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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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5.3 Punkte und Genauigkeiten 75<br />

3. LGA 2: Diese Lagegenauigkeitsstufe ist zu vergeben, wenn die geltenden größten zulässigen<br />

Abweichungen eingehalten werden; in einzelnen Fällen können sie überschritten werden.«<br />

– oder als Beispiel die Stadt Düsseldorf:<br />

LGA 1 höchste LG: 0 – 2 cm<br />

LGA 2 mittlere LG: 2 – 4 cm (Grenzwert für PA 1)<br />

LGA 3 untere LG: 4 – 6 cm (Grenzwert für PA 2, 3)<br />

– oder als Beispiel die Stadt Wuppertal:<br />

LGA H Höchste Lagegenauigkeit; Standardabweichung ≤ 2 cm<br />

LGA 1 Hohe Lagegenauigkeit; Standardabweichung ≤ 3 cm<br />

LGA 2 Mittlere Lagegenauigkeit; größte zulässige Abweichungen werden eingehalten und nur<br />

in Einzelfällen überschritten.<br />

Im System ETRS89/UTM gilt die Lagegenauigkeit absolut auf die Koordinaten bzw.<br />

dem System bezogen (spannungsfrei). Im Netz 177 ist die Lagegenauigkeit <strong>im</strong>mer noch<br />

durch die Nachbarschaft zu den Anschlusspunkten abhängig (spannungsarm). Gerade<br />

dieser Umstand wird besonders bei peripheren Punkten (s. S. 187) auch zukünftig zu<br />

Problemen <strong>im</strong> Koordinatenkataster führen. Schwierigkeiten in peripheren Bereichen<br />

können dazu führen, Koordinaten <strong>im</strong>mer ändern zu müssen, ohne die Koordinaten<br />

wirklich zu verbessern. Dies kann nicht Ziel einer zuverlässigen Katasterführung sein.<br />

Bei der Einordnung in die Stufe einer Lagegenauigkeit bei Punkten <strong>im</strong> peripheren<br />

Bereich einer Fortführungsvermessung können Schwierigkeiten auftreten, dies auch bei<br />

einer doppelten und damit kontrollierten Aufnahme. Der Grund liegt bei Anschlusspunkten<br />

in den vielfach nicht abschließend prüfbaren geometrischen Bedingungen. In<br />

diesen Fällen kann die Vermessungsstelle natürlich Hinweise geben, wann eine LGA<br />

1 eingeführt werden kann, letztendlich hat das Katasteramt zu entscheiden, wie zu<br />

verfahren ist. Die verschiedenen Ämter sind da auch verschiedener Meinung.<br />

● Die Art der Lagegenauigkeit gibt den zu erwartenden Genauigkeitsbereich<br />

einer Koordinate an und enthält keine<br />

Aussage über die tatsächliche, punkteigene Abweichung. (5.8)<br />

Diese punkteigene Abweichung wird als ›Wert der Lagegenauigkeit‹ bezeichnet. Sie<br />

soll aber <strong>im</strong> Koordinatenkataster auf Anraten <strong>im</strong> Punktnachweiserlass [75] nicht weiter<br />

geführt werden. Der Nachweis war ursprünglich vorgesehen. Der Grund des Fortfalls<br />

mag in dem höheren Aufwand der Dokumentation, der Weiterverwendung, aber auch<br />

in der Best<strong>im</strong>mung liegen. Die individuelle, einigermaßen sichere Best<strong>im</strong>mung dieses<br />

Wertes ist von einer Anzahl von Überbest<strong>im</strong>mungen abhängig, die – auch wenn die<br />

Werte in Ausgleichungsverfahren gewonnen werden – kaum ausreichend erscheinen.<br />

Bei linearer Best<strong>im</strong>mung der Punkte ist dies vielfach überhaupt nicht gegeben. In<br />

solchen Fällen werden den Neupunkten einfach den Lagegenauigkeiten zugeordnet,<br />

die die Anschlusspunkte besitzen.<br />

Daraus ist ableitbar, dass auch Koordinaten eines Punktes, denen die Lagegenauigkeit<br />

1 zugeordnet wurde – auch bei einer doppelten Best<strong>im</strong>mung – fehlerhaft sein<br />

kann; ungeachtet der hier nicht gemeinten rechtmäßigen Lage eines Punktes. Dies<br />

untergräbt die Zuverlässigkeit der Angaben.<br />

Kapitel 5

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