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Zukunft Forschung 02/2022

Das Forschungsmagazin der Universität Innsbruck

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WIRTSCHAFT<br />

„Es gibt bereits erste <strong>Forschung</strong>sergebnisse, die zeigen, dass Mitarbeiter*innen auch in einer völlig virtuellen<br />

Arbeitsumgebung starkes Vertrauen zueinander fassen können, ohne sich jemals in Präsenz gesehen zu<br />

haben. Nicht jeder Mensch braucht den direkten Kontakt zu Kolleg*innen.“<br />

Andreas Eckhardt<br />

primär auf der Ethereum-Blockchain in<br />

sogenannten Smart Contracts hinterlegt.<br />

Diese sind für alle Mitglieder der Blockchain<br />

transparent einsehbar. Entscheidungen<br />

innerhalb einer DAO trifft die virtuelle<br />

Gemeinschaft der beteiligten Akteure.<br />

Sowohl im Zusammenhang mit virtuellen<br />

Organisationen als auch mit ihrer<br />

Extremform, den DAOs, ergeben sich<br />

jedoch gerade aus Perspektive der Länder<br />

der Europäischen Union, in denen<br />

die Rechte von Arbeitnehmer*innen und<br />

das Prinzip des Sozialstaats wichtige Errungenschaften<br />

darstellen, viele Fragen:<br />

Wie etwa soll mit einer global verteilten<br />

Belegschaft umgegangen werden? Muss<br />

ich jemandem, den ich außerhalb meines<br />

Landes anstelle, trotzdem die Vorteile<br />

meines Sozialsystems zukommen lassen?<br />

Rechtlich ist das noch nicht geklärt.<br />

„Diesen offenen Fragen müssen wir uns<br />

stellen. Denn es ist auch klar, dass die EU<br />

weltweit gesehen eine Sonderrolle beim<br />

Arbeitnehmer*innen-Schutz einnimmt.<br />

Trotz teils berechtigter Kritik an diesen<br />

neuen virtuellen Organisationsformen<br />

muss Europa konkurrenzfähig bleiben.<br />

Spätestens, wenn virtuelle Organisationen<br />

sich in anderen Erdteilen wie Asien<br />

und Amerika noch stärker durchsetzen,<br />

können wir sie nicht mehr ignorieren.<br />

Das funktioniert in einer globalisierten<br />

Welt nicht“, betont Andreas Eckhardt.<br />

Allerdings gibt es derzeit noch keinen<br />

allgemeinen Rechtsrahmen für DAOs auf<br />

globaler oder EU-Ebene. Die einzige Ausnahme<br />

ist der US-Bundesstaat Wyoming.<br />

Dort können DAOs seit dem vergangenen<br />

Jahr den Rechtsstatus einer LLC (Limited<br />

Liability Company) erlangen, die<br />

stark Gesellschaften mit beschränkter<br />

Haftung in unserem Wirtschaftssystem<br />

ähnelt. Die weitere Entwicklung verfolgt<br />

wohl nicht nur Andreas Eckhardt mit<br />

Spannung. <br />

lm<br />

zukunft forschung <strong>02</strong>/22 27

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