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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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368 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

Zu den lagemäßigen VP gehören trigonometrische Punkte (TP), Aufnahmepunkte<br />

(AP), Grenzpunkte (GP), Gebäudepunkte (GebP), topographische<br />

Punkte (TopP). Sonstige Punkte (SP) [80] werden nicht mehr<br />

geführt.<br />

b) (RhPf) Vermessungspunkte (VP) sind lagemäßig best<strong>im</strong>mte und dauerhaft<br />

festgelegte Punkte, die zum Anschluss von Liegenschaftsvermessungen oder<br />

topographischen Aufnahmen dienen. Vermessungspunkte wurden insbesondere<br />

<strong>im</strong> koordinierten Grenz- und Gebäudepunktfeld als Linienpunkte von<br />

Polygonseiten oder sonstigen Messungslinien best<strong>im</strong>mt. [344] 2.16<br />

Zwangspunkte<br />

a) In der Örtlichkeit bestehende Punkte, die bei neuen Grenzen, einer Linienführung<br />

oder einem geplanten Bauvorhaben unbedingt berücksichtigt<br />

werden müssen, i. d. R. durch vorgegebene Abstände<br />

b) Unveränderliche (koordinatenmäßig) Punkte eines übergeordneten Systems,<br />

an die eine Messung angeschlossen wird<br />

Zwischenmarken<br />

⇒ Läufersteine, → Kreisbogenzwischenpunkte<br />

Zwischenpunkte<br />

Zwischenpunkte einer Messungslinie sind → Linienpunkte von abgehenden<br />

Messlinien oder Punkte, soweit sie ausschließlich zur örtlichen Versteifung<br />

oder Verdichtung des Liniennetzes vermarkt wurden<br />

Punktecluster<br />

(Punktenest)<br />

(engl. cluster = Traube, Bündel, Schwarm)<br />

Im Vergleich zu einer flächigen, gleichmäßigen Punkteverteilung eine in ihr gehäuft<br />

auftretende Punktmenge. Im Verhältnis zur Umgebung ist die Punktedichte<br />

<strong>im</strong> Clusterbereich erheblich erhöht. Punktecluster – wenn sie einmalig auftreten<br />

– verlagern den Schwerpunkt des Punktfeldes zu sich hin.<br />

Punktkennung<br />

(Punktnummer, Punktkennzeichen [68])<br />

(NRW) Ein in der Lage örtlich unveränderter Punkt behält seine Punktkennung stets<br />

bei. [56] 3.1.3<br />

Zum Punktkennzeichen s. VPErl [68] 4 und Anlage 1<br />

⇒ Leitpunkt-Folgepunkt-System<br />

Punktnachweis<br />

Vermessungspunkte (VP) des <strong>Liegenschaftskataster</strong>s mit Lagekoordinaten<br />

Rain<br />

Realakt<br />

(Grenzrain)<br />

Mit Gras bewachsener, ebener Grenzstreifen zwischen zwischen zwei Äckern [363]<br />

Durch Handeln Fakten schaffen.<br />

Realnachweis<br />

(Realitätsnachweis)<br />

Dokumentation jetzt existierender Dinge aus der Wirklichkeit (Realität) ⇒ Tatsachennachweis

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