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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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11.1 Begriffserläuterungen 375<br />

Vermarkung<br />

a) (Verfahren) Das örtliche Kennzeichnen von Vermessungspunkten außer Grenzpunkten<br />

durch sichtbare und dauerhafte (feste) Markierungen<br />

b) (Art der Vermarkung) Geeigneter, haltbarer und wetterfester Gegenstand mit<br />

entsprechender Markierung zum Kennzeichnen eines Punktes (Rohr, Nagel,<br />

Bolzen, Kunststoffmarke usw.) oder nur die Markierung (Meißelzeichen)<br />

unterirdische –<br />

(Untervermarkung, unterirdische Sicherung)<br />

Unter einem Grenzzeichen sich zentrisch befindende, zusätzliche Markierung<br />

als Sicherung (Flasche, Tonkegel, Metallspitze, früher auch Scherben, Siebenerzeichen);<br />

auch Versicherung genannt. Sie gilt nicht als rechtmäßige Kennzeichnung<br />

des Grenzpunktes, sondern dient einer vermessungstechnischen Sicherung<br />

und als Beweismittel. ⇒ Grenzstein<br />

Vermessung<br />

⇒ Fortführungsvermessung<br />

einwandfreie –(veraltet, NRW bis 1972)<br />

Vermessungen sind einwandfrei <strong>im</strong> Sinne dieser Anweisung, (→ [86] 55) wenn<br />

sie durch Sicherungsmaße geprüft und die Eigentümer bei der Ermittlung der<br />

Grenzen beteiligt worden sind.<br />

qualifizierte –(veraltet, NRW)<br />

Eine Grundstücksgrenze wird festgestellt, indem ihr Verlauf in der Örtlichkeit<br />

ermittelt und gesichert aufgemessen (Grenzermittlung) und der ermittelte Grenzverlauf<br />

von den Beteiligten anerkannt wird, wenn sie durch Sicherungsmaße geprüft<br />

und die Eigentümer bei der Ermittlung der Grenzen beteiligt worden sind.<br />

[78] 6.12, 6.26(1)<br />

Vermessungspunktfeld (VP-Feld)<br />

⇒ Punkte → Vermessungspunkte<br />

Vermessungsreife<br />

Vermessungsfähigkeit eines Objektes.<br />

Für eine Gebäudeeinmessung ist sie gegeben, wenn ein Gebäude fertig gestellt ist, bei dem die<br />

äußere Begrenzung der erfassungswürdigen Außenwände erstellt sind (Nds).<br />

Vermessungsschriften<br />

Die bei der Ausführung einer Fortführungsvermessung zur Einreichung be<strong>im</strong> Katasteramt<br />

erforderlichen Dokumente und Unterlagen zur Übernahme in das <strong>Liegenschaftskataster</strong>.<br />

Die wichtigsten Bestandteile sind Risse und Messprotokolle,<br />

Grenzniederschriften, Koordinaten- und Flächenberechnung. ⇒ Vermessungsunterlagen.<br />

Vermessungsunterlagen<br />

(Katasterunterlagen)<br />

(NRW) Von der Katasterbehörde gefertigte Auszüge aus der Liegenschaftskarte,<br />

dem Katasterzahlenwerk einschließlich der zugehörigen Unterlagen aus dem<br />

amtlichen Nachweis der TP und AP und aus dem Liegenschaftsbuch, [65] 3<br />

Kapitel 11

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