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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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94 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

nuelle Eingriffe ermöglicht, aber für die Beurteilung einer Messung gerade zum Zwecke<br />

der <strong>Grenzuntersuchung</strong> ergeben sich Vorteile.<br />

Die Vorteile der Dokumentation orthogonaler Aufnahmen liegen auf der Hand:<br />

– Gute, unmittelbar durchschaubare Darstellung einer Messungskonfiguration<br />

– Direkter Bezug zwischen Maß und Objekt<br />

– Kompaktheit und Übersichtlichkeit der Darstellung; damit sind wenige Dokumente<br />

erforderlich und es ist papiersparend<br />

Diese Vorzüge werden von keiner anderen Aufnahmeart erreicht. Die restriktive<br />

Behandlung der orthogonalen Aufnahme in Nr. 7.25 FortfVermErl [65], nach dem<br />

VPErl [68] noch möglich, gemessene orthogonale Werte aus den Totalstationen nicht<br />

entnehmen und dokumentieren zu dürfen, ist nicht hinnehmbar, weil es keine instrumententechnische<br />

noch arbeitstechnische Gründe gibt, so nicht arbeiten zu können.<br />

Dies gilt insbesondere in der Phase der <strong>Grenzuntersuchung</strong> be<strong>im</strong> Aufbau eines Koordinatenkatasters<br />

und später für kleinere Aufgabenstellungen auch darüber hinaus.<br />

Das Einbindeverfahren hatte <strong>im</strong> frühen Kataster seine ursprüngliche Bedeutung<br />

darin, Fehler in der Karte aufzudecken oder verteilen zu können. Die Berechnung von<br />

Koordinaten auch zur Flächenberechnung war erst dann von Bedeutung, als durch mechanische<br />

Rechenmaschinen diese Arbeiten leichter und auch für die Stückvermessung<br />

zweckmäßiger wurden.<br />

Heutzutage sind Einbindeverfahren nicht mehr gebräuchlich und auch nicht notwendig,<br />

weil systematische Abweichungen durch Korrekturen, wenn sie erforderlich sind,<br />

gut zu bewältigen sind. Die vielfältige Benutzung dieses Verfahrens in der Vergangenheit<br />

führt in der Aufbereitung der Daten in heutiger Zeit bei der Koordinatenberechnung<br />

zu einer aufwendigen Arbeit. Sie ist gegenüber einer einfachen orthogonalen<br />

Aufnahme mit dem doppelten oder mehrfachen Aufwand gleichzusetzen oder anders<br />

gesehen: Die doppelte Punktanzahl muss mit mehr Rechenansätzen bzw. Messlinien<br />

berechnet werden. Je nach dem Einzelfall muss weit in das Liniennetz mit umfangreichen<br />

Rissunterlagen ausgeholt werden, um an die erforderlichen Anschlusspunkte<br />

heranzukommen; vielfach auch deswegen, weil sich die Einbinder auf rückwärtigen<br />

Grenzen in Bezug auf Straßenfronten beziehen. Erschwerend kommt hinzu, dass vielfach<br />

auf Punkte oder Messlinien zurückgegriffen werden muss, bei denen die dazu<br />

aufgenommenen Grenzen durch Flurstücksverschmelzungen oder als zukünftig wegfallende<br />

nicht mehr relevant sind. Diese streng hierarchische, lineare Struktur erweist<br />

sich in der nachträglichen Bearbeitung als hinderlich, zumal zu viel Abhängigkeiten<br />

auftreten können und beachtet werden müssen.<br />

Die orthogonale Aufnahme wird i. d. R. dahingehend durchgeführt, dass es eine<br />

punktbest<strong>im</strong>mende Aufnahme gibt und dann eine kontrollierende. Mit der punktbest<strong>im</strong>menden<br />

Aufnahme werden Koordinaten und damit auch die Flächen berechnet.<br />

Eine ausschließlich punktbest<strong>im</strong>mende Aufnahme hat nur dann einen Sinn, wenn nur<br />

durch sie eine erforderliche Wiederbest<strong>im</strong>mung des Punktes erfolgt. Das ist <strong>im</strong> Koordinatenkataster<br />

<strong>im</strong>mer mehr auszuschließen, weil die ursprüngliche Konstruktion der<br />

Aufnahmegeometrie in den meisten Fällen nicht mehr möglich ist, die Ermittlung der<br />

Koordinaten durch Mittelbildung oder durch Ausgleichung erfolgt und andererseits,<br />

weil eine erneute Abmarkung von Grenzpunkten über Koordinaten erfolgt.

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