmut Gröber Dietenheim 82

07.03. Ilse Wölpert Neu-Ulm 81

09.03 Georg Mayer Ulm 80

11.03. Jochen Kaupp Ulm 83

13.03. Erwin Blätz Ulm 91

13.03. Peter Landwehrkamp Ulm 65

13.03. Wolfgang Scheel Seißen 60

16.03. Wolfgang von Massenbach Oberbalzheim 86

16.03. Georg Birzele Asselfingen 75

27.03. Eberhard Kast Berghülen 81

29.03. Erich Königsknecht Ulm 81

29.03. Hartmut Koch-Czech Blaubeuren 60

Datum Name Wohnort Alter

April

01.04. Jaroslav Peleska sen. Amstetten 96

02.04. Günter Schwarz Ulm 65

02.04. Herbert Renz Ulm 60

05.04. Stephan Fauser Blaubeuren 60

10.04. Fritz Unseld Ulm 86

10.04. Matthias Schmidt Scharenstetten 60

11.04. Renate Bertsch Neu-Ulm 81

11.04. Ursula Armbruster Elchingen 80

11.04. Jaro Peleska Amstetten 75

12.04. Monika Keppler Ulm 81

14.04. Franz Hiller Ulm 65

18.04. Daniel Bischoff Langenau 60

20.04. Dr. Hans Ditschuneit Blaustein 96

21.04. Peter Mattheis Ulm 75

22.04. Alfred Mayer Beimerstetten 60

24.04. Albert Frischmann Blaustein 87

24.04. Werner Sauter Blaustein 60

25.04. Wolfgang Krämer Blaubeuren 60

26.04. Georg Urban Weidenstetten 89

Mai

02.05. Heinz-Jürgen Kopp Metzingen 80

06.05 Franz Fischer Dietenheim 83

10.05. Michael Gaissmaier Ulm 85

10.05. Dr. Ulrich Gaissmaier Ulm 85

13.05. Dr. Heinz-Peter Erdle Ulm 70

18.05. Wolfgang Fritsche Weidenstetten 82

18.05. Dr. Karl Baczako Ulm 75

18.05. Johannes Nusser Holzkirch 70

19.05. Dr. Roland Schuhmann Ulm 86

21.05. Alfred Heger Heroldst.-Sontheim 80

22.05. Hubert Häußler Ulm 86

23.05. Wolf-Dieter Laiblin Stuttgart 80

26.05. Karl-Heinz Finkbeiner Ulm 82

27.05. Dieter Göser Langenau 82

29.05. Wolfgang Mangold Lonsee 75

31.05. Dr. Herwig Ditschuneit Ulm 80

Juni

02.06. Karl-Heinz Andes Erbach 75

05.06. Werner Mewes Ulm 86

11.06. Josef Birk Dellmensingen 90

13.06. Dr. Bruno Waidmann Ulm 83

14.06. Karl-Heinz Hirschle Blaubeuren 80

16.06. Erich Straub Blaustein 90

23.06. Nikolaus von Puttkammer Ulm 81

24.06. Josef Deißler Eichenau 88

24.06. Johann Paul Hahn Dietenheim 60

27.06. Rainer Schmucker Laichingen 60

28.06. Dr. Hartmut Waldbaur Herrlingen 83

29.06. Martin Kröner Ulm 82

30.06. Elli Kast Illerkirchberg 60

62 | ALB-JÄGER ‘22


GEBURTSTAGE – MITGLIEDER

Datum Name Wohnort Alter

Juli

02.07. Armin Müller Schönberg 65

07.07. Winfried Unseld Lonsee 60

10.07. Martin Köhler Heroldstatt 65

11.07. Kurt Zeiher Ulm 92

15.07. Karl Holl Markbronn 86

17.07. Carl-Wilhelm von der Osten Altheim 88

18.07. Richard Bärtl Blaustein 60

19.07. Georg Dreher Elchingen 88

21.07. Dr. Joachim Damm Langenau 84

30.07. Walter Schiller Ulm 84

August

07.08. Tilmann Röhricht Nersingen 75

10.08. Klaus-Michael Keller Ballendorf 65

14.08. Wolfgang Kamm Ulm 60

17.08. Dr. Joachim Kreidler Seißen 85

17.08. Gerhard Wittmann Ulm 80

17.08. Helmut Mattheis Asch 75

19.08. Rainer-Karl Vogel Langenau 70

20.08. Axel Holland Ochsenhausen 87

23.08. Wolfgang Egle Dornstadt 70

24.08. Günther Merz Hüttisheim 70

28.08. Wolfgang Dannemann Langenau-Albeck 75

September

02.09. Otto Molle Ulm 91

07.09. Gerhard Erb Temmenhausen 70

09.09. Josef Mundel Illerrieden 87

12.09. Reiner Hirschle Nellingen 65

15.09. Andreas Wenzel Gais Ulm 60

18.09. Dr. Gert Laipple Ulm 82

19.09. Bernhard Kapitel Dellmensingen 98

22.09. Georg Bunz Neenstetten 84

27.09. Hans Häge Ulm 82

29.09. Alfred Pöhler Breitingen 85

30.09. Paul Schneider Ulm 90

30.09. Hans Häckel Lonsee-Sinnabronn 83

Datum Name Wohnort Alter

Oktober

02.10 Dr. Josef Michel Ulm 70

04.10. Horst Brunner Dornstadt 60

05.10 Fritz Erhard Schneider Ulm 75

06.10. Walter Hössle Lonsee-Luizhausen 85

10.10. Horst Kreis Staig 82

13.10. Gräfin Thun-Fugger Illerkirchberg 75

14.10. Martin Gröh Merklingen 70

19.10. Bernd Michael Bayer Illerkirchberg 60

20.10. Horst Müller Breitenthal 85

20.10. Otto Motz Altbach 82

20.10. Klaus Mäusle Senden 65

24.10. Josef Maurer Erbach 60

31.10. Claudia Völk Blaustein 60

November

01.11. Manfred Hiller Amstetten 81

09.11. Thilo Pascher Dornstadt 60

12.11. Albert Bailer Dietenheim 87

14.11. Helmut Schaible Blaustein-Arnegg 87

17.11. Dr. Herbert Meyer Langenau 84

18.11. Manfred Siebecker Lonsee 82

21.11. Jürgen Geisteuer Dornstadt 85

29.11 Burkhard Remm Ulm 60

Dezember

01.12. Herbert Drinsinger Erbach 91

04.12. Helmut Amann Hüttisheim 83

10.12. Martin Jankowski Erbach-Ringingen 84

10.12. Doris Gröh-Göckeler Berghülen 85

15.12. Edith Kaupp Ulm 83

19.12. Werner Stein Bernstadt 82

20.12. Dr. Jörg Müller Altheim 60

31.12. Ulrich Kling Neu-Ulm 65

ALB-JÄGER ‘22 | 63


MITGLIEDER – BEGRÜSSUNGEN & VERABSCHIEDUNGEN

NEUE MITGLIEDER

seit dem Erscheinen des Albjägers 2021

Urs Müller

Konrad Bizer

Sabrina Gress

Tilmann Röhricht

Thilo Rattay

Dr. Matthias Kleindienst

Jochen Kley

Florian Hauptmann

Anna Rehm

Lukas Freyberger

Matthias Freyberger

Kai Isenmann

Reiner Schallert

Dennis Eninger

Mesut Yarar

Jana Gartlieb

Jan Deutschmann

Manuel Feihl

Katharina Stätter

Andreas Beer

Julian Moosbauer

Alexander Geisteuer

Manuela Herrmann

Hans-Ulrich Laible

Fabian Sippel

Christian Rapp

Markus Schlapp

Ulm

Ulm

Bernstadt

Nersingen

Ulm

Blaustein

Ulm

Weidenstetten

Weidenstetten

Ulm

Ulm

Ulm

Blaustein

Kuchen

Heroldstatt

Ulm

Ulm

Ulm

Blaustein

Neu-Ulm

Blaubeuren

Ulm

Blaubeuren

Neenstetten

Dornstadt

Blaustein

Blaubeuren

Verena Heine

Dietmar Linus Schmidt

Marcus Umbehr

Elena Waldner

Martin Ludwig Mayer

Veysel Imamoglu

Marius Oliver Lambert

Jonas Baumgärtner

Oliver Urban

Markus Schlumberger

Lorenz Buck

Hannes Kammerer

Maxemilian Heindl

Simon Willbold

Simon Mannes

André Stury

Jan Kovac

Ulm

Öllingen

Langenau

Merklingen

Nellingen

Neu-Ulm

Illerrieden

Blaustein

Ulm

Amstetten

Blaubeuren

Langenau

Amstetten

Staig

Leipheim

Ulm

Ulm

Die Jägervereinigung Ulm e.V. begrüßt herzlich alle neuen Mitglieder!

Ansprechpartner für alle neuen Mitglieder und Jungjäger*innen

ist unser Obmann Junge Jäger Michael Wieder

(jungjaeger@jaeger-ulm.de).

Alle Jungjäger sind herzlich zu unserem Donnerstag-Stammtisch

(jeden 1. Donnerstag im Monat) in unserem Jägerheim

eingeladen. Wir freuen uns auf Sie!

Der Vorstand

VERSTORBENE MITGLIEDER

Gerhard Welsch 3. Oktober 2021

Herbert Britzelmaier 13. Oktober 2021

Reinhard Bunz 17. Dezember 2021

Helmut-Georg Roth 2021

Hermann Mack sen. 29. April 2022

Helmut Leyrer 20. Mai 2022

Wilhelm Goller 7. November 2022

Wolfgang Peter Heermann November 2022

64 | ALB-JÄGER ‘22



SATZUNG – JÄGERVEREINIGUNG ULM

SATZUNG

Beschluß vom 06.05.2022, Eintragung am 19.09.2022

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen „Jägervereinigung Ulm e.V.“. Er

ist Mitglied im Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.,

der wiederum Mitglied der Dachorganisation „Deutscher

Jagd Verband e.V. – Vereinigung der deutschen Landesjagdverbände“

ist.

2. Sitz des Vereins ist Ulm/Donau. Der Verein ist im Vereinsregister

eingetragen (Nr. 12).

3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins, Aufgaben und Ziele

1. Zweck des Vereins ist die Förderung der freilebenden

Tierwelt im Rahmen des Jagdrechts sowie des Natur-

Landschafts-, Umwelt- und Tierschutzes und von Kunst

und Kultur

2. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:

a) den Zusammenschluß der Jäger und der mit der Jagd verbundenen

Menschen.

b) den Schutz und die Erhaltung einer artenreichen und gesunden

frei lebenden Tierwelt und die Sicherung ihrer

Lebensgrundlagen unter Wahrung der Belange der

Landeskultur sowie der Förderung der Ziele des Naturund

Umweltschutzes, der Landschaftspflege und des

Tierschutzes.

c) Die Pflege und Förderung aller Bereiche des Jagd wesens,

insbesondere des jagdlichen Brauchtums, der jagdlichen

Aus- und Weiterbildung, der jagd lichen Forschung, jagdkultureller

Einrichtungen sowie der allgemein anerkannten

Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit.

d) Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Satzungszwecks mit

dem Ziel durch Wort, Schrift und Bild in der Öffentlichkeit

für das Anliegen des Vereins zu werben.

e) Mitwirkung bei der Besetzung der Jagdverwaltung.

f) Mitwirkung bei der Gestaltung örtlicher Regelungen für

die Jagd und den Naturschutz.

g) Zusammenarbeit mit Orts- und Kreisverbänden der Landund

Forstwirtschaft, der Fischerei und des Natur- und

Tierschutzes.

h) Förderung der Ausbildung und Führung von Jagdgebrauchshunden.

i) Förderung des jagdlichen Schießwesens

j) Förderung des Jagdhornblasens

k) Unterstützung der Ziele und Aufgaben des Landesjagdverbandes

Baden-Württemberg e.V. (LJV).

l) Aus- und Fortbildung der Jäger

3. Der Verein nimmt die Aufgaben ausschließlich und unmittelbar

zu gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts

„steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung wahr.

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie

eigenwirtschaftliche Ziele.

Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße

Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine

Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Niemand darf

durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind

oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt

werden.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische

Personen werden, die die Ziele des Vereins gemäß § 2 anerkennen.

2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftlichen Antrag

auf Aufnahme bei der Jägervereinigung Ulm e.V. Über die

Annahme des Antrages entscheiden der Vorstand und der

Ausschuss. Der Antrag kann ohne Begründung gegenüber

dem Antragsteller abgelehnt werden.

3. Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrages hat der Abgelehnte

das Recht, Beschwerde bei Vorstand und Ausschuss einzureichen,

die endgültig über das Aufnahmeverfahren entscheiden.

4. Personen, die sich um den Verein und das Weidwerk besonders

verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern

ernannt werden, langjährige Kreisjägermeister nach ihrem

Ausscheiden zu Ehrenkreisjägermeistern. Die Ernennung

erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des

Vorstands.

5. Die Mitglieder haben Beiträge oder Umlagen nach der jeweils

gültigen Beitragsordnung zu bezahlen, die von der

Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Die Beiträge sind spätestens innerhalb des 1. Quartals des

Geschäftsjahres, bei Neumitgliedern zum Zeitpunkt des

Eintritts in den Verein zu entrichten. Der Beitragseinzug

erfolgt per SEPA-Lastschriftmandat.

Ehrenmitglieder und Ehrenkreisjägermeister sind von der

Beitragspflicht befreit.

§ 4 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

a) der Vorstand

b) der Ausschuss

c) die Hegeringe

d) die Mitgliederversammlung

§ 5 Zusammensetzung der Organe

1. Die Organe des Vereins setzen sich folgendermaßen

zusammen:

a) der Vorstand besteht aus:

dem Vorsitzenden (Kreisjägermeister),

dem Stellvertreter (1. Stv. Kreisjägermeister),

dem Schriftführer (2. Stv. Kreisjägermeister),

dem Schatzmeister,

drei Beisitzer

b) der Ausschuss besteht aus:

-einer von dem Vorstand zu bestimmenden Zahl

von Obleuten,

- die von der Mitgliederversammlung gewählt werden.

c) und den Hegeringleitern bzw. bei deren Verhinderung

den Stellvertretern

2. die unter a) und b) genannten Personen mit Ausnahme des

Obmanns für die Jagdhornbläser werden von der Mitgliederversammlung

auf 3 Jahre gewählt. Der Obmann für die

Jagdhornbläser und dessen Stellvertreter werden von den

Jagdhornbläsern auf 3 Jahre gewählt. Für die Wahl der unter

c) genannten Mitglieder gilt § 10 Absatz 4.

66 | ALB-JÄGER ‘22


JÄGERVEREINIGUNG ULM – SATZUNG

3. Vorstand im Sinne des BGB sind der Vorsitzende und sein

Stellvertreter. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich

je allein. Im Innenverhältnis gilt, dass der

Stellvertreter nur im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden

zur Vertretung berechtigt ist. Der Vorsitzende führt gemeinsam

mit den übrigen Vorstandsmitgliedern die

Geschäfte des Vereins. Der Vorstand kann bestimmte, ihm

obliegende Aufgaben der Geschäftsführung einem seiner

Mitglieder mit dessen Zustimmung zur alleinigen Erledigung

übertragen. Der Ausschuss wird vom Vorsitzenden, bei dessen

Verhinderung von seinem Stellvertreter, nach Bedarf,

mindestens jedoch zweimal im Jahr, einberufen.

4. Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich

ausgeübt. Bei Bedarf können Vereins- und

Organämter, im Rahmen der haushaltsrechtlichen

Möglichkeiten, entgeltlich, auf der Grundlage eines

Dienstvertrages oder Vorstandsbeschlusses, gegen Zahlung

einer angemessenen Vergütung nach § 3 Nr. 26a ESTG

(Ehrenamtspauschale) ausgeübt werden. Der Vorstand wird

ermächtigt, für Tätigkeiten im Dienst des Vereins, entsprechende

Ordnungen zu beschließen oder einzelne Verträge

abzuschließen. Dies gilt für (angemessene) Vergütungen

sowie den steuerlichen Ersatz von Aufwendungen (Auf

Antrage nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes).

Sie verfallen, wenn sie nicht binnen Jahresfrist nach

Entstehen geltend gemacht werden.

5. Die Mitglieder des Vorstands und die Rechnungsprüfer (§ 8)

bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Wahl in der nächsten

ordentlichen oder außer-ordentlichen Mitgliederversammlung

im Amt.

6. Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ablauf seiner Amtszeit

aus, erfolgt Nachwahl bei der nächsten Mitglieder versammlung.

Der Aufgabenbereich kann durch den Vorstand

kommissarisch besetzt werden.

§ 6 Mitgliederversammlung

1. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

a) Entgegennahme und Genehmigung des Geschäfts berichts

des Vorstandes, des Kassen- u. Prüfberichts;

b) Entlastung des Vorstands

c) Feststellung des Haushaltsplans

d) Wahl des Vorstandes und der Obleute, zweier Rechnungsprüfer

und eines stellvertretenden Rechnungsprüfers für

jeweils 3 Jahre

e) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Umlagen für die

Beitragsordnung

f) Änderung der Satzung

g) Beschlussfassung über ordnungsgemäß eingebrachte

Anträge gem. § 6 Abs. 3

h) Ernennung von Ehrenmitgliedern, Ehrenvorsitzenden und

eines Ehrenkreisjägermeisters gemäß § 3 Abs. 1

i) Entscheidung bei Grundstücksgeschäften und Kreditaufnahmen,

die das Vereinsvermögen belasten, über

€ 15.000,–

j) Wahl der vom Vorstand und der Mitgliederversamm lung

vorgeschlagenen Delegierten zur Hauptver sammlung des

Landesjagdverbandes Baden-Würt temberg auf jeweils 1

Jahr.

2. Die Mitgliederversammlung wird vom Kreisjägermeister

nach Ablauf eines Geschäftsjahres bis spätestens vier

Monate des darauffolgenden Geschäftsjahres und dann einberufen,

wenn es das Interesse des Vereins erfordert. Die

Einberufung ergeht schriftlich unter Einhaltung einer Frist

von 2 Wochen vor dem Termin der Versammlung an jedes

Mitglied oder durch Veröffentlichung im Verbandsorgan des

LJV. Die Frist beginnt am Tag der Versendung der Einladung

oder der Veröffentlichung.

3. Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens eine Woche

vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich beim

Vorsitzenden eingereicht werden.

4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen

durch Beschluß des Vorstandes oder wenn mindestens

ein Viertel der Mitglieder die Einberufung unter

Angabe von Gründen schriftlich beantragen.

§ 7 Wahlverfahren und Beschlüsse

1. Beschlussfassungen und Wahlen erfolgen grundsätzlich

durch offene Abstimmung (Akklamation). Sie müssen geheim

stattfinden, wenn mindestens ein Viertel der anwesenden

Mitglieder dies beantragen.

2. Bei Wahlen und Beschlüssen, außer bei Satzungs änderungen

und Beschluß zur Auflösung des Vereins; entscheidet

die einfache Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten.

Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederver sammlung

ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden

stimm berechtigten Mitglieder durch Stimmenmehrheit beschlussfähig.

Bei Wahlen entscheidet bei Stimmengleichheit

das Los.

3. Bei Satzungsänderungen ist Zwei-Drittel-Mehrheit der bei

der Mitgliederversammlung anwesenden Stimmberechtigten

erforderlich. Stimmenthaltungen werden nicht mitgerechnet.

Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag auf Satzungsänderung

abgelehnt.

4. Über die Mitgliederversammlung und ihre Ergebnisse ist

ein Protokoll zu fertigen, das vom Vorsitzenden zu unterzeichnen

ist.

§ 8 Rechnungsprüfer

Auf die Dauer der Wahlzeit des Vorstands werden 2 Rechnungs

prüfer und ein stellvertretender Rechnungsprüfer gewählt,

die dem Vorstand nicht angehören dürfen. Die Rechnungsprüfer

prüfen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

und der Belege sachlich und rechnerisch und bestätigen dies

durch ihre Unterschrift. Sie legen der Mitgliederversammlung

hierüber einen Bericht vor. Rechnungsprüfer haben das Recht,

die Kasse und alle dazugehörigen Unterlagen jederzeit zu prüfen.

Sie haben dem Vorstand schriftlich Kenntnis vom jeweiligen

Ergebnis ihrer Prüfung zu geben.

§ 9 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet:

a) durch freiwilligen Austritt des Mitgliedes (Kündigung).

Dieser kann nur zum Schluß des Geschäftsjahres erfolgen.

Die Kündigung muß schriftlich beim Vorstand bis spätestens

30. September des laufenden Geschäftsjahres eingegangen

sein.

ALB-JÄGER ‘22 | 67


SATZUNG – JÄGERVEREINIGUNG ULM

SATZUNG

Fortsetzung

b) durch Tod des Mitglieds.

c) durch Ausschluss; Es besteht kein Anspruch auf Beitragsrückerstattung.

Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden,

wenn:

- es seinen Verpflichtungen dem Verein gegenüber trotz

zweimaliger Mahnung nicht nachkommt;

- Tatsachen vorliegen, die erkennen lassen, dass das

Mitglied gegen die Interessen des Vereins oder der

Satzung verstoßen hat;

- das Mitglied sich Handlungen zuschulden kommen lässt,

die das Ansehen der Jägerschaft schädigen;

- es die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des Jagdund

Waffenrechts nicht besitzt

- oder ihm der Jagdschein entzogen worden ist

- oder die Behörde die Erteilung eines neuen Jagdscheines

abgelehnt hat.

d) durch rechtskräftige Entscheidung des Disziplinarausschusses

des Landesjagdverbandes Baden-

Württemberg e.V. gemäß der Disziplinarordnung des

Deutschen Jagdverbandes e.V., die in der jeweils

geltenden Fassung Bestandteil dieser Satzung ist.

2. Der Ausschluss erfolgt in den in Abs. 1 c) genannten Fällen

durch den Vorstand im Einvernehmen mit dem Ausschuss.

Der Vorstand teilt dem Mitglied den beabsichtigten

Ausschluss schriftlich mit. Bevor der Ausschluss endgültig

vollzogen wird, wird dem Mitglied Gelegenheit eingeräumt,

sich gegen die erhobenen Anschuldigungen zu rechtfertigen.

Über den Ausschluss und die Gründe ist ein Protokoll

zu fertigen. Das Ergebnis ist dem Betroffenen schriftlich

mitzuteilen. Gegen den Ausschluss kann der Betroffene vier

Wochen ab Zustellung des Bescheids gerechnet, Berufung

bei der nächsten Ausschusssitzung einlegen. Diese entscheidet

dann endgültig. Mit dem Tag des Ausscheidens erlöschen

die Rechte des Mitglieds.

3. Im Fall des Abs. 1 d) erfolgt der Ausschluss durch den

Disziplinarausschuß des Landesjagdverbandes Baden-

Württemberg e.V. direkt. Näheres regelt die Disziplinarordnung

des Deutschen Jagdverband e.V. in der jeweils gültigen

Fassung. Sie ist Bestandteil dieser Satzung und im

Anhang abgedruckt.

§ 10 Hegeringe

1. Innerhalb der Kreisjägervereinigung sind Hegeringe zu bilden,

denen insbesondere die örtliche Wahrnehmung der

Vereinsaufgaben. Hierzu zählt insbesondere die Informationspflicht

für die Mitglieder in den Hegeringen.

2. Im Bereich der JV Ulm gibt es folgende Hegeringe:

- Hegering I Langenau

- Hegering II Lonsee

- Hegering III Amstetten

- Hegering IV Beimerstetten

- Hegering V Stadt Ulm

- Hegering VI Bermaringen

- Hegering VII Blaubeuren-Nord

- Hegering VIII Hochsträss

- Hegering IX Dellmensingen

- Hegering X Dietenheim

- Hegering XI Laichingen

Die Änderung des Gebietes der Hegeringe kann der Vorstand

nach Anhörung der Betroffenen aus Gründen der

Zweckmäßigkeit vornehmen.

Eine Änderung kann nur jeweils bis zum 30. September des

Jahres erfolgen, in dem die Hegeringleiter gewählt wurden.

3. Mitglieder in einem Hegering sind alle Pächter oder

Eigenjagdbesitzer eines Reviers in diesem Bereich, sowie

alle Inhaber einer Jagderlaubnis, sofern sie Vereinsmitglied

sind. Alle übrigen Mitglieder des Vereins können durch

schriftliche Erklärung gegenüber dem Hegeringleiter selbst

entscheiden, welchem Hegering sie angehören wollen. Sie

sind sodann dort stimmberechtigt. Eine Mitgliedschaft ist in

maximal 2 Hegeringen möglich.

4. Die Mitglieder des Hegerings wählen den Hegeringleiter und

dessen Stellvertreter alle 3 Jahre in offener Wahl. Die

Abstimmung muß geheim erfolgen, wenn ein an der

Hegeringversammlung anwesendes Mitglied dies beantragt.

Die Wahl erfolgt vor den jeweiligen Neuwahlen des Vereins

im ersten Quartal des laufenden Jahres.

5. Der Hegeringleiter und sein Stellvertreter sind bei der

Durchführung ihrer Aufgaben an die Weisungen und

Beschlüsse des Vorstandes des Vereins gebunden.

§ 11 Datenschutz

1. Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereines

und der Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft im

Landesjagdverband Baden-Württemberg ergeben, werden

im Verein unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften, insbesondere

der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

sowie des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG)

folgende personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern,

Funktionsträgern wie Vorstand, Hegeringleiter und Obleute

digital gespeichert: Vor- und Zuname, Wohnort, Nationalität,

Geburtsdatum, Geschlecht, Telefonnummer, E-Mailadresse,

Bankverbindung, Mitgliedschaft in anderen jagdlichen

Vereinen und Verbänden, Zeiten der Vereinszugehörigkeit.

2. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für

den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene

Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen

Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt

zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu

nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden

des Mitglieds aus dem Verein fort.

3. Als Mitglied des Landesjagdverbands Baden-Württemberg

(LJV) ist der Verein verpflichtet, im Rahmen der Bestandsmeldung

folgende Daten seiner Mitglieder an den LJV zu

melden: Name, Vorname, Wohnort mit ggf. abweichender

Postanschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Kommunika tionsverbindungen

wie Telefon, Mobilrufnummer und E-Mail.

Die Meldung dient zu Verwaltungs- und Organisationszwecken

des Landesjagdverbands.

4. Zur Wahrnehmung satzungsgemäßer Mitgliederrechte kann

bei Verlangen der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung,

dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet

werden, Mitgliedern bei Darlegung eines berechtigten

Interesses Einsicht in das Mitgliederverzeichnis gewähren.

5. Im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit sowie sonstigen satzungsgemäßen

Veranstaltungen veröffentlicht der Verein

68 | ALB-JÄGER ‘22


JÄGERVEREINIGUNG ULM – SATZUNG

personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seinen

Vereins- und Verbandsmitteilungen sowie auf seiner

Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung

an Print- und Telemedien sowie elektronische

Medien.

6. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung

dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Verarbeitung

(Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen,

Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen,

Verwenden, Offenlegen, Übermitteln, Verbreiten, Abgleichen,

Verknüpfen, Einschränken, Löschen, Vernichten) ihrer personenbezogenen

Daten in dem vorgenannten Ausmaß und

Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen

Aufgaben und Zwecke hinausgehende

Datenverwendung ist dem Verein – abgesehen von einer

ausdrücklichen Einwilligung – nur erlaubt, sofern er aufgrund

einer rechtlichen Verpflichtung, der Erfüllung eines

Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen, sofern

nicht die Interessen der betroffenen Personen überwiegen,

hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.

7. Jedes Mitglied hat im Rahmen der rechtlichen Vorschriften,

insbesondere der DSGVO und des BDSG, das Recht auf

Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten,

deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf

Berichtigung, Löschung oder Sperrung, Einschränkung,

Widerspruch und Übertragbarkeit seiner Daten.

8. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene

Daten gelöscht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr erforderlich

ist. Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen

Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden für die

weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der

Aufbewahrungspflicht entsprechend Satz 1 gelöscht.

9. Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch

geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor

dem Zugriff Dritter geschützt.

10. Zur Überwachung der Datenschutzbestimmungen wird vom

Vorstand ein Datenschutzbeauftragter bestellt.

§ 12 Auflösung des Vereins

1. Die Auflösung des Vereins kann nur von einer außerordentlichen

Mitgliederversammlung, die mit dieser Tagesordnung

einzuberufen ist, beschlossen werden. Für die Einberufung

gelten die Bestimmungen des § 6 Abs. 2 und 4. In der

Auflösungsversammlung müssen mindestens drei Viertel

der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Der

Auflösungsbeschluß ist nur wirksam, wenn er mit Dreiviertel

mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefaßt

wird.

2. Sind in der ersten zur Auflösung einberufenen Mitgliederversammlung

nicht drei Viertel der stimmberechtigten

Mitglieder anwesend, so ist innerhalb von drei Monaten

eine weitere außerordentliche Mitgliederversammlung mit

der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese Mitgliederversammlung

ist beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl

der anwesenden Mitglieder. Auch in dieser Mitglieder-

Versammlung kann ein wirksamer Auflösungsbeschluß nur

mit drei Viertel der anwesenden Stimmberechtigten gefaßt

werden. Der Vorstand bestellt einen Liquidator aus seinen

eigenen Reihen.

3. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter

Zwecke fällt das Vermögen des Vereins auf

Beschluß der Mitgliederversammlung an eine Körper schaft

des öffentlichen Rechts oder eine steuerbegünstigte Körperschaft

zwecks Verwendung im Sinne des § 2 der Satzung.

Dieser Beschluß bedarf der Zustimmung des zuständigen

Finanzamtes. Trifft die Mitgliederversammlung keinen

Beschluß, so fällt das Vereinsvermögen an den Landesjagdverband

Baden-Württemberg e.V., der es unmittelbar und

ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 13 Inkrafttreten

Die Satzung geändert durch Beschluß in der Mitgliederversammlung

vom 06.05.2022, eingetragen am 19.09.2022 beim

Amtsgericht Ulm im Vereinsregister tritt ab 19.09.2022 in

Kraft. Gleichzeitig tritt die vorangegangene Satzung vom

01.04.2019 außer Kraft.

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