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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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70 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

geführt (Tabelle 5.5). Die Grenzen für Abweichungen bei geometrischen Bedingungen<br />

sind dort schärfer gefasst als die der Längenmaße. Es wurde dort nämlich nicht unterschieden,<br />

ob sich die Abweichung für Messungen innerhalb der eigenen oder auf<br />

eine vorangegangene Vermessung bezieht. Dieser Umstand ist <strong>im</strong> Nachhinein nicht<br />

nachvollziehbar und unbegründet.<br />

Abweichungen – insbesondere die der Längenmessung – setzen sich aus einem punkteigenen,<br />

stochastischen Anteil und einem systematischen Anteil zusammen. Als punkteigene<br />

Abweichungen sollen diejenigen verstanden sein, die sich individuell nur auf<br />

einen einzelnen Punkt beziehen; dies sind Abweichungen in der Zentrierung, Zielungsoder<br />

Anlegeungenauigkeiten bei der Messung, Abhängigkeiten von der Markierungsschärfe<br />

der Ab- oder Vermarkungen, der Anmessbarkeit, sowie von Sichtbehinderungen,<br />

Standfestigkeiten, Höhenlage, lokalen meteorologische Einflüssen usw. Der systematische<br />

Anteil setzt sich wiederum aus einem inneren, funktional von den Fortpflanzungsbedingungen<br />

aus der Messung stammenden Teil und einem äußeren, aus dem<br />

Netz herrührenden Teil zusammen. Bei der Festlegung von Grenzwerten müssen diese<br />

Anteile entsprechend berücksichtigt werden.<br />

Da Abweichungen stochastische und systematische Eigenschaften haben, müssen<br />

Grenzwerte beide Phänomene auffangen. Grenzwerte sind vermessungstechnisch orientierte<br />

oder fingierte, aus der Erfahrung heraus, aus Untersuchungen oder aus Zielvorstellungen<br />

entstandene Festsetzungen. So wie eine momentane Entfernung zwischen<br />

zwei Punkten als fest anzusehen oder starr ist, genauso sind Grenzwerte festgelegte,<br />

starre, lineare Angaben. Sie können keiner Fehlerfortpflanzung unterliegen 32 .<br />

Die Betrachtung der »Max<strong>im</strong>al zulässigen Streckenabweichungen« in der Tabelle 5.1<br />

auf Seite 66 zeigt es deutlich, und zwar an den streckenunabhängigen Gliedern der Formeln:<br />

Die Werte von 1896 beziehen sich ausschließlich auf systematische Anteile. Es<br />

wurde hier ein besonderes Augenmaß auf die Fehlerverteilung gelegt. Die Werte von<br />

1996, ausgelegt für ein Koordinatenkataster, beinhalten nur stochastische Anteile. Dazwischen<br />

liegen gemischte Terme. Aus den Werten von 1996 wäre zu schließen, dass<br />

es <strong>im</strong> Koordinatenkataster keine systematische Anteile gäbe. Dieser Eindruck wäre<br />

falsch. Die Grenzwerte – als Sollvorstellung – geben hier nur an, dass die systematischen<br />

(Rest–) Anteile praktisch vernachlässigt werde können.<br />

Werden bei Messungen die max<strong>im</strong>al zulässigen Grenzwerte nicht eingehalten, spricht<br />

man von ›Grenzwertüberschreitungen‹ 33 . Die Grenzwerte sind nicht allein abhängig<br />

von der Notwendigkeit einer Genauigkeitsvorstellung, sondern hängen natürlich auch<br />

von den Möglichkeiten der technischen Messmittel und Verfahren ab. Erst der zulässige<br />

Grenzwert oder »die Fehlergrenze gibt Auskunft über die »Größe« des Punktes<br />

und die »Breite« einer Linie – oder anders – erst die Genauigkeitsansprüche entscheiden<br />

darüber, bis zu welchen Abweichungen z. B. bei einem abgesteckten und dem<br />

vorgefundenen vermarkten Punkt noch von Identität gesprochen werden kann.« 34<br />

32 Es gibt Ansätze, beispielsweise Toleranzketten, in anderen Fachbereichen, die linear oder eher<br />

wie eine Fehlerfortpflanzung definiert sind. Die letztere Möglichkeit ist stark umstritten. Zur<br />

Min<strong>im</strong>ierung eines realen Risikos sind lineare Toleranzketten <strong>im</strong>mer vorzuziehen. Lineare, beschränkte<br />

Festlegungen sind keine stochastischen Ereignisse.<br />

33 Früher auch als ›unerlaubte Abweichungen‹ bezeichnet.<br />

34 [305], siehe dazu auch [93]

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