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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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90 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

Abbildung 5.11<br />

Lineare Fehlerverteilung unter dem<br />

Prinzip der direkten Nachbarschaft<br />

Ergebnisse verschiedener Fortführungen enthalten, Maße eingetragen werden. Die Zurückführung<br />

hat eine homogenisierende Wirkung, wobei durch entsprechende lineare<br />

Verteilung eindeutige Maßzahlen erzeugt werden.<br />

Die Maße, auf die zurückgeführt wird und mit denen Koordinaten berechnet werden,<br />

bezeichnet man als Grundmaße 55 . Die aus der Zurückführung ermittelten Maße sind<br />

als punktbest<strong>im</strong>mend anzusehen, zumindest zunächst für die Koordinatenberechnung.<br />

Prinzipiell genügt eine Fehlerverteilung dem Prinzip der Nachbarschaft 56 . Das gilt<br />

auch für die Zurückführung auf Grundmaße, wobei hier die Bedeutung der direkten<br />

oder unmittelbaren Nachbarschaft bedeutsam ist. Die lineare Zurückführung erfolgt<br />

auf den nächsten benachbarten Punkt, dessen Grundmaß – zumindest formell – als korrekt<br />

erzeugt anzusehen ist und nicht über bestehende Punkte hinweg.(Abbildung 5.11)<br />

Die Zurückführung hat auch heute noch <strong>im</strong> Koordinatenkataster ihre Bedeutung,<br />

wenn Koordinaten von Punkten ermittelt werden müssen, die örtlich direkt nicht<br />

mehr herstellbar sind. Diese aus zurückgeführten Maßen berechneten Koordinaten haben<br />

dann den Charakter von Sollkoordinaten. Dies wäre durchaus erreichbar, in dem<br />

mehrere Kleinpunktberechnungen hintereinander durchgeführt werden. Es kann bei<br />

komplizierten Verhältnissen mit bereits durch Flurstücksverschmelzung weggefallenen<br />

Punkten durchaus vorteilhafter und übersichtlicher sein, vor der Koordinatenberechnung<br />

eine Zurückführung durchzuführen.<br />

Eine Zurückführung erfolgt auf der Grundlage alten Zahlenmaterials. Sie stellt einen<br />

sehr formalen Vorgang dar. Eine Bewertung der Güte und Plausibilität z. B. bei geometrischen<br />

Bedingungen kann dagegen erforderlich sein. Sie erfolgt auf Urmaße unter<br />

der Voraussetzung, dass sie aus einer sog.→ einwandfreien ⇒ Vermessung stammen.<br />

Ist dies nicht der Fall oder wurde die Linie später erweitert, wird die Messung zur Zurückführung<br />

genommen, für die zum ersten Mal in der gesamten Länge durchgehend<br />

Maße gemessen wurde (mit Maßangaben auf cm) oder:<br />

55 [369], [351]. Der VPErl NRW definiert als ›Grundmaß‹ eine bereits früher gemessene oder rechnerisch<br />

ermittelte Strecke für Vergleiche zu gemessenen Strecken.<br />

56 Eine Ausnahme wäre beispielsweise: Abbildung 6.20 auf Seite 180

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