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NUTZEN<br />

DRUCK AUF BERLIN UND BRÜSSEL<br />

Erfolg für die Umwelt bei<br />

EU-Holzhandelsverordnung<br />

Der bvdm setzt sich seit mehreren Jahren dafür ein, dass Druckerzeugnisse<br />

in den Geltungsbereich der EU-Holzhandelsverordnung (Timber<br />

Regulation (EUTR)) aufgenommen werden. Bisher gilt diese lediglich<br />

für Papiere, nicht aber für Druckerzeugnisse. Letztere dürfen daher<br />

unabhängig von der Herkunft des Papieres importiert werden.<br />

Erfreulicherweise hat sich das Europäische Parlament im September<br />

20<strong>22</strong> erstmals ebenfalls für die Aufnahme von Druckerzeugnissen<br />

in den Geltungsbereich der Verordnung ausgesprochen. Der Verordnungsentwurf<br />

verbietet die Einfuhr von Produkten auf den europäischen<br />

Markt, die mit der illegalen Abholzung von Wäldern in Verbindung<br />

stehen. Die Einbeziehung von Druckerzeugnissen wird nicht nur eine Umweltlücke<br />

schließen, sondern auch den fairen Wettbewerb auf dem europäischen<br />

Markt zwischen europäischen Druckereien und ihren internationalen<br />

Wettberbern wieder herstellen. Die positive Abstimmung im Europäischen<br />

Parlament ist ein wichtiger Meilenstein der bvdm-Lobbyarbeit. Der Verordnungstext<br />

wird in den kommenden Monaten innerhalb der EU-Kommission<br />

und dem EU-Rat diskutiert. Nun gilt es, auch die nationalen Ministerien<br />

von der Einbeziehung von Druckerzeugnissen in den Geltungsbereich der<br />

Holzhandelsverordnung zu überzeugen.<br />

Der bvdm hat die zuständigen Ministerien kontaktiert, um diese wichtige<br />

Bestimmung seitens der Europäischen Union zur Bekämpfung des illegalen<br />

Holzscheinschlags umzusetzen. Viele papierbasierte Produkte, wie beispielsweise<br />

Papier, Kassenrollen, Kraftpapier oder Spanplatten, fallen bereits unter<br />

die Verordnung. Aus Sicht des bvdm gibt es daher umso weniger Gründe, die<br />

Verordnung nicht auch auf Druckerzeugnisse auszuweiten.<br />

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