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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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58 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

verwirklichen. Es muss ein flächendeckendes Aufnahmepunktfeld vorliegen, das die<br />

geforderten Genauigkeiten erfüllen kann. Im Jahre 1985 war dies sicher nicht gegeben;<br />

hier war der Wunsch größer als die Möglichkeit zur Realisierung. Und über die<br />

Zeiträume zu reden, wann ein Koordinatenkataster voll funktionsfähig sein wird, ist<br />

auch heute noch völlig unbest<strong>im</strong>mt. Die heutige Instrumententechnik als solche kann<br />

dies zweifellos leisten. Durch SAPOS ® hat sich eine ganz andere D<strong>im</strong>ension eröffnet,<br />

die es zu nutzen gilt, aber auch nicht als Allzweckmittel gelten kann.<br />

● Bei <strong>Grenzuntersuchung</strong>en muss klar unterschieden werden,<br />

ob Untersuchungen <strong>im</strong> bereits vorliegenden Koordinatenkataster<br />

durchgeführt werden oder in der Entstehung<br />

oder <strong>im</strong> Aufbau befindlichen.<br />

Ziel eines Koordinatenkatasters muss es auch sein, zu einer Objektivierung des Katasternachweises<br />

beizutragen und dieses auch formal bzw. in der Dokumentation. Es<br />

ist unerträglich, wenn jedes Amt in diesem Punkt eigene Strukturen entwickelt oder<br />

anwendet.<br />

Man arbeitet <strong>im</strong> Koordinatenkataster erst, wenn man in Systemen arbeitet, die die<br />

Kriterien eines Koordinatenkatasters mit entsprechenden Lagegenauigkeiten auch erfüllen<br />

14 . Dies erscheint <strong>im</strong> ersten Moment banal, wird aber oft falsch interpretiert,<br />

wenn man nämlich erst ein Koordinatenkataster aufbauen will. Das schließt in best<strong>im</strong>mten<br />

Einzelfällen nicht aus, <strong>Grenzuntersuchung</strong>en nach Kriterien des Koordinatenkatasters<br />

durchzuführen, wenn Koordinaten vorliegen, die zwar formal den Ansprüchen<br />

eines Koordinatenkatasters nicht genügen, aber inhaltlich wie in einem solchen<br />

behandelt werden können. Es wird später darauf eingegangen werden.<br />

Die obige Definition des Koordinatenkatasters enthält keine klare Aussage über den<br />

rechtlichen Status der Koordinaten. Man darf zunächst unterstellen. dass mit hoher<br />

Genauigkeit und Zuverlässigkeit best<strong>im</strong>mte Koordinaten auch rechtmäßig sind. Dies<br />

wird ebenfalls später noch zu behandeln sein.<br />

Während in den Anfängen des 20. Jahrhunderts der Konflikt zwischen einem für den<br />

Öffentlichen Glauben ausreichendem Kartennachweis und dem Zahlenwerk bestand,<br />

findet er heute <strong>im</strong> gleichem Maße zwischen den Messwerten als Zahlennachweis und<br />

den Koordinaten statt.<br />

● Im Koordinatenkataster sind nicht die ursprünglichen<br />

Messdaten punktbest<strong>im</strong>mend, sondern die daraus abgeleiteten<br />

Koordinaten.<br />

Nur diese werden dann für eine <strong>Grenzuntersuchung</strong> herangezogen. Sie sind »festgesetzt,<br />

wenn sie als endgültig in den amtlichen Nachweis übernommen worden sind.«<br />

14 Man kann streng genommen ›Koordinatenkataster‹ auch invers definieren: Liegen Koordinaten<br />

in der Lagegenauigkeit 1 und höher vor, so bilden diese Punkte ein Koordinatenkataster! Eine<br />

Aussage wie diese: »Wir haben zwar Koordinaten der LGA 1, aber trotzdem noch kein Koordinatenkataster.«<br />

wäre dann so nicht hinnehmbar. Die obige Definition [68] 5.1(1) geht von der<br />

Punktanzahl aus, die letztere von der Qualität der Koordinaten! Wenn erst ein Koordinatenkataster<br />

existiert, bei dem a l l e Grenzpunkte die geforderte Qualität besitzen, wird mit einem<br />

geschätzten Zeitraum von 200 Jahren und mehr zu rechnen sein!<br />

(5.3)<br />

(5.4)

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