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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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88 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

abgesehen von einem rechnerischen Nachweis <strong>im</strong> Koordinatenkataster, oder zumindest<br />

die Flucht durch paralleles Heraussetzen der Punkte indirekt überprüft wurde 54 .<br />

Durchlaufende Messungen in dicht<br />

bebauten Ortslagen sind zwangsläufig<br />

stückweise gemessen, durch Addition gebildet<br />

und vielfach durch äußeren Augenschein<br />

der Mauerverhältnisse als geradlinig<br />

angenommen. Die exakte Geradlinigkeit<br />

ist in diesen Fällen <strong>im</strong>mer fragwürdig<br />

und die Güte des Katasternachweis<br />

für eine <strong>Grenzuntersuchung</strong> dahingehend<br />

zu würdigen.<br />

Für die Überprüfung der Geradlinigkeit<br />

sind teilweise die Maße der von der Messungslinie<br />

abgehenden Grenzen hinzugezogen<br />

worden. Diese Methode ist einerseits<br />

für jeden einzelnen Punkt auf der<br />

Abbildung 5.10<br />

Messansätze oder Nullpunkte der<br />

fortlaufenden Bandmessung bei vollen<br />

Bandlängen und Stellungen der Nadeln<br />

Messlinie konfigurationsbedingt nicht <strong>im</strong>mer möglich, andererseits sind die Grenzlängen<br />

vielfach zu lang, um als eine wirksame Kontrolle gelten zu können (Abbildung 5.34<br />

auf Seite 121, für Punkt C ). Diese Kontrollen können ungleichwertig sein. Sie haben<br />

dann einen eher formalen Charakter und eine geringe Aussage.<br />

Im Rahmen der <strong>Grenzuntersuchung</strong> bilden vorwiegend lange, mechanisch mit Bandmaßen<br />

gemessene Messungslinien große Schwierigkeiten. Zur besseren Beurteilung dieses<br />

Sachverhalts wird nachfolgend der Messvorgang einer längeren Linie beschrieben:<br />

Es soll eine längere Strecke über 100 m mit einem 20-m-Rollbandmaß und hier mit (5 + 1)<br />

Nadeln (Abbildung 5.9) und 2 Ringen gemessen werden. Der Hintermann hält den Anfang<br />

des Bandes, der Vordermann das Ende des Bandes mit dem Rahmen und der Aufrollvorrichtung.<br />

Der Vordermann steckt die jeweilige Messbandlänge mit einer Nadel nach der in<br />

der Abbildung 5.10 gezeigten Weise oder liest am Band Zwischenmaße ab. Der Hintermann<br />

richtet den Vordermann vor jedem Setzen der Nadel in die Flucht ein. Nach 20 m wird vom<br />

Vordermann die erste Nadel zusammen mit einem Ring gesteckt. Nach abgesteckten 40 m wird<br />

der Ring mit der Nadel an der 20-m-Marke vom Hintermann aufgenommen. Er sammelt dann<br />

bei fortlaufender Messung die Nadeln am Ring. Bei der abgesetzten 120-m-Marke (1 Nadel<br />

mit Ring) wird der Ring mit den 5 Nadeln des Hintermannes (dies entspricht 100 m) dem<br />

Vordermann überbracht. D. h., die Anzahl der Nadeln des Hintermannes ergibt die Anzahl<br />

der vollen Messbandlängen zuzüglich 0 m oder 100 m oder 200 m usw.<br />

Es muss in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ob alle 6 Nadeln vorhanden sind.<br />

Wird über Gras gemessen, wird der Ansatz der Messung durch die senkrechte Stellung des<br />

Nadelörs zur Messrichtung gekennzeichnet (Abbildung 5.10 a)). Dies geschieht zum Unterschied<br />

zur Messung mit einem aufliegendem Band, dort gilt der Einstichpunkt der Nadel in<br />

den Boden (Abbildung 5.10 b)) als Messmarkierung einer Länge. Dazu wird das Nadelör, um<br />

Verwechslungen zu vermeiden, parallel zur Messrichtung gedreht. Wird dagegen auf Asphalt,<br />

Pflaster oder Beton gemessen und die volle Messbandlänge mit einem Kreidestrich markiert,<br />

legt man die Nadel kopfüber und schräg daneben, um einen sicheren Zählvorgang der vollen<br />

Messbandlängen zu gewährleisten (Abbildung 5.10 c)).<br />

Diese genauere Beschreibung lässt die Risiken einer derartigen Messung erkennen:<br />

Die Arbeitsweise muss sorgfältig und zuverlässig sein und das Personal des Messvor-<br />

54 s. Auszug aus dem Urteil des OVG Münster NRW vom 21.11.1996, 7 A 1978/93, S. 309

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