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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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48 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

Zur Übersicht ist in kompakter Form tabellarisch das Für und Wider der Abmarkungspflicht<br />

bzw. Annahmen, Befürchtungen und Realitäten, Vor- und Nachteile der<br />

einzelnen Möglichkeiten aufgezeigt. Treten positive und negative Bewertungen zugleich<br />

auf, ist dies aus verschiedenen Sichten durchaus möglich.<br />

Vor- und Nachteile der Abmarkung pos. neg.<br />

+ –<br />

– formale Vereinfachung für den Eigentümer, „ der Staat lenkt “ ✘<br />

Zwang – Ausdruck staatlicher Gewalt ✘<br />

– örtliche Sichtbarmachung der Grundstücksgrenzen ✘<br />

– Grenzverlauf auch bei vorhandenen Abmarkungen nicht <strong>im</strong>mer ✘<br />

ohne Hilfsmittel oder besondere Kenntnisse eindeutig<br />

– engerer Kontakt zum Eigentümer ✘<br />

– Verdichtung des Vermessungspunktfeldes ✘<br />

– Konfliktvermeidung von vornherein ✘<br />

– Erhöhung von Aufwand und Kosten für den Eigentümer ✘<br />

– Weitgehende Kostenneutralität ✘<br />

– höhere Informationsnotwendigkeit an den Eigentümer ✘<br />

Lockerung – Definitionsschwierigkeiten bei der Festlegung eines Standards und ✘<br />

<strong>im</strong> Zweifelsfall<br />

– Definitionsschwierigkeiten: Was ist ›öffentliches Interesse‹ 29 <strong>im</strong> ✘<br />

Zusammenhang mit Abmarkungen?<br />

– Keine Abmarkung bei Wohnungseigentum, Garagen usw. ✘<br />

– Zielgerichtete, kostengünstigere Maßnahmen für den Eigentümer ✘<br />

– Selbstverantwortung der Vermessungsstelle ✘<br />

– Eventuelle Entscheidung der Vermessungsstelle, ob aufgrund der ✘<br />

Güte des Katasternachweises oder örtlicher Gegebenheiten<br />

eine Abmarkung erfolgen kann oder soll<br />

– Beratung des Eigentümers ✘ ✘<br />

Fortfall – Verlangsamung der Qualitätsverbesserung des Katasters ✘<br />

– Entscheidungsfreiheit des Eigentümers ✘<br />

– Langfristig zu erwartende Fehlentwicklung zwischen örtlichem ✘<br />

Besitzstand und rechtmäßiger Grenze, Katasternachweis als<br />

virtuelles Surrogat<br />

– Fortfall des Realitätsbezuges bzw. nur ein Realitätsbezug durch ✘<br />

Gebäude<br />

– Sorge vor überlasteten Zivil- und Verwaltungsgerichten ✘<br />

– Verringerung von Arbeitsaufkommen und Dokumentation ✘ ✘<br />

– Effektivität von Grenzangaben bei Baumaßnahmen <strong>im</strong> Gegensatz ✘<br />

zu späteren Schlussabmarkungen<br />

– Zurücknahme von Verantwortung und Arbeitsleistung der ✘<br />

Vermessungsstellen<br />

– heterogene Fälle in der Bearbeitung von Fortführungsvermessungen ✘<br />

– Darstellung, Bedeutung und Reputation des <strong>Liegenschaftskataster</strong>s ✘<br />

in der Öffentlichkeit<br />

In allen – Immer bestehende Möglichkeit einer aktuellen Grenzangabe oder ✘<br />

Fällen -anzeige bei festgestellten Grenzen <strong>im</strong> Bedarfsfalle insbesondere<br />

bei Baumaßnahmen<br />

29 Der Begriff ›öffentliches Interesse‹ ist ein unbest<strong>im</strong>mter Rechtsbegriff und muss i. d. R. als Gegensatz<br />

zum ›individuellen Interesse‹ <strong>im</strong>mer neu definiert werden.

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