04_22_Nutzen_NW
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
NUTZEN<br />
DRUCK AUF BERLIN UND BRÜSSEL<br />
Erfolg für die Umwelt bei<br />
EU-Holzhandelsverordnung<br />
Der bvdm setzt sich seit mehreren Jahren dafür ein, dass Druckerzeugnisse<br />
in den Geltungsbereich der EU-Holzhandelsverordnung (Timber<br />
Regulation (EUTR)) aufgenommen werden. Bisher gilt diese lediglich<br />
für Papiere, nicht aber für Druckerzeugnisse. Letztere dürfen daher<br />
unabhängig von der Herkunft des Papieres importiert werden.<br />
Erfreulicherweise hat sich das Europäische Parlament im September<br />
20<strong>22</strong> erstmals ebenfalls für die Aufnahme von Druckerzeugnissen<br />
in den Geltungsbereich der Verordnung ausgesprochen. Der Verordnungsentwurf<br />
verbietet die Einfuhr von Produkten auf den europäischen<br />
Markt, die mit der illegalen Abholzung von Wäldern in Verbindung<br />
stehen. Die Einbeziehung von Druckerzeugnissen wird nicht nur eine Umweltlücke<br />
schließen, sondern auch den fairen Wettbewerb auf dem europäischen<br />
Markt zwischen europäischen Druckereien und ihren internationalen<br />
Wettberbern wieder herstellen. Die positive Abstimmung im Europäischen<br />
Parlament ist ein wichtiger Meilenstein der bvdm-Lobbyarbeit. Der Verordnungstext<br />
wird in den kommenden Monaten innerhalb der EU-Kommission<br />
und dem EU-Rat diskutiert. Nun gilt es, auch die nationalen Ministerien<br />
von der Einbeziehung von Druckerzeugnissen in den Geltungsbereich der<br />
Holzhandelsverordnung zu überzeugen.<br />
Der bvdm hat die zuständigen Ministerien kontaktiert, um diese wichtige<br />
Bestimmung seitens der Europäischen Union zur Bekämpfung des illegalen<br />
Holzscheinschlags umzusetzen. Viele papierbasierte Produkte, wie beispielsweise<br />
Papier, Kassenrollen, Kraftpapier oder Spanplatten, fallen bereits unter<br />
die Verordnung. Aus Sicht des bvdm gibt es daher umso weniger Gründe, die<br />
Verordnung nicht auch auf Druckerzeugnisse auszuweiten.<br />
Anzeige OPS<br />
<strong>04</strong>/20<strong>22</strong>// 31