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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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354 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

allmähliche –<br />

Eine allmähliche Neuvermessung ist einer → vereinfachten Neuvermessung<br />

ähnlich, nur dass diese in zeitlich unterschiedlichen Abschnitten erfolgt, dies<br />

durch Fortführungsvermessungen oder Ergänzungen dazu. Die allmähliche<br />

Neuvermessung war Grundlage für Erneuerung der Flurkarten als Entwicklungskarte<br />

(Rahmenkarte) [78] 12.24<br />

vereinfachte –<br />

Bei einer vereinfachten Neuvermessung wird der Katasternachweis dahingehend<br />

ergänzt, dass eine Anbindung an das Festpunktfeld erfolgt. In Einzelfall<br />

werden Grenzen festgestellt bzw. neu abgemarkt. Eine vereinfachte Neuvermessung<br />

geschieht in einem Zuge und ist von der Aufgabenstellung geprägt.<br />

vollständige –<br />

Ein umschlossenes Gebiet wird vollständig erneuert in Verbindung mit einer<br />

<strong>Grenzuntersuchung</strong>, Feststellung und Abmarkung der Grenzen, Durchführung<br />

möglicher Grundstücksvereinigungen und -verschmelzungen, Aufmaß<br />

an das übergeordnete Vermessungspunktfeld, Flächenberechnung der Flurstücke,<br />

Übernahme und Kartenerneuerung.<br />

Katasterübernahme<br />

(Übernahme)<br />

»Als Verwaltungsakt formelle, rechtswirksame Eintragung von Tatbeständen <strong>im</strong><br />

Zuge der Fortführung (Aktualisierung) der Nachweise des <strong>Liegenschaftskataster</strong>s.<br />

Bei der Übernahme in Register, die keine Nachweise des <strong>Liegenschaftskataster</strong>s<br />

sind, ist die Übernahme internes Verwaltungshandeln und kein Verwaltungsakt.«<br />

[246]<br />

Katastervermessung<br />

Vermessung <strong>im</strong> Kataster, dazu gehören die ⇒ Fortführungsvermessungen,<br />

⇒ Grenzanzeigen, Flurstücksverschmelzungen, ⇒ Grenzangaben, Vermessungen<br />

anlässlich von Gutachten in Grenzstreitigkeiten.<br />

⇒ Liegenschaftsvermessung<br />

Kleinpunktberechnung<br />

a) Berechnung der AP(2)<br />

b) Stehender, dagegen <strong>im</strong>mer weniger gebräuchlicher Begriff, der nicht nur die<br />

Berechnung von Kleinpunkten beinhaltet, sondern allgemein die Koordinatenberechnung<br />

von orthogonalen oder durch das Einbindeverfahren gemessenen<br />

Punkten betrifft. Dies rührt daher, dass orthogonale Koordinatenberechnungen<br />

aus Messwerten früher in dem Formular »Kleinpunktberechnung«<br />

(Vermessungsvordruck 22) ausgeführt wurden. Als Rechenvorschrift ist die<br />

Kleinpunktberechnung eine 2-d<strong>im</strong>ensionale ⇒ Umformung, wobei <strong>im</strong> Startsystem<br />

gilt: ya = 0; ye = 0. In den heutigen Vermessungsprogrammen wird<br />

sie i. d. R. als Berechnung einer ›orthogonale Aufnahme‹ bezeichnet, wobei<br />

die vorgenannte Bedingung aufgehoben ist.

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