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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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5.6 Geometrische Bedingungen 97<br />

Abbildung 5.17<br />

Beispiel einer älteren Dokumentation zur<br />

Parallelität mit Winkelhalbierender<br />

lein nicht ausreichend. Nicht <strong>im</strong>mer ist eindeutig erkennbar, wie weit die Parallelität<br />

reicht oder welche Linien davon betroffen sind. Deswegen ist eine Darstellung über<br />

die festlegenden, orthogonalen Winkel erforderlich (Abbildung 5.16), schon wegen der<br />

besseren Dokumentation bezüglich der Kontrollmessungen. Parallelitätszeichen können<br />

nur eine Dokumentationshilfe sein, um optisch Abhängigkeiten besser erkennen zu<br />

können und sollten nur verwendet werden, wenn sie klar zuzuordnen sind. Das gilt <strong>im</strong><br />

Übrigen auch in den Skizzen zur Grenzniederschrift, wenn parallele Breiten als Sollmaße<br />

oder Bedingungen angegeben werden. In früheren Rissen wurden Anfang und<br />

Ende einer Parallelität auch durch einen Pfeil −→ angedeutet. [354] (Abbildung 5.17)<br />

Die Wertigkeit der geometrischen Bedingungen lässt eine klare Rangfolge erkennen.<br />

Als erstes ist die Geradlinigkeit zu nennen, daraufhin – von der Geradlinigkeit<br />

abhängig – die Parallelität. Die Kreisbogentreue ist als vergleichbares Element der<br />

Geradlinigkeit nahe, doch deren Einhaltung ist vorwiegend ein Bestandteil der Abmarkung<br />

von Zwischenpunkten. Die Orthogonalität ist nur dann wichtig, wenn sie<br />

ausschließlich eine punktbest<strong>im</strong>mende Eigenschaft erfüllen muss. Man muss sehr wohl<br />

unterscheiden, ob Lotfußpunkte nur zur Flächenberechnung der Flurstücke genommen<br />

wurden. In aller Regel sind Maße, die für eine Flächenberechnung ermittelt wurden,<br />

zur <strong>Grenzuntersuchung</strong> – vom Einzelfall abhängig – nicht geeignet, zumal in solchen<br />

Fällen die Ordinaten relativ lang sind. (Abbildung 5.18)<br />

Abbildung 5.18<br />

Orthogonale, diagonal gemessene<br />

Elemente zur i. d. R. ausschließlichen<br />

Flächenberechnung<br />

Geometrische Bedingungen wurden also<br />

weniger berücksichtigt oder dokumentiert<br />

oder bei Geradenschnitten von<br />

Messungslinien (Abbildung 6.17 auf Seite<br />

178) zugunsten des Prinzips der Nachbarschaft<br />

nachrangig eingehalten.<br />

Die Berücksichtigung geometrischer<br />

Bedingungen sind dagegen <strong>im</strong> Koordinatenkataster<br />

insbesondere bei neuen Grenzen<br />

einfacher zu handhaben, weil sie <strong>im</strong>pliziert<br />

in den genaueren Koordinaten<br />

enthalten sind und deshalb auch keine<br />

Veranlassung besteht, sie explizit zu<br />

benennen und zu dokumentieren. Das<br />

heißt letztendlich: Geometrische Bedingungen<br />

werden hier ebenfalls nicht beson-<br />

ders nachgewiesen. Es wird teilweise auch die Auffassung vertreten, nur die Koordinaten<br />

ohne jegliche Dokumentation von geometrischen Bedingungen anzugeben. Dies<br />

wird jedoch nur bei neu zu bildenden Grenzen möglich sein. Und dies wird wiederum<br />

n i c h t möglich sein, wenn – auch bei der Zurückstellung von Abmarkungen – geometrische<br />

Bedingungen als Willenserklärung der Eigentümer in die Grenzniederschrift<br />

aufgenommen werden müssen.<br />

Kapitel 5

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