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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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40 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

mehr verschwinden.« 10 Diese Bemerkung ist zwar sachlich teilweise fehlerhaft, vielleicht<br />

auch naiv, könnte aber zumindest einen nicht geringen Teil der Volksmeinung<br />

widerspiegeln.<br />

Die Abmarkungen der Grenzpunkte sollen »dauerhaft und sichtbar« 11 sein. Abgemarkt<br />

wird mit oder auf dauerhaften Materialien; dies können sein: bearbeitete<br />

Natursteine aus Basalt oder Granit, Betonsteine, Kunststoffmarken (grenzsteinähnliche<br />

Marken, Rohre, Klebemarken), Eisenrohre mit Kappen, Meißelzeichen, Bolzen<br />

bzw. Nägel usw., also alles, was von Form, Material und der Ortsüblichkeit auf eine<br />

amtliche Markierung schließen lassen sollte<br />

Das bereits in einer vorangegangenen Stelle angeklungene gesichtslose Bemühen des Vermessungsingenieurs<br />

wird dadurch noch verstärkt, dass einer Abmarkung materiell und vom äußeren<br />

Erscheinungsbild her kein amtlicher Charakter anzusehen ist. Der mit viel zeichnerischen,<br />

textlichen und organisatorischen Aufwand betriebene Verwaltungsakt einer Abmarkung äußert<br />

sich in einem Nagel oder eingeritzten Merkmal. Der dazu gehörige Aufwand mit einem<br />

bescheidenen sichtbaren Ergebnis mag einem Beteiligten überzeugend erläutert werden können,<br />

dagegen spricht eine vielleicht daraufhin von ihm erfolgte subjektive Äußerung: »Das<br />

ist alles?« doch Bände. Es soll hier nicht der Vorschlag gemacht werden, einer Abmarkung<br />

einen anscheinend höheren Bedeutungsgrad geben zu wollen, etwa mit einer <strong>im</strong> Abmarkungsmaterial<br />

geprägten, siegelähnlichen (»Kuckuck« oder »Punze«) und einheitlichen Aufschrift<br />

»Amtlicher Grenzpunkt« mit Staatswappen. Dies könnte durchaus zu einer Glosse Anlass geben<br />

und <strong>im</strong> Grunde auch für die Einfachheit der Angelegenheit »Abmarkung« schädlich sein.<br />

Oder?<br />

Bei einer Abmarkung, genau wie auch bei einer Vermarkung, muss die Punktschärfe<br />

oder besser: die Markierungsschärfe gewährleistet sein. Die Markierungsschärfe wird<br />

beeinflusst von der Breite, der Zentrierbarkeit und Eindeutigkeit der Markierung.<br />

Eine Abmarkung sollte einen Grenzpunkt zentrisch kennzeichnen. Kann wegen eines<br />

Hinderungsgrundes, z. B. einem Baum, einem Gewässer oder der Lage eines Punktes<br />

in Bauwerken, nicht abgemarkt werden, muss dies indirekt durchgeführt werden. Entweder<br />

geschieht dies mit einem glatten Einrückungsmaß oder die Lage der indirekten<br />

Abmarkung ist abhängig von der Festigkeit oder Eignung des Erdbodens bzw. der<br />

Beschaffung des Untergrundes. Indirekte Abmarkungen, wie sie in Abbildung 4.1 b)<br />

dargestellt sind, findet man des öfteren. Sie sind inkorrekt, weil sie gesetzlich nicht<br />

geschützt sind: Die Duldungspflicht der Nachbarn erstreckt sich nur auf Grenzzeichen,<br />

die sich »in« den Grundstücksgrenzen befinden 12 . Eine indirekte Abmarkung<br />

muss für den betreffenden Eigentümer erreichbar (berührbar) sein. Unkorrekte Vermarkungen<br />

treten häufig bei Absteckungen für Bauvorhaben auf, wenn richtungsmäßig<br />

Gebäudeachsen oder Grenzen auf Bürgersteigen markiert werden. Die in der Abbildung<br />

4.1 unter c) dargestellten Abmarkungen sind formal korrekt, doch sollte man<br />

möglichst gleiche Abstände bevorzugen. (⇒ Abmarkung, zurückgestellte –) Indirekte<br />

Abmarkungen, Abmarkungen in Kreisbogenzwischenpunkten sowie Läufersteine<br />

haben ausschließlich kennzeichnende Wirkungen 13 .<br />

10 Aus dem Buchklappentext von [312]<br />

11 VermKatG NRW [60] § 20(1)<br />

12 VermKatG NRW [60] § 20(4)<br />

13 Die Frage, ob derartig abgemarkte Punkte eine endgültige Punktnummer erhalten sollen, also<br />

demnach mit Koordinaten <strong>im</strong> Katasternachweis geführt werden, wird in der Praxis bzw. in<br />

den Katasterämtern uneinheitlich gehandhabt. Zwar ist eine Koordinierung derartiger Punkte<br />

teilweise nötig, aber nur zur Überprüfung ihrer richtigen Lage.

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