26.12.2012 Aufrufe

Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3.2 Grundstückseigentum und Katasternachweis 33<br />

Genauigkeitskriterien für die Ermittlung von Grenzen. Die Frage, ob derartige landesrechtliche<br />

Kriterien mit dem Grundstücksbegriff des BGB vereinbar sind, wurde<br />

durch einen Beschluss auf eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision<br />

des Bundesverwaltungsgerichtes 33 als von nicht grundsätzlicher Bedeutung eingestuft<br />

und auszugsweise wie folgt beantwortet: !<br />

. . . jede Abmarkung könne nur innerhalb der nicht zu vermeidenden Messungenauigkeiten<br />

erfolgen . . . Die Beschwerde formuliert vor diesem tatsächlichen und rechtlichen<br />

Hintergrund weder ausdrücklich noch sinngemäß eine Rechtsfrage zur Auslegung<br />

von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder anderer Normen des einfachen Bundesrechts,<br />

die <strong>im</strong> Hinblick auf nicht vermeidbare Ungenauigkeiten bei der Einmessung<br />

von Grundstückgrenzen einer rechtsgrundsätzlichen Klärung durch das Revisionsgericht<br />

bedürfen. . . .<br />

Von der vermessungstechnischen Seite ist unverkennbar, dass die Genauigkeitsanforderungen<br />

bezüglich des Koordinatenkatasters angehoben wurden. Man könnte heutzutage<br />

auch alles genauer machen, weil die technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten<br />

dies erlauben. In der Regel geschieht das auch <strong>im</strong> Rahmen der ⇒ inneren Genauigkeit,<br />

weil es bedingt durch das heutige Instrumentarium keinen Mehraufwand bedeutet.<br />

Aber besteht ein Rechtsanspruch, es auch zu tun?<br />

Das Verlangen zu erhöhter Genauigkeit ist auch ein Produkt der vermessungstechnischen<br />

Erziehung und Ausbildung, trotz des <strong>im</strong>mer wieder geäußerten Spruches: »Nicht<br />

so genau wie möglich, sondern so genau wie nötig!«. Es ist bezeichnend, dass seitens<br />

der Vermessungsstellen eine höhere Genauigkeit <strong>im</strong> Kataster überhaupt nicht gefordert<br />

wird. [88] Hinzu kommt ein akademischer Hang, sich verstärkt mit Genauigkeiten<br />

und den damit verbundenen Kriterien oder messtechnischen Schwierigkeiten zu<br />

beschäftigen. Nicht alles, was möglich ist, ist nötig!<br />

Eine Koordinate dient einem Zweck (Welchen? Für was?) und nicht dem Selbstverständnis<br />

einer vermessungstechnischen Perspektive. Die Möglichkeiten zur schnellen<br />

Realisierung höherer Genauigkeiten sind durch die elektronischen und satellitengeodätischen<br />

Messverfahren, durch Computer- und Softwaretechnologie enorm gestiegen.<br />

Wenn Genauigkeitsvorstellungen allein von dem Fortschritt in der technischen Entwicklung<br />

des Vermessungswesen abhängig gemacht werden, hat dies auch Auswirkungen<br />

auf die zukünftige Nachbehandlung von bereits zurückliegenden Ergebnissen. Das<br />

wäre bei einer <strong>Grenzuntersuchung</strong> der Fall 34 . Und dies zu beleuchten wird Gegenstand<br />

der nachfolgenden Betrachtungen sein. Durch höhere, unnötige Genauigkeitsansprüche<br />

wird diese Nachbehandlung erheblich erschwert. Das angestrebte Koordinatenkataster<br />

und die dazu führenden Verfahren sollten auch die Handhabung mit dem über viele<br />

Jahrzehnte entstandenen Katasternachweis erleichtern.<br />

Jede Genauigkeitsforderung entspricht einer theoretischen Vorstellung, wie sie auch<br />

in den Vorschriften zum Ausdruck kommt, und endet bei der praktischen Akzeptanz<br />

33<br />

Beschluss des BVerwG vom 30.6.2003, 4 B 35.03, vorangegangene Instanz OVG NRW, Urteil vom<br />

13.1.2003, 7 A 237/02<br />

34<br />

Es ist zu beobachten, dass vielfach bei der Übernahme der Vermessungsschriften – wenn auch<br />

vielleicht unbeabsichtlich, aber doch latent vorhanden – Beurteilungskriterien eines Koordinatenkatasters<br />

in frühere Fortführungsvermessungen »übertragen« werden.<br />

Kapitel 3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!