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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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96 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

sollte man tangentiale Bedingungen möglichst vermeiden, weil sie <strong>im</strong> Grunde zu schleifenden<br />

Schnitten führen und für die Festlegung der Punktlage allein nicht ausreichend sind, sondern<br />

nichttangentiale bevorzugen (Abbildung 5.15).<br />

Be<strong>im</strong> tangentialen Übergang von Punkten auf einer Geraden in einen Kreisbogen kann<br />

es zu – wenn auch geringen – Flächenüberschneidungen kommen, die flurstücksmäßig nicht<br />

gebildet werden, aber rein numerisch vorhanden und zu Schwierigkeiten wegen nicht gegebener<br />

Konsistenz <strong>im</strong> grafischen Datenbestand führen [204].<br />

Weitere geometrische Eigenschaften oder Bedingungen gibt es <strong>im</strong> Kataster nicht.<br />

Andere Kurven, beispielsweise wie sie <strong>im</strong> Straßenbau verwendet werden wie Klotoiden,<br />

Parallelen zur Klotoiden oder auch Ellipsen, werden als Grenzen <strong>im</strong> Kataster durch<br />

Polygone oder Kreisbögen approx<strong>im</strong>iert.<br />

Abbildung 5.15<br />

Nichttangentiale Übergänge<br />

Zur Festlegung einer geometrischen Bedingung sind<br />

mindestens 3 Punkte oder 2 Punkte und ein weiteres<br />

Best<strong>im</strong>mungsstück erforderlich. Komplexere Bedingungen<br />

lassen sich auf solche mit 3 Punkten zurückführen<br />

oder aufteilen. Orthogonale Maße auf einer<br />

Vermessungslinie sind <strong>im</strong>mer nur für einen einzigen<br />

Punkt best<strong>im</strong>mend, dagegen kann nur e i n e<br />

geometrische Bedingung eine Vielzahl von Punkten<br />

betreffen. Gerade dieser Umstand rechtfertigt die besondere<br />

Bedeutung der geometrischen Bedingungen<br />

und gibt ihnen gegenüber einfachen Maßangaben ein<br />

höheres Gewicht. Durch die Rechtsprechung sind die geometrischen Bedingungen, vor<br />

allem die Geradlinigkeit bei Grenzen, wieder in den Vordergrund gestellt worden.<br />

Das Katastermaß hatte als möglicher<br />

punktbest<strong>im</strong>mender Wert schon <strong>im</strong>mer<br />

eine besondere Bedeutung. Geometrische<br />

Bedingungen sind als punktbest<strong>im</strong>mende<br />

Elemente – von einem Geradenschnitt abgesehen<br />

– weniger geeignet, weil viele Abhängigkeiten<br />

damit verbunden sein können.<br />

Da dem Maß eher den Vorrang gegeben<br />

wurde, schon wegen einer möglichen<br />

Fehlerverteilung, und weil es für die Wiederherstellung<br />

einer ursprünglichen Lage<br />

eindeutiger erschien, wurden geometrische<br />

Bedingungen – obwohl bei der Ab-<br />

Abbildung 5.16<br />

Rissdarstellung der Parallelität durch<br />

eindeutige messtechnische Zuordnung<br />

steckung berücksichtigt – bei der Aufnahme der Grenzen meistens nicht nachgewiesen<br />

68 . Hinzu kommen bei der Beachtung geometrischer Bedingungen die früheren<br />

rechentechnischen Schwierigkeiten bei der Berechnung von reinen Geradenschnitten<br />

und die Vorschrift, dass Schnittpunkte auch örtlich gebildet, vermarkt und angemessen<br />

werden mussten [358] § 82 und deshalb die Schnittpunkte leichter maßabhängig<br />

gerechnet werden konnten (Abbildung 6.17 auf Seite 178).<br />

Die Darstellung und zugleich der Nachweis der Parallelität, durch das entsprechende<br />

Zeichen dargestellt, ist als vermessungstechnische Dokumentation <strong>im</strong> Riss al-<br />

68 Beispiele: Rechte Winkel an Bauplätzen, Parallelität der Grenzen bei Reihenhäusern

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