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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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5.3 Punkte und Genauigkeiten 77<br />

auch Festlegungen gegeben hat, bereits Punkte mit der LGA 2 diesem zuzuordnen.<br />

Ein funktionierendes Koordinatenkataster muss diesen Anspruch erfüllen! 40 Es ist einzusehen,<br />

dass bei neuen Grenzpunkten dieser Anspruch leicht zu erfüllen ist, dagegen<br />

bei neuen Grenzpunkten in alte Grenzen oder bei bereits festgestellten Grenzen <strong>im</strong><br />

Rahmen einer <strong>Grenzuntersuchung</strong> kann dies zu Schwierigkeiten führen.<br />

5.3.4 Nachlese: Kriterien zur Genauigkeit <strong>im</strong> Koordinatenkataster<br />

Es ist erstaunlich, dass die Papiere der AdV hinsichtlich des Koordinatenkatasters<br />

– vor allem [113] mit konkreten Genauigkeitsangaben – in der Fachliteratur (ZfV,<br />

AVN, der Vermessungsingenieur bzw. VDVmagazin, NÖV) nicht in fachlichen Beiträgen<br />

hinreichend diskutiert worden ist. Die fachliche Auseinandersetzung über die<br />

notwendige, hinreichende usw. Genauigkeit wird weitergehen. Dazu einige, zusätzliche<br />

St<strong>im</strong>men unterschiedlicher Art:<br />

[1978]<br />

». . . Dabei sollten nicht nur die Erfahrungen hundertjähriger Vermessungstätigkeit,<br />

sondern auch die dafür aufgewandten enormen Kosten wertend berücksichtigt<br />

werden, damit wir aus Sparsamkeit nicht eine neue Generation »vorläufigendgültig-vorläufiger«<br />

Koordinaten schaffen, die eines Tages erneut als nicht<br />

ausreichend auf dem »Vermessungsmüll« landen. Die angegebenen Zahlenwerte<br />

. . . entsprechen z. B. den Mindestwerten des ersten Drittel amtlicher Fehlergrenzen,<br />

ohne diese auszuschalten.« [127] S. 87f.<br />

≺ ⋆ ≻<br />

[1978] Eine Empfehlung des Deutschen Städtetages 1978 41 fordert für die Nachbarschaftsgenauigkeit<br />

bei Eigentumsgrenzen <strong>im</strong> Innenstadtbereich ± 3 cm, <strong>im</strong> Außenbereich ± 10 cm.<br />

Auf den vorstehenden Anspruch bezieht sich wahrscheinlich folgende Aussage:<br />

»Angestrebt wird zumindest für Gebiete mit hohem Bodenwert eine Lagegenauigkeit<br />

der Grenzpunkte von mindestens 3 cm, bezogen auf die nächstgelegenen<br />

Grenzpunkte oder Vermessungspunkte (Nachbarschaftsgenauigkeit).«<br />

[232] S. 375<br />

≺ ⋆ ≻<br />

[1985] In dem wichtigen Grundsatzpapier der AdV über das Koordinatenkataster heißt es:<br />

»Bei der Ermittlung von Koordinaten müssen die notwendigen Genauigkeiten<br />

eingehalten werden. . . . Die Bedürfnisse von z. B. Recht, Verwaltung, Wirtschaft,<br />

Wissenschaft und Planung sind zu erfüllen. Dabei müssen diese Anforderungen<br />

jedoch realistisch sein und in einem tragbaren Verhältnis zu dem resultierenden<br />

technischen und finanziellen Aufwand stehen. Es kann davon ausgegangen<br />

werden, daß die höchsten Anforderungen an die Genauigkeiten . . . aus dem Bauwesen<br />

stammen. Ähnlich hohe Anforderungen sind auch für die Sicherung des<br />

Eigentumsrechts bei bebauten oder zur Bebauung vorgesehenen Flurstücken,<br />

insbesondere bei hohen Bodenwerten, zu erfüllen.« [113] 1.4.<br />

Kommentar: Leider werden hier, was die berechtigten Anforderungen betrifft, keine Quellen<br />

genannt, geschweige denn konkrete Angaben über Höhe der Genauigkeiten gemacht. Von der<br />

Bedeutung dieses Papieres her wäre dies nicht nur angemessen, sondern schlicht erforderlich<br />

gewesen.<br />

40 Vgl. dazu auch das Kapitel ›Sollstellung und Istwerte <strong>im</strong> Koordinatenkataster‹ Seite 232.<br />

41 [29] S. 16<br />

Kapitel 5

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