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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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382 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

Für Genauigkeitskriterien in der sprachlichen Ausdrucksform scheinen folgende Ausdrücke geeignet:<br />

– ›gut‹ für <strong>im</strong> ersten Drittel einer Genauigkeitsstufe liegend,<br />

– ›durchschnittlich oder mittelmäßig‹ für bis in das zweite Drittel liegend,<br />

– ›hinreichend‹ für bis in das letzte Drittel liegend.<br />

– Darüber hinaus sind Ergebnisse nicht zu benutzen oder nicht hinreichend.<br />

Der Begriff ›Grenzwert‹ sollte – wie sein Stammwort es besagt – wirklich als eine Grenze angesehen<br />

werden (z. B. max<strong>im</strong>al zulässige Abweichung). Vielfach werden jedoch Stufen als Grenzwerte<br />

angesehen und so auch behandelt, obwohl sie lediglich eine Mahnung, einen wünschenswerten oder<br />

bevorzugten Bereich oder eine Warnung anzeigen sollen (z. B. wenn »zwei Drittel der lokalen Standardabweichungen<br />

der Punktlage < 0,03 m« sind).<br />

Das Wort ›Interpretation‹ für Vermessungsergebnisse hinsichtlich ihrer Herkunft und Entstehung<br />

als Synonym für ›Erklärung, Deutung, Auslegung‹ mag zulässig sein. Die Anwendung dieses Wortes<br />

bei Genauigkeiten, Genauigkeitskriterien oder Grenzwerte bei numerischer Basis ist falsch. Genauigkeiten,<br />

Genauigkeitskriterien oder Grenzwerte sind oder werden ermittelt, vorgegeben oder sind<br />

anzuwenden, keinesfalls aber zu interpretieren.<br />

Das stark beanspruchte Wort ›Richtigkeit‹ wird in der Messtechnik und Statistik qualitativ von<br />

gut, mittelmäßig bis schlecht gebraucht; seine Bedeutung ist nicht eindeutig wie ›wahr‹ oder ›falsch‹.<br />

So wäre logischerweise auch die Falschheit qualitativ zu bewerten wie z. B. kleine Fehler, grobe Fehler.<br />

Aus Wikipedia:<br />

»R e c h t m ä ß i g k e i t ist die Übereinst<strong>im</strong>mung eines Aktes mit geltendem Recht. Der Begriff<br />

findet Anwendung in allen Situationen, bei denen Entscheidungen mit Rechtswirksamkeit<br />

getroffen werden, z. B. <strong>im</strong> Verwaltungsrecht, <strong>im</strong> Staatsrecht und in der Rechtsprechung.<br />

R i c h t i g k e i t bezeichnet gegenüber Wahrheit die nach den Regeln korrekte Ausführung<br />

einer Aufgabe (z. B. Bewertung eines wahren Sachverhalts als rechtswidrig oder rechtsgemäß).<br />

Testfrage zur Wahrheit: Ist eine Aussage tatsächlich wahr oder falsch? (Es geht um die tatsächliche<br />

Wahrheit in der wirklichen Welt.)<br />

Testfrage zur Richtigkeit: Ist die Bewertung des Ergebnisses richtig oder unrichtig?«

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