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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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11.1 Begriffserläuterungen 349<br />

b) Die Durchführung des Grenztermins 28<br />

Grenzverlauf<br />

a) Im allgemeinen Sprachgebrauch die (örtlich) vorzeigbare Abgrenzung eines<br />

Grundstückes<br />

b) Summe zusammenhängender, bandförmiger 29 Grenzlängen (Grenzlinie, Scheidelinie),<br />

z. B. der Verlauf einer Verfahrensgrenze, Staatsgrenze<br />

c) örtlicher Grenzverlauf<br />

(NRW) Grundstücksgrenzen, die örtlich durch Grenzzeichen oder eindeutige<br />

und dauerhafte Grenzeinrichtungen gekennzeichnet sind (FortfVermErl). Eine<br />

durch topografische Einrichtungen (z. B. Mauer, Kantstein, Hecke, Zaunpfahl)<br />

gekennzeichnete Grenze ist daher kein ›örtlicher Grenzverlauf‹ <strong>im</strong> Sinne<br />

des VermKatG NRW 30 .<br />

d) übertragener Grenzverlauf<br />

(Nds) Übertragung des Katasternachweises in die Örtlichkeit (als Vorstufe<br />

zur Identitätsprüfung) [346]<br />

Grenzverletzung<br />

⇒ Grenzüberbauung<br />

Eine Grenzverletzung ist eine unter Nichtbeachtung der Grundstücksgrenze durch<br />

den Nachbarn in unzulässiger Weise genutztes oder in anderer Weise beanspruchtes<br />

Grundstück oder auch Teile davon. Von einem Überbau kann eine Grenzverletzung<br />

ausgehen, wenn nicht nach § 912 BGB zu verfahren ist.<br />

Grenzvermessung<br />

a) (veraltet) Katastervermessung zur Wiederherstellung oder Feststellung von<br />

alten oder auch neu zu bildenden Flurstücksgrenzen, auch bei Teilungs- und<br />

Neuvermessungen (nach [369])<br />

b) (NRW) Vermessungen zur Feststellung, Abmarkung oder amtlichen Bestätigung<br />

bestehender Grundstücksgrenzen. (FortfVermErl 2000, 1.11 (2)). Die Grenzvermessung<br />

beinhaltet die Aufnahme einer Grenzniederschrift.<br />

Grenzverwirrung<br />

Eine richtige Grenze kann nicht ermittelt werden (§ 920 BGB)<br />

Grenzwand<br />

Nach dem Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW [70] § 19):<br />

Grenzwand ist die unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück auf dem Grundstück<br />

des Erbauers errichtete Wand.<br />

⇒ Nachbarwandwand<br />

28 Obwohl der Begriff ›Grenzverhandlung‹ veraltet ist, ist seine sprachliche Präsenz ungebrochen.<br />

Das liegt daran, dass der Begriff für das Dokument selbst wie auch für den Vorgang benutzt<br />

werden kann.<br />

29 In einigen Softwareprogrammen auch formal als Streckenband bezeichnet.<br />

30 Im Zusammenhang mit nicht festgestellten Grenzen sollte der Begriff nicht benutzt werden. Hier<br />

wäre der Ausdruck ›Besitzgrenze‹ u. U. besser.<br />

Kapitel 11

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