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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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11.1 Begriffserläuterungen 367<br />

Standpunkte<br />

Punkte, durch die die lotrechte Stehachse des Instrumentes hindurchgeht.<br />

Dies können bereits vermarkte Aufnahmepunkte sein oder frei gewählte Punkte<br />

i. d. R. ohne Vermarkungen für Freie Stationierungen.<br />

Stützpunkte<br />

a) Identische Punkte zweier Systeme mit bekannten Koordinaten, die zur<br />

Ermittlung von Parametern für die Transformation zwischen diesen Systemen<br />

herangezogen werden, → Passpunkte<br />

b) (NRW) Das Stützpunktfeld dient der massenhaften Transformation von<br />

Vermessungspunkten des Punkt- und Grundrissnachweises des <strong>Liegenschaftskataster</strong>s<br />

zwischen dem bisherigen Bezugssystem und dem zukünftigen<br />

System ETRS89/UTM [62], [64] 3.5.5. Stützpunkte können teilweise<br />

auch einen temporären Charakter haben [166].<br />

topografische Punkte (TopP)<br />

Gelände- und Objektpunkte ohne rechtliche oder aufnahmetechnische Bedeutung<br />

oder Wirkung. Sie werden i. d. R. unkontrolliert aufgenommen und<br />

unterliegen höchstens einer Plausibilitätsprüfung. ⇒ Topografie<br />

trigonometrische Punkte (TP)<br />

Landesdreieckspunkte; Hauptvermessungspunkte; Übergeordnete Festpunkte<br />

des Landesnetzes oder Landesfestpunktfeldes. Lage- und höhenmäßig best<strong>im</strong>mt,<br />

mit der hauptsächlichen Bedeutung der Lage, Anschlussgrundlage<br />

für die Aufnahmepunkte. Sie sind in ihrer Bedeutung für das Kataster durch<br />

die satelliten-geodätischen, permanenten Referenzstationen gesunken.<br />

Verknüpfungspunkte<br />

Sie verbinden i. d. R. zwei oder mehr gleichwertige Systeme und dienen für<br />

deren Zusammenschluss. Sie haben deshalb auch eine kontrollierende und<br />

netzstabilisierende Wirkung [62]. Eine besondere Bedeutung haben sie in<br />

der Verbindung verschiedener Standpunktsysteme (verkettete Transformation)<br />

bei einer Polaraufnahme und Freien Stationierung, um ein einziges,<br />

örtliches Koordinatensystem zu erzeugen. [68] Anlage 4, 2.1(2)<br />

Vergleichspunkte<br />

(Auffelderungspunkte) Alle Punkte, die bei einer Transformation nur zur Verteilung<br />

von Restklaffen herangezogen werden [184] 1.4; [68] 50.2(4). Diese<br />

Punkte werden nicht zur Ermittlung von Transformationsparametern herangezogen<br />

[366].<br />

Umformungspunkte<br />

Alle bei einer Transformation in ein Zielsystem zu transformierende Punkte<br />

außer den identischen Punkten [184] 1.4<br />

Vermessungspunkte (VP)<br />

a) (NRW) 1.1 (1) Vermessungspunkte der Landesvermessung (VP) sind geodätisch<br />

best<strong>im</strong>mte Lage-, Höhen- und Schwerepunkte, die in den amtlichen<br />

Nachweisen der VP geführt werden. (2) Das Vermessungspunktfeld (VP-Feld)<br />

bildet die geodätische Grundlage für das <strong>Liegenschaftskataster</strong>, die topographische<br />

Landesaufnahme, die topographische Landeskartographie sowie für<br />

technische und wissenschaftliche Zwecke. [68]<br />

Kapitel 11

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