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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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388 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

einheitlichen und eine langfristig zu sehende, kostspielige Divergenz einzudämmen, ist<br />

das zu begrüßen.<br />

Eine Rationalisierung der Katasterverwaltung kann nicht allein darin bestehen,<br />

Katasterämter oder Behördenstellen zusammenzulegen oder Personal zu reduzieren.<br />

Es muss auch eine Rationalisierung oder auch Angleichung der Rechtsgrundlagen,<br />

der Verwaltungsinhalte und -vorgänge geben: Eine Straffung und Einheitlichkeit des<br />

Rechts und der Rechtsvorschriften. Dies kann nur <strong>im</strong> Sinne des Bürgers sein. Es kann<br />

keinen Fortschritt geben, wenn die rechtliche Entwicklung <strong>im</strong> Kataster allein durch<br />

die Rechtsprechung gesteuert, geschweige denn in Gang gesetzt wird. Die Anzahl der<br />

Fälle reicht für eine solche Einstellung und Entwicklung nicht aus.<br />

Im Übrigen: Es wird damit geprahlt, dass derzeit das zukunftsorientierte e u r o -<br />

p a w e i t e i n h e i t l i c h e Bezugssystem ETRS eingeführt wird, aber verfahrenstechnisch<br />

krautet jedes einzelne Katasteramt vor sich hin 3 . Dies hat schizoide Züge.<br />

Der divergierende, wuchernde Föderalismus ist hier auch hinderlich. Die Rechtszersplitterung<br />

<strong>im</strong> deutschen Katasterwesen schreitet voran. Ein Chaos wächst. Die<br />

Katasterverwaltung ist keine Machtinstitution; sie benötigt keine Gewaltenteilungen.<br />

Die Ausgangslagen bei Anlegung des Katasters waren wegen der zur Verfügung stehenden<br />

Unterlagen und der Abmarkungsgepflogenheiten unterschiedlich und naturgemäß<br />

regional geprägt; die Zielvorstellung allerdings für die Zukunft darf nicht divergierend<br />

wirken, sie muss vereinheitlichen 4 . Die Vision, dass die Arbeiten in einem<br />

funktionierenden Koordinatenkataster die vermessungstechnische Abwicklung einer<br />

Grenzvermessung vereinfachen und beschleunigen werden, verträgt sich nicht mit der<br />

allgemeinen Katasterführung, wenn sich Rechtsgrundlagen, Administration und Zuständigkeiten<br />

aufblähen und divergieren 5 .<br />

● Eine multiparallele, nicht konkurrierende Vielfalt wie das<br />

föderalistische deutsche Katasterwesen ist ineffizient, kopflastig<br />

und schädigt oder hemmt eine positive Entwicklung. (12.2)<br />

Eine Rationalisierung oder Vereinfachung und damit auch Sparsamkeit beginnt zunächst<br />

<strong>im</strong> Kopf, in Denkstrukturen, Überprüfung der Grundlagen auf zeitgemäße Verhältnisse,<br />

dann erst in Organisation und in machbaren und einfachen Verfahrensabläufen.<br />

Dies muss auch <strong>im</strong> Vermessungswesen wenn auch langfristig möglich sein: Auch<br />

über Ländergrenzen hinweg – einheitlich rechtliche und überschaubare Grundlagen,<br />

Abbau kopflastiger Organe, klare Verwaltungsstrukturen und -inhalte, allgemein gültige<br />

Vorschriften für effektive Arbeit und nicht zuletzt eine bürgernahe Präsenz. Der<br />

Staat und damit wir können sich eine derartige Katastervielfalt, wie sie der Föderalismus<br />

heutzutage zeigt, <strong>im</strong> Grunde nicht leisten; auch weil eine Vielfalt gar nicht<br />

erforderlich ist. Diese zwar <strong>im</strong> Kataster historisch begründbare Vielfalt ist k e i n<br />

3<br />

Man kann nur hoffen, dass diese – zugegeben – gemachte Extrapolation keine unbeschränkte<br />

Allgemeingültigkeit hat und zeitlich begrenzt ist<br />

4<br />

Beispielsweise erscheinen auch die Vielfältigkeiten bei der Implementierung von ALKIS erschreckend.<br />

5<br />

Dies manifestiert sich äußerlich, wenn auch pr<strong>im</strong>är unbedeutend, dennoch sichtbar an den gehäuft<br />

erschienenen Kommentaren zu dem Liegenschaftsrecht der einzelnen Länder.

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