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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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84 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

5.5 Die lineare, orthogonale Aufnahme und<br />

Dokumentation<br />

Die Orthogonalaufnahme 47,48 in Kombination mit dem Einbindeverfahren (Linienverfahren)<br />

wird weiterhin ihre Bedeutung in der Katastervermessung haben, vorwiegend<br />

bei Vermessungen kleineren Umfangs oder in eng begrenzten Bereichen. Sie muss daher<br />

in ihrem Variantenreichtum Bestandteil der Ausbildung bleiben. Nicht zuletzt<br />

auch wegen ihrer Bedeutung bei der <strong>Grenzuntersuchung</strong>, wo <strong>im</strong> Wesentlichen auf derartige<br />

und rekursive Verfahren bei Fortführungsvermessungen zurückgegriffen wird.<br />

Es ist also notwendig, das Verständnis für diese Art der Vermessung <strong>im</strong> Zeitalter<br />

der elektronischen Tachymetrie und Satellitenpositionierung wach zu halten, auch<br />

um Katasterunterlagen früheren Datums beurteilen zu können. Die Feldbücher oder<br />

Fortführungsrisse auf orthogonaler Basis werden noch über Jahrzehnte hinaus ihre<br />

Bedeutung haben.<br />

Es soll hier keine komplette Einführung in diese Thematik gegeben werden, wie sie<br />

in den Lehrbüchern zu finden ist, sondern auf einige wenige Grundprinzipien wie auch<br />

Besonderheiten eingegangen werden. Die orthogonale Aufnahme besteht <strong>im</strong> Wesentlichen<br />

aus Fluchten, der Best<strong>im</strong>mung von Lotfußpunkten (Abbildung 6.3) der seitwärts<br />

liegenden Punkte und aus der Aufmessung von Strecken.<br />

Ein nicht unwichtiger Umstand ist von vornherein klar zu stellen und in seinen<br />

Bedeutungen strikt zu trennen:<br />

● Eine mechanische, orthogonale Aufnahme (materiell) ist<br />

als solche streng von einer orthogonalen Dokumentation<br />

(formell) zu unterscheiden. (5.16)<br />

Die orthogonale Aufnahme ist das Ergebnis der mechanischen Streckenmessung in Verbindung<br />

mit Rechtwinkelprismen sowie dem Fluchten und die ersatzweise, fälschlicherweise ebenfalls als<br />

›orthogonale Aufnahme‹ bezeichnete Dokumentationsform 49 . Wenn nichts anderes angegeben,<br />

können hier <strong>im</strong> weiteren Text als ›orthogonale Aufnahme‹ je nach Bezug beide Sachverhalte<br />

gemeint sein. In der Rissführung ist dies nicht <strong>im</strong>mer eindeutig erkennbar. Weil eine orthogonale<br />

Aufnahme ohne das Linienverfahren nicht denkbar ist, also <strong>im</strong> Grunde ein umfassenderes<br />

Verfahren darstellt, wird der Begriff ›orthogonale Aufnahme‹ stillschweigend auch für das Linienverfahren<br />

<strong>im</strong> weiteren Text benutzt. Eine Trennung zwischen beiden ist theoretisch zwar<br />

möglich, aber in der Praxis tauchen in der Grenzvermessung <strong>im</strong>mer kombinierte Verfahren auf.<br />

Reine Linienverfahren wurden ausschließlich für das Messliniennetz (AP(2)) als Verdichtung<br />

für die polygonale Aufnahme (AP(1)) benutzt, um auftretende Abweichungen entsprechend<br />

verteilen zu können oder in den Anfängen des Katasters.<br />

47 [68] 33, 42-43<br />

48 ⇒ point-to-line<br />

49 Richtiger wäre ›orthogonale Dokumentation‹. In der Überschrift wurde bewusst »orthogonale<br />

Aufnahme und Dokumentation« verwendet

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