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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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5.3 Punkte und Genauigkeiten 69<br />

Tabelle 5.4<br />

Punktbezogene Genauigkeitsmaße<br />

Max<strong>im</strong>al zulässige punktbezogene Lageabweichungen [m]<br />

Vermessungspunkterlaß vom 15.1.1974 (NRW)<br />

nur über den Vergleich von Spannmaßen mit den aus<br />

Koordinaten ermittelten Strecken<br />

Vermessungspunkterlaß vom 12.1.1996 (NRW)<br />

(angestrebtes Koordinatenkataster)<br />

für AP (1) 0,04<br />

für AP (2), GP, GebP 0,06<br />

Mangels anderer Kriterien bleiben vielfach nur die teilweise zeitlich begrenzten<br />

Fehlergrenzen für die Messwerte oder die Lagegenauigkeitsstufen bei Koordinaten zur<br />

Beurteilung oder Begutachtung ehemaliger Fortführungsvermessungen übrig (Tabellen<br />

5.1 und 5.2). Es ist nämlich davon auszugehen, dass durch die Fertigungsaussage<br />

der Vermessungsstelle und durch die Prüfung der Vermessungsschriften bei der Katasterübernahme<br />

das Einhalten der Genauigkeitsbedingungen gewährleistet wird. Als<br />

Beispiel sei der Nachweis der orthogonalen Elemente <strong>im</strong> Fortführungsriss genannt. Es<br />

ist demnach formal für spätere <strong>Grenzuntersuchung</strong>en und Fortführungen völlig unwesentlich,<br />

ob eine Messlinie mechanisch oder mit einer Totalstation gemessen wurde,<br />

letztendlich entscheidet – wie schon in der Vergangenheit – das dokumentierte Maß<br />

oder die daraus abgeleiteten Koordinaten eines Punktes.<br />

Zukünftig werden <strong>im</strong> Hinblick auf das Koordinatenkataster Genauigkeitskriterien<br />

beispielsweise für Winkelabschlüsse, relative Angaben, Polygone unbedeutend; lediglich<br />

Grenzwerte für Punktlagen und Streckenlängen behalten <strong>im</strong> Kataster ihre Bedeutung.<br />

Zu den wichtigsten Grenzwerten gehören die max<strong>im</strong>al zulässigen Streckenabweichungen<br />

gegenüber früheren Vermessungen in der Tabelle 5.1. Da mathematische Formeln<br />

dem Leser keinen direkten, optischen Vergleich der Werte erlauben, sind in dieser<br />

Tabelle Längenabweichungen ausgesuchter Längen der verschieden Fehlergrenzen angegeben,<br />

die dann einen unmittelbaren Vergleich zulassen. In der Vergangenheit gab<br />

es bei orthogonalen Verfahren nur ausschließlich dieses streckenbezogene Fehlermaß,<br />

dass nur für Einbindeverfahren oder direkte Maßvergleiche geeignet war.<br />

Grenzwerte für Querabweichungen bei geometrischen Bedingungen, vergleichbar den<br />

DIN-Normen (Verformungstoleranzen), gab es <strong>im</strong> Kataster nicht. Sie wurden in NRW<br />

erst bedingt bei polar aufgemessenen Punkten ab 1974 und generell ab 1996 [68] ein-<br />

Kapitel 5

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