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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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380 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

11.3 Begriffe und Sprache<br />

Die nachfolgenden Worte, Begriffe bzw. Wortgrupppen sind in der vermessungstechnischen<br />

Literatur, ebenso <strong>im</strong> fachlichen Sprachgebrauch anzutreffen. Dazu einige Bemerkungen:<br />

Falsch gebildete und verwendete Begriffe sind beispielsweise:<br />

– Reduzierte Grenzherstellung, Grenzneuherstellung, Gebäudeeinmessungsriss, AP’s.<br />

Sprachlich falsche oder unglückliche Formulierungen und Redewendungen sind:<br />

– Gesicherte Maße; man sagt besser: kontrollierte Maße. Sicherungsmaße s. Seite 85.<br />

– Aufmessung; zwar ist ›aufmessen‹ korrekt, aber das zugehörige Substantiv ist ›Aufmaß‹.<br />

– Punktschärfe; ein Punkt kann aus seiner Definition oder Eigenschaft heraus keine unterschiedliche<br />

Schärfe besitzen. Man sagt besser: Markierungsschärfe eines Punktes. Sie ist eine Eigenschaft<br />

der Vermarkung selbst. Dagegen ist die Lage eines Punktes durch seine Koordinate<br />

beschrieben.<br />

– Die Lage eines Punktes kann für einen best<strong>im</strong>mten Zweck genau genug sein, dagegen nicht<br />

›eindeutig‹ sein! Eindeutig kann sich nur auf die Vermarkungsart oder Markierung beziehen.<br />

Vielmehr richtig ist (Beispiel): »Der Grenzpunkt . . . ist durch die Gebäudeecke eindeutig und<br />

dauerhaft gekennzeichnet.«<br />

Worte mit einer <strong>im</strong> Vermessungswesen v o r r a n g i g b e s e t z t e n Bedeutung (Fachtermini).<br />

Sie sollten daher <strong>im</strong> fachlichen Bereich nicht in einem anderen Zusammenhang benutzt werden.<br />

– Abmarkung −→ abmarken<br />

– zutreffend, festgestellt, festgesetzt, streitig<br />

– Abweichung −→ abweichen<br />

– Aufnahmefehler<br />

– Verbesserung<br />

– Der Begriff ›Nachbarschaft‹ ist ein zweifach besetzter, nämlich ein personenbezogener und ein<br />

sachbezogener, räumlicher Begriff, wie er <strong>im</strong> Vermessungswesen benutzt wird. In Urkunden<br />

sollte man ihn deshalb nicht <strong>im</strong> räumlichen Sinne benutzen, weil er zu Missverständnissen<br />

führen kann. Hier wäre der Ausdruck ›umgebungsbezogen‹ angebrachter.<br />

– messen, vermessen, einmessen, ausmessen, aufmessen, abmessen<br />

Leider haben die Verbpräfixe zu ›messen‹ teilweise auch gegensätzliche Bedeutung, die dann nur<br />

<strong>im</strong> Kontext klarer ersichtlich werden. So kann ›vermessen‹ auch ›fehlerhaft messen‹ bedeuten;<br />

das Präfix ‚ver‘ <strong>im</strong> Sinne von „ Falsches, Verkehrtes “. Oder gegensätzliche Präfixe haben <strong>im</strong><br />

Grunde die gleiche Aussage (ein – aus, auf – ab). Das Wort ›Ausmessen‹ verknüpft man<br />

eher mit Flächen- oder Raumaufnahmen. Das Wort ›Abmessen‹ scheint in seiner Verwendung<br />

vielschichtiger zu sein. Bei Architekten und Bauingenieuren wird das Wort ›einmessen‹ vielfach<br />

für ›abstecken‹ benutzt (Gebäudeabsteckung). Das kann vielfach zu Missverständnissen führen.<br />

Der Begriff ›Gebäudeeinmessung‹ sollte klarerweise einer Bestandsaufnahme für das Kataster<br />

zugeordnet werden.<br />

– Gebäudeeinmessung (s. o.)<br />

– Grenzvermessung<br />

Partizipien oder Attribute (›unbest<strong>im</strong>mte Rechtsbegriffe‹), die man nicht gebrauchen sollte:<br />

– hinreichend genau (Die antisymmetrische Begriffsbildung wäre vielleicht: hervorragend falsch)<br />

– einwandfrei, tadellos (Diese Begriffe enthalten eine unbest<strong>im</strong>mte, formale und besitzen keine<br />

qualitative Aussage; zur ›einwandfreien Vermessung‹ siehe [272] S. 81.)<br />

– mangelhaft (Ein Mangel ist <strong>im</strong>mer konkret beschreibbar und muss benannt werden.)<br />

– annehmbar, zumutbar (Diesen Worten haftet eine Subjektivität an; es wird kein objektiver<br />

Eindruck vermittelt.)<br />

– möglichst (Undefinierter, subjektiver, willkürlicher Ermessensspielraum, ferner: Abhängigkeiten<br />

sollten bekannt und formuliert werden.)

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