Baufühververeinbarung
Bauführervereinbaurung Bauführer Bescheinigung Rohbau Schagerl Peter Baumeister
Bauführervereinbaurung
Bauführer
Bescheinigung Rohbau
Schagerl Peter
Baumeister
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BM SCHAGERL PETER
PLANUNG| AUSSCHREIBUNG| BAUAUFSICHT| PROJEKTENTWICKLUNG| BAUFÜHRER
BAUFÜHRERVEREINBARUNG
Zwischen dem/der
BauherrIn
als Auftraggeber: Max Musterhausbauer
und dem Bauführer
als Auftragnehmer: Bmstr. Schagerl Peter Messendorferstraße 134c 8042 Graz
werden für das Bauvorhaben: Neuerrichtung Einfamilienhaus
Baubewilligungsbescheid/Baufreistellung vom: 30.06.2021
Auf der Liegenschaft KG 67409
EZ. 2945 Gst.Nr. 2017/4
welche im Alleineigentum des(der) Auftraggeber(s) bzw. des Herrn/ der Frau
Max Musterhausbauer, folgende Leistungen vereinbart:
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BM SCHAGERL PETER Messendorfer Straße 134c 8042 Graz| 0664 997 36 809|
office@baumeister-schagerl.at| www.baumeister-schagerl.at
ATU77290959| RAIKA RZSTAT2G367 IBAN AT64 3836 7000 0052 5428
BM SCHAGERL PETER
PLANUNG| AUSSCHREIBUNG| BAUAUFSICHT| PROJEKTENTWICKLUNG| BAUFÜHRER
Bauführung im Sinne des Stmk. Baugesetzes 1995 (BauG) in der jeweils
geltenden Fassung.
Der Leistungsumfang als Bauführer im Sinne des BauG. besteht aus folgenden Teilleistungen, für das
folgende pauschale Entgelt vereinbart wird.
1. Übernahme der Bauführung gemäß §34 BauG. 300,00€
2. Sonstige Leistungen -------
3. statische Berechnungen für tragende Bauteile (§34 Abs.2 Z.1) ---------
4. Abnahme der Bewehrung für Decken, Träger und Stützen etc.
gemäß §37 Abs.3 BauG. --------
5. einmalige Überprüfung des Rohbaus (max.1Stunde) auf konsensmäßige Ausführung und
Übergabe der Bestätigung an den Bauherrn zur Anzeige
bei der Baubehörde gemäß §38 Abs.2 Z.1 BauG. 100,00€
6. einmalige Überprüfung des Objektes (max.1Stunde) vor Benützung auf konsensmäßige
Ausführung und Übergabe der Bestätigung an den Bauherrn
zur Vorlage bei der Baubehörde gemäß §38 Abs.2 Z.1 BauG 100,00€
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Nettoentgeld 500,00€
20%Ust. 100,00€
Bruttoentgelt 600,00€
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office@baumeister-schagerl.at| www.baumeister-schagerl.at
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BM SCHAGERL PETER
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TERMINE
Voraussichtlicher Baubeginn: Frühjahr 2023
Voraussichtliche Rohbaufertigstellung: Sommer 2023
Voraussichtlicher Fertigstellungstermin: Herbst 2023
Zahlungsbedingungen
Sofort ab Rechnungserhalt ohne Abzug
Die angebotenen Preise sind Festpreise bis 01.04.2022
Gesetzliche oder kollektivvertragliche Preisänderungen, die nach diesem Zeitpunkt auftreten, werden in
der Abrechnung berücksichtigt.
Der Auftraggeber hat die durch die Behörde genehmigten Baupläne gemeinsam mit der
Baubeschreibung und dem allenfalls erforderlichen Energieausweis sowie den rechtskräftigen
Baubewilligungsbescheid bzw. die Baufreistellung vor Baubeginn dem Auftragnehmer zur Verfügung
zu stellen.
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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Bauführung
1. Sollte der Bauherr Eigenleistungen bzw. Arbeiten im Rahmen der Nachbarschaftshilfe
erbringen, verpflichtet er sich ausdrücklich, solche Arbeiten nur nach Absprache mit der
Bauaufsicht des Auftragnehmers durchzuführen.
2. Alle Arbeiten, die besondere Kenntnisse erfordern, dürfen nur im Einvernehmen mit dem
Bauführer durchgeführt werden.
Dazu zählen insbesondere:
a) Abbruch- und Stemmarbeiten tragender Bauteile
b) Baugruben- und Fundamentaushub
c) Kanalbauarbeiten
d) Schalungsarbeiten für tragende Bauteile
e) Betonierungsarbeiten für tragende Bauteile
f) Verlegen und Versetzen von tragenden Bauteilen
g) Rauchfänge
h) Gerüstungen, Pölzungen, Unterfangungen
i) Bauliche Maßnahmen die dem Brandschutz betreffen
3. Der Bauherr verpflichtet sich ausschließlich Bauprodukte zu verwenden, die der
Bauprodukteverordnung i.d.g.F. entsprechen.
4. Die Baustellenkoordination gemäß Bauarbeiterkoordinationsgesetz ist eine gesetzliche
Verpflichtung des Bauherrn. Aufwendungen für die Umsetzungen des
Bauarbeiterkoordinationsgesetzes sind nicht in der Bauführung enthalten und bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung.
5. Ergänzend zu der Verpflichtung des/der BauherrnIn nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz
ist den Anordnungen des Bauführers und seiner Aufsichtsorgane bezüglich
Sicherheitsmaßnahmen und Ausführungsgrundsätzen unbedingt Folge zu leisten. Informativ
wird darauf hingewiesen, dass über den Baumeister die Mappe „Sicherheit am Bau“ bezogen
werden kann.
6. Der/die BauherrIn erklärt ausdrücklich und unwiderruflich, dass er/sie gegenüber dem
Bauführer für sämtliche Schäden und Mängel selbst haftet, welche im Zusammenhang mit den
erbrachten Eigenleistungen und Leistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe anlässlich der
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BM SCHAGERL PETER
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Bauausführung entstehen und wofür der Bauführer, aus welchen Gründen auch immer, zur
Verantwortung gezogen wird.
7. Änderungen gegenüber den genehmigten Bauplänen sind mit dem Bauführer abzustimmen und
dürfen, wenn bewilligungspflichtig, erst nach rechtskräftiger Änderungsgenehmigung
durchgeführt werden.
8. Der/die BauherrIn ist für die Betreibung der termingerechten Überprüfungen und Abnahmen
(Rohbaubeschau und Benützungsbewilligung) sowie für die ordnungsgemäße Entsorgung der
anfallenden Baurestmassen inklusive des Nachweises der ordnungsgemäßen Entsorgung selbst
verantwortlich, es sei denn, der Bauführer hat diese Agenden ausdrücklich übernommen.
9. Bei Gefahr im Verzug kann der Bauführer Leistungen bzw. Schutzmaßnahmen auf Kosten
des/der BauherrnIn ohne vorherige Rücksprache durchführen oder ist dazu berechtigt die
Baustelle einzustellen, auch wenn Schutzmaßnahmen nicht im Vertrag enthalten sind, soweit es
zur Vermeidung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Rechte Dritter unbedingt
erforderlich ist. Dies ist dem Bauführer zusätzlich zum vereinbarten Entgelt zu bezahlen.
10. Die Vertragsteile vereinbaren das Schriftlichkeitsprinzip (§ 884 ABGB).
11. Bei Nichterfüllung der Punkte 1-10 hat der Bauführer das Recht die Bauführung zurückzulegen
und die der Behörde Bekannt zu geben.
12. Bei Auftreten von Meinungsverschiedenheiten, die trotz aller Bemühungen nicht gütlich
beigelegt werden können, verpflichten sich die Vertragsparteien, vor Einleitung eines
Gerichtsverfahrens (vor einem ordentlichen Gericht oder einem Schiedsgericht) ein Verfahren
vor einem der Schlichtungsausschüsse der Bundesinnung Bau durchzuführen.
Ort/Datum…………………………………………………………….
Der/die Auftraggeber………………………………………………….
Der/Die Auftragnehmer……………………………………………….
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