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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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392 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

Der Richter:<br />

Der Autor:<br />

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≺ ⋆ ≻<br />

Der Journalist berichtet, meint, beurteilt, bewertet, übt Kritik, lobt . . . wie auch<br />

<strong>im</strong>mer, unter einer wichtigen Bedingung: Er muss dies unabhängig tun. Dies wäre <strong>im</strong><br />

Grunde auch Ziel dieser Arbeit. Der mit der Entstehung eines Gesetzes oder irgend einer<br />

Vorschrift Beauftragte kann nicht zugleich Kritiker oder Befürworter seiner Arbeit<br />

sein; die nötige Selbstkritik natürlich ausgenommen.<br />

Man könnte durchaus den Eindruck haben, dass es sich bei dieser Arbeit um eine<br />

gewisse Art einer Bestandsaufnahme handelt, die sich <strong>im</strong> Wesentlichen auf die letzten<br />

50 Jahre erstreckt. Dies ist auch richtig! Denn gerade <strong>im</strong> Kataster kann man nur<br />

zukunftsorientiert arbeiten, wenn man Kenntnisse aus der Historie und sich mit der<br />

Vergangenheit auseinandergesetzt hat. Dies ist ein wichtiger Gesichtspunkt, auch <strong>im</strong><br />

Hinblick auf den Berufsnachwuchs.<br />

Dazu sei eine persönliche Bemerkung gestattet: Der Autor hat sich bislang 47 Jahre mit dem<br />

Vermessungs- und Katasterwesen in verschiedenen Ländern aktiv an der Basis auseinandergesetzt<br />

und auseinandersetzen müssen. Und wie in der Einleitung gesagt: Eine tägliche Arbeit mit diesen<br />

Problemen formt Meinungen und Urteile. Und aus einem individuellen Betrachtungsfeld muss er –<br />

natürlich s u b j e k t i v und eingeschränkt geprägt – so urteilen, loben oder anprangern:<br />

– den vielfach durchaus erkennbaren Willen von Mitarbeitern bei der Übernahme von Vermessungsschriften<br />

für ein gutes, aber nicht <strong>im</strong>mer machbares Kataster zu sorgen,<br />

– die mangelnde Umsetzung der Vorschriften bei den Katasterämtern in der Vergangenheit insbesondere<br />

<strong>im</strong> Hinblick auf das Koordinatenkataster,<br />

– die Divergenz zwischen dem in Vorschriften formulierten Anspruch und der tatsächlichen Sachlage,<br />

– merkwürdige fachtechnische Entscheidungen bei Aufsichtsbehörden,<br />

– bei Aufsichtsbehörden die in der Vergangenheit herrschende kuratelle Inkompetenz. Ob jetzt<br />

die angestrebte Entwicklung als „Kompetenzcenter“ 15 Erfolg verspricht, bleibt abzuwarten.<br />

– die fehlende allgemeine Bereitschaft, sich mit katastertechnischen Problemen eines Einzelfalles<br />

wirklich – auch vernunftsmäßig – auseinanderzusetzen (Detailscheu); es gibt Ausnahmen,<br />

– den wirklich schweren Stand der Vermessungsstellen, die sich mit Formalismen bedingt durch<br />

katastertechnische Mängel oder übertriebenen, nicht sachgerechtem Anspruch herumplagen<br />

müssen.<br />

15 [161] S. 37

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