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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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370 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

neuen Flurstücken), ⇒ Sammelriss, Urriss, Handriss (HR), Stückvermessungsriss<br />

45 , Neuvermessungsriss (NVR) und der Form nach als Rahmen- oder Inselriss.<br />

Rute<br />

Alte deutsche Längeneinheit mit in den verschiedenen Ländern unterschiedlich<br />

gebräuchlichen Maßlängen,<br />

1 preußische Rute (auch rheinisch) = 3,766241969 m [358] = 12 rheinländische<br />

Fuß (1 Fuß = 0,313853497 m [53]) = 12 Zoll ( 1 Zoll = 2,615446 cm)<br />

Ruten sind <strong>im</strong> frühesten Katasternachweis (ca. 1815) mit Ruten und Fuß, sonst i. d. R. (ab<br />

1822) in dez<strong>im</strong>aler Unterteilung dokumentiert. Dies ist <strong>im</strong> Einzelfall <strong>im</strong>mer zu prüfen. Die<br />

Maße sind in Urrissen in 1 /10 Ruten angegeben ( z. B. als 3,2 oder 3,20 Ruten), Einbinder<br />

von Messungslinien auch in 1 /20 Ruten. In Einzelfällen und in Ergänzungsmessungen finden<br />

sich Maßangaben in 1 /100 Ruten. Die Dez<strong>im</strong>alteilung der Rutenangaben war durch preußische<br />

Instruktionen vorgeschrieben.<br />

Weitere Rutenmaße siehe in [360].<br />

Sammelriss<br />

(Handriss)<br />

Eine häuslich für eine durchzuführende Vermessung angefertigte Rissgrundlage<br />

durch das Zusammentragen von originären Feldmaßen früherer Vermessungen<br />

ohne Zurückführung auf Grundmaße. Die unterschiedlichen Maße wurden ihrer<br />

Herkunft nach mit verschiedenen Kleinbuchstaben (oder auch farblich) gekennzeichnet.<br />

SAPOS ®<br />

Abk. für ›Satellitenpositionierung der deutschen Landesvermessung‹<br />

www.sapos.de<br />

http://de.wikipedia.org/wiki/SAPOS<br />

Schlussvermessung<br />

a) Fortführungsvermessung nach einer beendeten Baumaßnahme insbesondere<br />

bei Straßen (Straßenschlussvermessung)<br />

b) Grenzvermessung bei zuvor zurückgestellten Abmarkungen<br />

Sonderung<br />

Bildung neuer Flurstücke ohne örtliche Vermessung<br />

– nach dem Katasternachweis<br />

Flurstückszerlegung ohne örtliche <strong>Grenzuntersuchung</strong> und Vermessung auf<br />

der Grundlage des Katasternachweises. Sonderungen zählen zu den Teilungsvermessungen.<br />

Sonderungen nach dem Katasternachweis sind an Bedingungen<br />

gebunden, z. B. das Grundstücksgrenzen festgestellt sind oder als festgestellt<br />

gelten. FortfVErl 2000 [65] 11.1<br />

– nach einem Ausführungsplan<br />

Flurstückszerlegung ohne örtliche <strong>Grenzuntersuchung</strong> und Vermessung bei<br />

größeren Bauvorhaben auf der Grundlage von verbindlichen Planungen. Vorbedingung<br />

zu der Vorausberechnung der Grenzen waren einwandfreie Vermessungen<br />

auf der Grundlage eines koordinierten Liniennetzes (Fortführungsanweisung<br />

II 1955/1964/1973 [86] 141; Fortführungserlaß II 1980 [78] 10). Der<br />

45 ›Stückvermessungsriss‹ bis 1931, danach ›Neumessungsriss‹

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