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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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5.5 Die lineare, orthogonale Aufnahme und Dokumentation 87<br />

● Sicherungsmaße müssen rechnerisch überprüfbar sein!<br />

(5.18)<br />

Bei der Messung von Anschlussmaßen wird der Punkt zwar in der jeweiligen Richtung<br />

überprüft, aber dies ist nur in der Örtlichkeit nachprüfbar. Die Richtigkeit von<br />

punktbest<strong>im</strong>menden Maßen aus dem Fortführungsriss kann durch sie nicht nachgewiesen<br />

werden. Fällt der Anschlusspunkt weg, ist die Messung hinfällig. In der Abbildung<br />

5.8 ist dies an einem streng reduzierten Beispiel gezeigt, um die Unterschiede<br />

deutlich werden zu lassen.<br />

Ein Sicherungsmaß hat also eine höhere Qualität als ein Anschlussmaß.<br />

Allein die explizite Aussage [65] 8.12, dass nur die tatsächlich gemessenen Maße in<br />

den Fortführungsriss einzutragen sind, lässt die Schlussfolgerung zu, dass Maße<br />

1.) aus vorangegangenen Fortführungsrissen übernommen werden.<br />

2.) übernommen werden, um Identitäten zu zeigen, was zunächst nicht verwerflich,<br />

aber irreführend ist.<br />

Man sollte annehmen, dass dies mit Sicherungsmaßen nicht vorkommt. Sonst wäre<br />

dies eine Form von Betrug oder Fälschung.<br />

5.5.3 Die durchlaufende Messung<br />

Abbildung 5.9<br />

Ringe mit (10+1) Zählnadeln<br />

Eine wesentliche Eigenschaft der orthogonalen<br />

Aufnahme bildet die durchlaufende Messung,<br />

wobei die durchlaufenden Maßangaben<br />

<strong>im</strong>mer auf einen Anfangspunkt bezogen sind<br />

– mit oder ohne Anlegemaß. Die Messung jeder<br />

zweiten Differenzlänge als Kontrolle der<br />

durchlaufende Messung oder jede zweite Grenzlänge<br />

wird als Kontrolle einer Messung allgemein<br />

anerkannt 53 . Eine zusätzliche Kontrolle<br />

des Nullpunktes zur Aufdeckung von Anlegefehlern<br />

wird nicht verlangt, wäre aber bei der<br />

Verwendung von Messbändern mit Überteilung<br />

angebracht. Eine Kontrolle des Endmaßes ist in<br />

jedem Falle erforderlich. Die Aussage, dass ein<br />

Endmaß gegebenenfalls durch ein Vergleich mit<br />

der errechneten Strecke aus Koordinaten kon-<br />

trolliert werden kann, ist nicht hinreichend, weil der Grenzwert einer Abweichung<br />

für die gesamte Länge der Linie gilt, nicht dagegen für auf der Linie liegende oder<br />

abhängige Punkte nahe dem Endpunkt.<br />

Die Dokumentation einer durchlaufenden Messung setzt stillschweigend voraus, dass<br />

die dabei aufgemessenen Punkte örtlich auch in die Gerade eingefluchtet worden sind,<br />

53 siehe dazu auch ›Fehlerquellen der orthogonalen, mechanischen Aufnahme‹ auf Seite 107<br />

Kapitel 5

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