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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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5.3 Punkte und Genauigkeiten 55<br />

5.3 Punkte und Genauigkeiten<br />

Ein Punkt ist das kleinste, nicht teilbare 8 Objekt.<br />

»der messenkunst anfang ist ein punct.« 9<br />

Angemessene Punkte sind durch einen Punkt zu dokumentieren.<br />

Abbildung 5.2<br />

Vereinfachte,<br />

punktbezogene<br />

Darstellung der<br />

inneren und<br />

äußeren<br />

Genauigkeit<br />

Allein schon die Tatsache, dass den Punkten eigene Erlasse zugeordnet sind (NRW:<br />

VPErl, Punktnachweiserlass, TP-Erlass . . . ), kennzeichnet ihre besondere Bedeutung,<br />

die diesem Objekt <strong>im</strong> Kataster wie in keinem anderen technischen Bereich beigemessen<br />

wurde und <strong>im</strong>mer noch wird. Das Genauigkeitskriterium der Koordinate bzw. der<br />

Lage eines Punktes setzt einen Messvorgang und einen Vergleich voraus. Das wird<br />

manchmal in der Verwaltungspraxis einfach ignoriert oder übersehen. Vermessungstechnisch<br />

wird die Lage oder der Ort eines Punktes ermittelt und dies – vereinfacht –<br />

in zwei unterschiedlichen Verfahrensweisen:<br />

1.) Die Entfernungen und/oder Richtungen zu anderen Punkten (relativ)<br />

2.) Die Lage in einem Koordinatensystem (absolut oder bedingt absolut)<br />

Bezüglich der Genauigkeiten ist zu 1.) die Genauigkeit des Messergebnisses gefragt,<br />

zu 2.) aber die Genauigkeit des Endergebnisses in Form einer Koordinate. In der<br />

Entwicklung des Katasters ist dies auch an den Fehlergrenzen zu erkennen.<br />

Während <strong>im</strong> 1. Fall die örtliche Aufnahme eine bleibende Priorität besitzt, kommt<br />

<strong>im</strong> 2. Fall letztendlich das Koordinatenkataster zum Vorschein. Auf die <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

bezogen bedeutet dies: Im 1. Fall müssen auf die Geometrie und die numerischen<br />

Ergebnisse einer örtlichen Aufnahme Bezug genommen werden, <strong>im</strong> 2. Fall ist das Koordinatenkataster<br />

Grundlage der <strong>Grenzuntersuchung</strong> – wenn auch heute vielfach nur<br />

in der Zielvorstellung – und dies mit Auswirkungen auf den Katasternachweis.<br />

8 Euklidische Definition<br />

9 Reymers, Geodaesia Ranzoviana, landrechnen (1583), [363]<br />

Kapitel 5

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