Zukunft Forschung 02/2022
Das Forschungsmagazin der Universität Innsbruck
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WIRTSCHAFT<br />
„Es gibt bereits erste <strong>Forschung</strong>sergebnisse, die zeigen, dass Mitarbeiter*innen auch in einer völlig virtuellen<br />
Arbeitsumgebung starkes Vertrauen zueinander fassen können, ohne sich jemals in Präsenz gesehen zu<br />
haben. Nicht jeder Mensch braucht den direkten Kontakt zu Kolleg*innen.“<br />
Andreas Eckhardt<br />
primär auf der Ethereum-Blockchain in<br />
sogenannten Smart Contracts hinterlegt.<br />
Diese sind für alle Mitglieder der Blockchain<br />
transparent einsehbar. Entscheidungen<br />
innerhalb einer DAO trifft die virtuelle<br />
Gemeinschaft der beteiligten Akteure.<br />
Sowohl im Zusammenhang mit virtuellen<br />
Organisationen als auch mit ihrer<br />
Extremform, den DAOs, ergeben sich<br />
jedoch gerade aus Perspektive der Länder<br />
der Europäischen Union, in denen<br />
die Rechte von Arbeitnehmer*innen und<br />
das Prinzip des Sozialstaats wichtige Errungenschaften<br />
darstellen, viele Fragen:<br />
Wie etwa soll mit einer global verteilten<br />
Belegschaft umgegangen werden? Muss<br />
ich jemandem, den ich außerhalb meines<br />
Landes anstelle, trotzdem die Vorteile<br />
meines Sozialsystems zukommen lassen?<br />
Rechtlich ist das noch nicht geklärt.<br />
„Diesen offenen Fragen müssen wir uns<br />
stellen. Denn es ist auch klar, dass die EU<br />
weltweit gesehen eine Sonderrolle beim<br />
Arbeitnehmer*innen-Schutz einnimmt.<br />
Trotz teils berechtigter Kritik an diesen<br />
neuen virtuellen Organisationsformen<br />
muss Europa konkurrenzfähig bleiben.<br />
Spätestens, wenn virtuelle Organisationen<br />
sich in anderen Erdteilen wie Asien<br />
und Amerika noch stärker durchsetzen,<br />
können wir sie nicht mehr ignorieren.<br />
Das funktioniert in einer globalisierten<br />
Welt nicht“, betont Andreas Eckhardt.<br />
Allerdings gibt es derzeit noch keinen<br />
allgemeinen Rechtsrahmen für DAOs auf<br />
globaler oder EU-Ebene. Die einzige Ausnahme<br />
ist der US-Bundesstaat Wyoming.<br />
Dort können DAOs seit dem vergangenen<br />
Jahr den Rechtsstatus einer LLC (Limited<br />
Liability Company) erlangen, die<br />
stark Gesellschaften mit beschränkter<br />
Haftung in unserem Wirtschaftssystem<br />
ähnelt. Die weitere Entwicklung verfolgt<br />
wohl nicht nur Andreas Eckhardt mit<br />
Spannung. <br />
lm<br />
zukunft forschung <strong>02</strong>/22 27