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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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11.1 Begriffserläuterungen 363<br />

b) Punkte eines übergeordneten Systems, in das hineintransformiert wird<br />

(Stützpunkte)<br />

c) Örtlich vorgefundene und angemessene Punkte<br />

d) temporäre –, (TAP)<br />

Mehrere, durch unabhängige Messungen in Koordinatenkatasterqualität,<br />

i. d. R. durch GPS (SAPOS ® ) best<strong>im</strong>mte Punkte als Anschluss für die<br />

Freie Stationierung.<br />

Auffelderungspunkte<br />

→ Stützpunkte, → Vergleichspunkte<br />

Aufnahmepunkte (AP)<br />

a) Dem TP-Feld nachgeordnete Lagefestpunkte, Grundlage der Verdichtung<br />

für die Stückvermessung. Früher vorwiegend polygonal best<strong>im</strong>mt und gesichert<br />

eingemessen (AP(1)) → Polygonpunkte oder als Bestandteil des<br />

Messliniennetzes (AP(2)) → Kleinpunkte, → Linienpunkte<br />

b) [RhPf] Temporäre Aufnahmepunkte (tAP) sind für den Zeitraum einer Liegenschaftsvermessung<br />

ohne dauerhafte Vermarkung gekennzeichnete und mit<br />

dem Hochpräzisen Echtzeit Positionierungsservice (SAPOS ® –HEPS) oder<br />

mit dem Geodätischen Postprocessing Positionierungsservice (SAPOS ® –<br />

GPPS) zweifach unabhängig best<strong>im</strong>mte Punkte des vermessungstechnischen<br />

Raumbezugs. Sie dürfen nur von der Vermessungsstelle verwendet werden,<br />

die sie best<strong>im</strong>mt hat und werden nicht in das <strong>Liegenschaftskataster</strong> übernommen.<br />

[344] 2.15<br />

Bezugspunkte<br />

Ursprünge, Ausgangspunkte, z. B. für Basislinien, Festlegungen für Achssysteme,<br />

für Transformationen. Sie oder diese best<strong>im</strong>menden Punkte müssen<br />

kontrolliert aufgemessen sein und eventuell zusätzlich gesichert werden.<br />

Brechpunkte<br />

(Brechungspunkte) Polygonpunkte, die weder Anfangs- noch Endpunkte sind<br />

Bruchpunkt<br />

Irreführende Bezeichnung aus der robusten Parameterschätzung (Ausgleichungsrechnung):<br />

»Der Bruchpunkt eines Schätzverfahrens ist der Prozentsatz<br />

von fehlerhaften Daten beliebiger Größe, der erlaubt ist, bevor das<br />

Schätzverfahren falsche Werte liefert bzw. zusammenbricht.«<br />

[207] S. 198; [203] S. 218<br />

Einbindepunkte<br />

⇒ Einbinder<br />

Festpunkte<br />

⇒ Festpunktfeld<br />

a) Punkte übergeordneter Natur, deren Koordinaten i. d. R. bindend oder<br />

nicht veränderbar sind. Sie »realisieren Bezugssysteme für Vermessungen.«<br />

[107]<br />

b) Punkte des amtlichen Festpunktfeldes<br />

c) Der Lage oder/und Höhe nach best<strong>im</strong>mte und dauerhaft vermarkte Vermessungspunkte<br />

[369]<br />

d) »Ausgangspunkte für Einzelaufnahmen« [107]<br />

Kapitel 11

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