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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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352 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

der Bund, das Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband als Erwerber,<br />

Eigentümer oder Verwalter beteiligt ist.<br />

(2) Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn durch die Teilung Verhältnisse<br />

geschaffen würden, die den Vorschriften dieses Gesetzes oder den aufgrund<br />

dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zuwiderlaufen.<br />

Die Bauaufsichtsbehörde hat innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags<br />

über die Teilung zu entscheiden. Ist ihr dies nicht möglich, so kann sie die Frist<br />

durch Zwischenbescheid gegenüber der Antragstellerin oder dem Antragsteller<br />

um höchstens zwei Monate verlängern. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn<br />

nicht innerhalb der Frist über sie entschieden wurde.<br />

(3) Die Teilung darf in das <strong>Liegenschaftskataster</strong> erst übernommen werden, wenn<br />

ein Genehmigungsbescheid vorgelegt ist. Bedarf die Teilung keiner Genehmigung<br />

oder gilt sie als genehmigt, so hat die Genehmigungsbehörde auf Antrag von Beteiligten<br />

darüber ein Zeugnis auszustellen; das Zeugnis steht einer Genehmigung<br />

gleich.<br />

Homogenisierung<br />

Aus Verschiedenem Gleiches machen. Vermischung von prinzipiell verschiedenen<br />

Teilen. Herstellung von Gleichartigkeit, Geschlossenheit und Einheitlichkeit. Der<br />

Begriff wird <strong>im</strong> Vermessungswesen nicht einheitlich benutzt. Es ist davon auszugehen,<br />

dass durch die Homogenisierung von Koordinaten oder Geometrien eine<br />

Verbesserung des Produktes bzw. eine Genauigkeitssteigerung zumindest bei aus<br />

grafischen Vorlagen digitalisierten Koordinaten erzielt wird.<br />

a) (Allgemein) Verschiedenartige Elemente werden so behandelt und zusammengefügt,<br />

dass sie als Einheit unter gleichen Bedingungen weiter verarbeitet<br />

werden könnten<br />

b) (Geometrie) Herstellung der geometrischen Konsistenz durch Wiederherstellung<br />

einer verletzten Nachbarschaft und der vorher geltenden geometrischen<br />

Bedingungen [14]<br />

c) (Beobachtungen) Beobachtungen unterschiedlicher Genauigkeit wird das Gewicht<br />

1 zugeordnet, indem man die Beobachtungsgrößen mit der Quadratwurzel<br />

ihres Gewichtes multipliziert<br />

d) (Karten) Digitalisierte Koordinaten werden in einem Ausgleichungsverfahren<br />

oder entsprechender Bearbeitung unter der Hinzunahme von Bedingungen<br />

(Karteneigenschaften, Verzerrung des Kartenträgers, Parallelität, Orthogonalität<br />

und Grenzlängen aus Rissen, Beachtung der Nachbarschaft, unterschiedliche<br />

Gewichtung der Eingangsdaten usw.) bearbeitet<br />

e1)(Transformation) Transformation von Geometriedaten aus verschiedenen<br />

Startsystemen in ein gemeinsames Zielsystem. Die Kriterien der Transformationsparameter<br />

und die Art der Fehlerverteilung können unterschiedlich<br />

sein<br />

e2)Koordinatentransformation unter Berücksichtigung bzw. Einrechnung in und<br />

auf Geraden oder Kreisbögen wegen geometrischer Bedingungen<br />

f) (Form der Angleichung)<br />

»Die übrige Geometrie des Datenbestandes«(wird) »unter Wahrung des Prinzips<br />

der Nachbarschaft an die verbesserte, neu best<strong>im</strong>mte Geometrie ange-

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