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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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36 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

ordinatensysteme, den Landesnetzen, anzubinden. Dies ermöglichte auch die Einführung<br />

von Rahmenkarten, deren Realisierung einen wesentlichen Vorteil für das Bauplanungsrecht<br />

darstellte.<br />

Bereits in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts merkte man, dass die Aktualisierung<br />

der Katasterkarten schwerfällig und der mit der Örtlichkeit übereinzust<strong>im</strong>mende<br />

Datenbestand – besonders in der Gebäudedarstellung – nicht gegeben war.<br />

Dies war besonders für den Gebrauch eines sich entwickelnden Mehrzweckkatasters<br />

für Planungsaufgaben nicht hinnehmbar. Weitere Eckpunkte ergaben sich aus der<br />

Landesgesetzgebung:<br />

5. Gebäudeeinmessungspflicht<br />

6. Abmarkungspflicht<br />

Die erst in den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts einsetzende Ländergesetzgebung<br />

für das <strong>Liegenschaftskataster</strong> verankerte die Gebäudeeinmessungspflicht. Diese<br />

Pflicht führte zwar zu Einmessungen, die Anzeige eines vollständigen und jederzeit<br />

aktuellen Gebäudebestandes konnte das Kataster letztendlich aber nicht liefern.<br />

Die – zumindest in NRW noch bestehende – Abmarkungspflicht mit ihren wenigen<br />

Ausnahmen ist in der täglichen Katasterarbeit <strong>im</strong>mer noch ein wesentlicher Faktor.<br />

Gerade sie verschafft <strong>im</strong> Übrigen eine engere Verbindung zwischen Eigentum, Eigentümer<br />

und dem Vermessungs- und Katasterwesen vertreten durch Vermessungsstellen<br />

und Katasterämter.<br />

Das Vermessungswesen war aufgrund seiner massenhaft auftretenden und zu dokumentierenden<br />

numerischen Werte eine der ersten technischen Disziplinen, die sich mit<br />

der automatischen Datenverarbeitung beschäftigte.<br />

bis hin zu<br />

7. Elektronische Datenverarbeitung<br />

8. Elektrooptische Entfernungsmessung, Totalstationen mit automatischer<br />

Registrierung der Daten bzw. Messwerte<br />

9. Einführung eines digital geführten numerischen und grafischen Datenbestandes<br />

10. Satellitengeodätische Verfahren und SAPOS ®<br />

11. Koordinatenkataster<br />

Dieser kurze geschichtliche Abriss zeigt es: Wirklichkeit und Anspruch lagen und<br />

liegen heute noch weit auseinander. Als Zielvorstellung kann gelten:<br />

● Ein Katasternachweis muss so aufgebaut sein, dass er<br />

keiner Historie bedarf (Objektivierung des Katasternachweises).<br />

(3.3)<br />

Dies führt zwangsläufig zum Aufbau und zur Nutzung eines Koordinatenkatasters.

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