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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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358 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

einfließen bzw. verschiedene Eingangswerte von demselben Messwert abhängig<br />

sind 38 .<br />

Abk.: r oder ρ (Korrelationskoeffizient; Quotient aus Kovarianz und dem Produkt<br />

ihrer Standardabweichungen)<br />

−1 ≤ r ≤ 1; (s. auch [206] S. 74)<br />

Ist r = 0 oder liegt r nahe bei 0 sind die Größen unkorrelliert oder unabhängig.<br />

Ist r = ±1 sind die Größen linear abhängig.<br />

Landesbezugssystem<br />

(Nds) Ein einheitliches, geodätisches System, in dem jeder Punkt der Landesfläche<br />

nach Lage, Höhe und Schwere best<strong>im</strong>mt werden kann. [348] NVermG § 2<br />

⇒ Bezugssystem<br />

Läuferstein<br />

(Zwischenmarke)<br />

Abmarkung in einer langen, geraden Grenze. Die Abmarkung dient ausschließlich<br />

der örtlichen Erkennbarkeit des Grenzverlaufs. Sie wurden mindestens alle 200 m<br />

gesetzt, vorwiegend in Wegegrenzen oder bei landwirtschaftlichen Grundstücken;<br />

vorrangig war eine Sicht zwischen den Grenzpunkten. Heutzutage werden sie<br />

kaum noch gesetzt, teilweise auch entfernt, weil sie bei weiteren Teilungen bei den<br />

Beteiligten zu Irrtümern führen können. ⇒ Punkte → Kreisbogenzwischenpunkte<br />

Läufersteine<br />

Leitpunkt–Folgepunkt–System<br />

Nummerierungssystem für Punkte in Anlehnung an die polare Aufnahme. Die Nummer des Aufnahmepunktes<br />

als Leitpunkt ist gleichzeitig Ordnungskriterium für die Nummerierung von ihm<br />

aufnahmetechnisch abhängiger Objektpunkte als Folgepunkte. Punkte orthogonaler Aufnahmen<br />

werden einem nahe liegendem Leitpunkt zugeordnet. Mangelt es an Leitpunkten, können auch<br />

fiktive Leitpunkte als Ordnungsmerkmal benutzt werden. Gebräuchlich in Hessen, Rheinland-<br />

Pfalz, Thüringen. Diese Art der Punktnummerierung steht <strong>im</strong> Gegensatz zu der Nummerierung<br />

nach Kilometerquadraten. ⇒ Punktkennung<br />

Liegenschaften<br />

(Nds) ⇒ Flurstücke und ⇒ Gebäude NVermG [348] § 2<br />

Liegenschaftskarte<br />

Grafischer, zuordnender, maßstäblich und digital geführter Katasternachweis<br />

⇒ Flurkarte<br />

<strong>Liegenschaftskataster</strong><br />

. . . in den Ländern eingerichtetes amtliches Verzeichnis . . . (GBO § 2(2))<br />

Bei Katasterbehörden geführte, für ein Land flächendeckende Daten tatsächlicher<br />

und rechtlicher Art über alle Flurstücke und Gebäude 39 (Liegenschaften)<br />

auf der Grundlage eines einheitlichen vermessungstechnischen Raumbezugs. Es<br />

38 Beispiele: Anlegemaß für orthogonale Aufnahme, Anfangsrichtung bei der Ermittlung von Win-<br />

keln aus Richtungssätzen<br />

39 bei Gebäuden als Sollvorstellung

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