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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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11.1 Begriffserläuterungen 359<br />

dient insbesondere der Sicherung des Eigentums, der Wahrung der Rechte an<br />

Grundstücken, dem Grundstücksverkehr sowie als Geobasisdaten für Nutzer aus<br />

Wirtschaft, Verwaltung, Recht und Wissenschaft.<br />

Liegenschaftsvermessung<br />

(Katastervermessung, veraltet: ⇒ Stückvermessung, Parzellarvermessung)<br />

a) (NRW) Vermessungen, die der Einrichtung und Fortführung des <strong>Liegenschaftskataster</strong>s<br />

und der Feststellung oder Abmarkung von Grundstücksgrenzen dienen.<br />

[60] § 12 Abs. 2<br />

b) »Hauptaufgabe der Stückvermessung ist es . . . , die Rechtsverhältnisse <strong>im</strong><br />

Besitz- und Eigentumsbestande festzustellen oder zu klären und durch Vermarkung<br />

40 und Aufmessung der Grenzpunkte örtlich und geometrisch festzulegen.«<br />

[50] S. 46<br />

Lochstein<br />

(Polygonstein)<br />

Grenzsteinähnlicher, meistens aus Granit bestehender Stein, anstatt mit einem<br />

Kreuz mit einem zentrisch gebohrten Loch versehen. Dieser Stein wurde <strong>im</strong> Felde<br />

als Polygon- bzw. Aufnahmepunkt benutzt. ⇒ Grenzstein<br />

Marge<br />

Abstand, Spielraum, Spanne [365]<br />

Marke<br />

Zeichen, Kennzeichnung, Markierung. Sie kann temporärer bzw. beweglicher Art (Signalisierung,<br />

Zielmarke) oder statischer bzw. materieller Art sein. Oberbegriff für Ab- und Vermarkung.<br />

Maß<br />

a) Physischer Körper mit Bezeichnungen oder Markierungen als Vergleichsgegenstand<br />

b) Größenangabe durch Zahlenwert und Einheit, ⇒ Messwert<br />

Beispiele aus dem Kataster: Feld-, Karten-, Anschluss-, Sicherungs-, Ur-,<br />

Grund-, Spann-, Kontroll-, Best<strong>im</strong>mungs-, Kopf-, Wiederholungs-, Längen-,<br />

Winkelmaß, gemessenes, gerechnetes, abgegriffenes Maß, ⇒ Anlegemaß usw.<br />

s. a. → Maße auf Seite 85 als Bestandteile orthogonaler Aufnahmen.<br />

Mauer, Mauerstärken<br />

⇒ Grenzmauer<br />

Messeinheit<br />

⇒ Subsystem, lokales Koordinatensystem<br />

Lokales, vom Koordinatensystem des Lagefestpunktfeldes zunächst unabhängiges<br />

System, deren Grundlage originäre ⇒ Vermessungszahlen sind. »Die ME (Messeinheit)<br />

muß mindestens zwei AP umfassen, einer davon wird zum Ursprung<br />

des lokalen Koordinatensystems erklärt.« [62] Anlage 1. Eine Übernahme durch<br />

Transformation in das Landesnetz ist vorgesehen, wenn darin die Koordinaten der<br />

AP vorliegen. In einer Messeinheit können mehrere ⇒ Standpunktsysteme enthalten<br />

oder verknüpft sein.<br />

Eine Messeinheit wird auch als ›Lokales Temporäres Koordinatensystem‹ (LTK) bezeichnet.<br />

[245] S. 182 [SA]<br />

40 richtig: Abmarkung<br />

Kapitel 11

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