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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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50 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

Katastertechnisch gesehen sind Messwerte die zu einer Grenzvermessung gehörigen<br />

Bestandteile der verschiedenen Aufnahmeverfahren oder -arten. Zu diesen Verfahren<br />

gehören 4 :<br />

a) Direkte Streckenmessungen (mechanisch oder laseroptisch gemessene oder aus<br />

örtlich ermittelten, nicht weiter verwendeten Koordinaten berechnete Werte)<br />

b) Fluchtungen, dazu gehören auch Geraden- oder Bogenschnitte<br />

c) Linien- und Orthogonalverfahren (mechanisch gemessene oder aus örtlich ermittelten,<br />

nicht weiter verwendeten Koordinaten berechnete Werte)<br />

d) Kombinierte Richtungs- und Streckenmessungen, dazu gehören auch die polaren<br />

Aufnahmen oder das Polarverfahren, heutzutage durchgeführt mit elektrooptischer<br />

Entfernungsmessung und automatischen Winkelmesssystemen und Registriermöglichkeiten<br />

e) Als Spezialverfahren der kombinierten Richtungs- und Streckenmessung die Freien<br />

Stationierungen<br />

f) Polygonale Methoden für Netzverdichtungsmaßnahmen<br />

g) Satellitenunterstützte Methoden mit festen Referenzstationen (SAPOS ® ), alleinig<br />

oder kombiniert mit terrestrischen, polaren Aufnahmen 5 als koordiniertenbasierte<br />

Arbeitsweise <strong>im</strong> Außendienst, ↦−→ Koordinaten als Messwerte, direkte<br />

Koordinatenbeobachtungen<br />

h) Lokale Netze mit hybriden, kombinierten Verfahren wie GPS-Messungen, Polygonierungen,<br />

Freie Stationierungen, Linien- und Orthogonalverfahren als Ausgang<br />

für Transformationen in übergeordnete Systeme<br />

Vermessungstechnische Messwerte sind stets relative Angaben, die isoliert betrachtet<br />

in den meisten Fällen wenig bedeutsam sind. Erst wenn sie mit anderen Messwerten<br />

oder Daten verknüpft und verarbeitet werden, sich vermessungstechnisch zu<br />

einem System ausweiten oder in ein System eingepasst werden, um <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

geometrisch und darstellerisch als maßstäbliches, reproduzierbares Produkt aussagekräftig<br />

zu sein, erfüllen sie ihren Zweck. Für den Katasternachweis sind Messwerte<br />

oder Vermessungszahlen fundamental.<br />

[1992] »Die Vermessungszahlen entstehen einzelfallbezogen. Sie sind aus verwaltungsverfahrensrechtlichen<br />

Gründen entstehungsoriginär als Grundlage (Sachverhaltsermittlung)<br />

jedes Verwaltungsaktes (Grenzfeststellung, Abmarkung) als<br />

zu verarbeitende Dateneinheiten codiert und müssen dokumentiert werden. Die<br />

Dokumente (Fortführungsrisse . . . ) werden gesammelt . . . und sind gleichzeitig<br />

ein Nachweis über jede Änderung von Vermessungszahlen. Durch den Einzelfallbezug<br />

ist nicht ausgeschlossen, daß diese Vermessungszahlen teilweise redundant,<br />

nicht flächendeckend geordnet und nicht unbedingt mit dem Altbestand<br />

abgest<strong>im</strong>mt (Zurückführung) sind.« [246] S. 40<br />

fertigt, ist die dadurch für die Aufsichtsbehörde gegebene Möglichkeit, die regelmäßige Kalibrierung<br />

der Messgeräte zu überprüfen; wenn überhaupt, denn die Garantieaussage für die ›richtige<br />

Messung‹ ist durch die Fertigungsaussage in den Vermessungsschriften hinreichend abgedeckt.<br />

4 [68] 15<br />

5 In der Dokumentation erkennbar, wenn für die entsprechenden Punkte keine DOP-Werte ange-<br />

geben werden.

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