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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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5.3 Punkte und Genauigkeiten 59<br />

[68] 5.5(1). Damit ist zu vermuten, dass ihnen damit die Widmung zugewiesen wurde,<br />

als punktbest<strong>im</strong>mend [60] § 11(4) zu gelten. Sie haben dann die Eigenschaft von Sollkoordinaten<br />

oder best<strong>im</strong>menden Koordinaten; besitzen also eine rechtliche Bedeutung<br />

und Wirkung. Sie führen auch die Bezeichnung ›Grundkoordinate‹, weil sie aus den<br />

Grundmaßen der Grenzermittlung erzeugt wurden.<br />

● Im Koordinatenkataster und damit in einem Punktlagefeld<br />

kann es bezüglich der Punktlage keine bevorzugten<br />

oder ausgezeichneten Richtungen geben, d. h. auftretende<br />

stochastische Ungenauigkeiten oder Abweichungen von<br />

den Sollwerten einer Punktlage sind in allen Richtungen<br />

gleichwertig.<br />

Dieser Umstand wird in den nachfolgenden Kapiteln (s. auch Abbildung 6.43) ausführlich<br />

behandelt. Eine Gefahr besteht weiterhin, nämlich die Nichtübereinst<strong>im</strong>mung<br />

zwischen der Solllage eines Punktes und dessen tatsächlicher, örtlicher Kennzeichnung.<br />

Höher angesetzte Genauigkeitsansprüche vermehren dies.<br />

Bei einem funktionierenden Koordinatenkataster muss <strong>im</strong> normalen Umgang auf<br />

die Entstehung der vermessungstechnischen Daten nicht geachtet werden, da allein<br />

die Koordinate zählt. Insofern werden die Fortführungsrisse mehr oder weniger historische<br />

Unterlagen werden, auf die verzichtet werden kann. Das führt zur Frage, ob<br />

ein Koordinatenkataster allein auf der Basis von ALKIS ®15 geführt werden kann.<br />

Diese Frage scheint noch nicht endgültig beantwortet zu sein. Die Übertragung von<br />

Punktnummern in alte Risse kann kein zukünftiger Weg sein; denn die Sicherung dieser<br />

Unterlagen durch Scannen müsste <strong>im</strong>mer wieder auf den neuesten Stand gebracht<br />

werden. Die Flut von Fortführungsrissen – vor allem <strong>im</strong> großstädtischen Bereich, <strong>im</strong><br />

Verkehrswegebau, mit sporadischen Flurstücksverschmelzungen, Gebäudeabrissen, -<br />

neu und -umbauten, bei sich mehrfach überlagernden Rissen mit nicht <strong>im</strong>mer auf<br />

Anhieb erkennbaren Grenzverhältnissen – wirken sich arbeitstechnisch aufwändig aus<br />

und sind daher auch fehleranfällig.<br />

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine endgültig anmutende, vermessungstechnisch vertretbare<br />

Dokumentation des Koordinatenkatasters nicht erkennbar. Ferner birgt die<br />

Beantwortung der Frage: „Welche Koordinaten genießen einen Öffentlichen Glauben? “<br />

in letzter Konsequenz Schwierigkeiten.<br />

Die Vorstellung, ein funktionsfähiges Koordinatenkataster – streng bezogen auf die<br />

Grenzpunkte –, auf dem alleinigen Fundament von Fortführungsvermessungen in vertretbarer<br />

Zeit aufbauen zu wollen, ist ein Wunschdenken par excellence. Oder kurz<br />

geurteilt: Dies ist so nicht durchführbar!<br />

In (Lobner [129] S. 162) wird <strong>im</strong> Jahre 1974 in Bezug auf die Erneuerung der<br />

nachgeordneten Punktfelder gesagt: »Von der Arbeit, die zu bewältigen sein wird,<br />

lassen sich zur Zeit nur unvollkommene Vorstellungen machen. . . . Sicher wird man mit<br />

mehreren Jahrzehnten rechnen müssen. Für die nachfolgenden Geodätengenerationen<br />

bleibt also noch genügend zu tun.« Auch nach über 35 Jahren hat sich an diesem<br />

Zustand nichts geändert!<br />

15 Amtliches <strong>Liegenschaftskataster</strong>-Informationssystem; www.alkis.de<br />

(5.5)<br />

Kapitel 5

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