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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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56 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

Punktgenauigkeiten sind stets abhängig (Abbildung 5.2). Beginnend mit den<br />

– punkteigenen oder alleinig einem Punkt zugehörigen Eigenschaften oder Abweichungen,<br />

bestehend aus stochastischen Abweichungen der Messwerte des Punktes,<br />

Sichtbarkeitsbedingungen, Abweichungen in dessen Signalisierung, durch<br />

dessen wiederholte Neuvermarkungen oder durch lokale „ Eigenbewegungen“ der<br />

Marke, wobei folgende Eigenbewegungen auch systematischen Charakter haben<br />

können:<br />

– Änderungen aufgrund von Grundwasserveränderung und Bergbaueinwirkung<br />

– Änderungen aufgrund von Kunstbauten, Mülldeponien, Halden, Aufschüttungen<br />

– natürliche Einflüsse wie Anlandungen, Moorbewegungen, Bewuchs, Wurzelwerk<br />

– tektonische Einflüsse<br />

– Abhängigkeiten und Abweichungen in lokalen, homogenen, zeitgleichen Netzen<br />

(⇒ innere Genauigkeit) durch Gewichtung, Verknüpfung und Konfiguration<br />

– bis hin zu den Abweichungen durch das direkte Einpassen der Messelemente oder<br />

Messeinheiten in größere Systeme oder in das Koordinatenkataster (⇒ äußere<br />

Genauigkeit) als anzusehende ⇒ „ absolute“ Lagerung.<br />

Setzt man sich mit dem Begriff ›Punkt‹ in der Verbindung mit ›Genauigkeit‹ etwas<br />

tiefer auseinander, kommt man zu einem überraschenden Ergebnis, dessen man<br />

sich kaum <strong>im</strong>mer bewusst ist. Die Beschäftigung mit Lagegenauigkeiten und Genauigkeitsstufen<br />

<strong>im</strong> Vermessungswesen suggerieren eigentlich eine falsche Sicht und Behandlungsweise.<br />

Ein oder der Punkt als fiktive, koordinatenbasierte Best<strong>im</strong>mung oder als<br />

eine Solllage aufgrund eines funktionalen Zusammenhanges in seiner Euklidischen Definition<br />

kann ursächlich keine Genauigkeit besitzen. Wobei einer absoluten Lagerung<br />

bezogen auf virtuelle Festpunktfelder ein für Katasterzwecke unbedeutender Fehlereinfluss<br />

unterstellt werden muss.<br />

● Die vermessungstechnische Punktgenauigkeit bezeichnet<br />

<strong>im</strong> Grunde die mögliche Abweichung einer Markierung<br />

oder örtlichen Realisierung von ihrer Soll- oder zuerkannten<br />

Lage.<br />

Definitionen und die Zuordnung von „ Punktgenauigkeiten“ a priori auf Koordinaten,<br />

ohne jeglichen Bezug auf andere Punkte, sind irreal oder schlicht: falsch. Einer<br />

Solllage allein kann demnach keine Genauigkeit zugeordnet werden 10 . Dies gilt nicht<br />

für Messwerte.<br />

Im Umkehrschluss heißt das, dass eine ursprünglich messtechnisch ermittelte Lage<br />

einer örtlich existierenden Markierung mit ihren aus Messelementen errechneten Koordinaten<br />

und deren späteren Deklaration als Sollwert mit einer zugeordneten, wie auch<br />

<strong>im</strong>mer ermittelten Genauigkeit — später nur mit eben dieser Genauigkeit örtlich als<br />

Markierung gegenüber der früheren wiedererzeugt werden kann. Ein langer Satz, ein<br />

einfacher Zusammenhang; er zeigt aber die a l l e i n i g e funktionale Bedeutung der<br />

best<strong>im</strong>menden Koordinate und die Unmaßgeblichkeit der ursprünglichen Markierung.<br />

10 Diese Einsicht wird <strong>im</strong> Folgenden nicht <strong>im</strong>mer uneingeschränkt berücksichtigt werden können;<br />

auch weil amtliche Angaben diese Konsequenz nicht enthalten oder streng berücksichtigen; so<br />

auch nicht in der Definition des Koordinatenkatasters. Ab Seite 232 wird dies weiter behandelt<br />

und vertieft.<br />

(5.2)

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