Silke Thomalla

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2006 2007 2008 Ahndungsmaßnahmen 1 x Kosten 4 x Kosten 1 x Kooperation 1 x Zweigstelle 2 x Kosten 2 x Kooperation 1 x Berichterstattung 1 x Geldbuße (18.000 €) 3 x Verweis 3 x Geldbuße (2.800 €, 1.500 €, 500 €) 1 x Geldbuße (1.000 €) ermessungBrandenburg 06. September 2008 Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI 12/ 22

§ 14 Abs. 2 Nr. 3 ÖbVIBO: Insolvenzproblematik (1) „Die Aufsichtsbehörde kann die Zulassung zurücknehmen...wenn die -in § 3 Nr. 9 aufgeführten Umstände eintreten oder -die wirtschaftlichen Verhältnisse oder -die Art der Wirtschaftsführung die Interessen der Antragsteller gefährden § 3 Nr. 9 ÖbVIBO: - Vermögensverfall oder -infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist Ermessensentscheidung ermessungBrandenburg 06. September 2008 Silke Thomalla, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI 13/ 22

§ 14 Abs. 2 Nr. 3 ÖbVIBO:<br />

Insolvenzproblematik (1)<br />

„Die Aufsichtsbehörde kann die Zulassung zurücknehmen...wenn die<br />

-in § 3 Nr. 9 aufgeführten Umstände eintreten oder<br />

-die wirtschaftlichen Verhältnisse oder<br />

-die Art der Wirtschaftsführung<br />

die Interessen der Antragsteller gefährden<br />

§ 3 Nr. 9 ÖbVIBO:<br />

- Vermögensverfall oder<br />

-infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über sein<br />

Vermögen beschränkt ist<br />

Ermessensentscheidung<br />

ermessungBrandenburg<br />

06. September 2008 <strong>Silke</strong> <strong>Thomalla</strong>, LGB, Dez. Aufsicht über die ÖbVI 13/ 22

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