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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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11.1 Begriffserläuterungen 333<br />

Flurstückszerlegung<br />

(Im Sprachgebrauch: Teilung <strong>im</strong> eigenen Bestand)<br />

Aufteilung eines Flurstücks als katastertechnische Maßnahme in mehrere Flurstücke,<br />

wobei eine Fortführung des Katasters vorweg durchgeführt wird und das<br />

Grundbuch durch die neuen Katasterangaben anschließend berichtigt wird, ohne<br />

Grundstücke durch Eigentumsänderungen abzuschreiben. Eine Zerlegung dient<br />

zur Vorbereitung und Durchführung des Grundstücksverkehrs. Eine Zerlegung<br />

durch Sonderung kann auch dann erforderlich sein, wenn größere Grundstücke<br />

besser strukturiert werden sollen oder müssen, z. B. große forst- oder landwirtschaftliche<br />

Flächen und bei Straßenabgrenzungen.<br />

Formveränderung eines Flurstücks<br />

(NRW) Veränderungen der Form eines Flurstücks treten ein durch Zerlegung, Verschmelzung,<br />

öffentlich-rechtliche Bodenordnungs- oder Enteignungsmaßnahmen,<br />

aufgrund eines Urteils oder Vergleichs sowie aufgrund wasserrechtlicher Best<strong>im</strong>mungen.<br />

Eine Formveränderung führt zu einer neuen Flurstücksnummer.<br />

FortfErl [74] 3.2(1); LiegKatErl [56] 9.21<br />

Fortführungsriss (FR)<br />

⇒ Riss<br />

»Vermessungstechnische Dokumentation der Amtshandlungen« [229] S. 192 <strong>im</strong><br />

<strong>Liegenschaftskataster</strong>, öffentliche Urkunde mit erhöhter Beweiskraft (§ 418 ZPO)<br />

(NRW) Der Fortführungsriss enthält das Ergebnis der <strong>Grenzuntersuchung</strong>, die Abmarkung<br />

der Grundstücksgrenzen und die Aufmessung. . . . Ergänzungsprotokolle sind<br />

Bestandteil des Fortführungsrisses. FortfVErl [65] 8.11(1)<br />

Fortführungsvermessung<br />

(Urkundsvermessung, veraltet: Fortschreibungsvermessung)<br />

(NRW) Zu den Fortführungsvermessungen zählen Teilungsvermessungen,<br />

⇒ Grenzvermessungen, Neuvermessungen, Gebäudeeinmessungen, Sonderungen<br />

und sonstige Vermessungen.<br />

⇒ Katastervermessung<br />

sachgemäße –<br />

(NRW) Eine Fortführungsvermessung ist sachgemäß, wenn<br />

– ein anerkanntes Aufnahmeverfahren gewählt wurde (Polar- oder Orthogonalverfahren).<br />

– das Prinzip der Nachbarschaft beachtet wurde.<br />

– eine zuverlässige Flächenberechnung des Trennstücks möglich ist.<br />

[65] 5.21(1)b, 7.22; [68] 36.1<br />

Gauß-Krüger-Koordinaten<br />

http://de.wikipedia.org/wiki/Gau%C3%9F-Kr%C3%BCger-Koordinatensystem<br />

Gebäude<br />

Gebäude 19 gehören zu den baulichen Anlagen. Legaldefinitionen sind<br />

a) nach dem Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG NRW) [60]:<br />

19 Kaum ein anderer Begriff wird so unterschiedlich definiert und mit Ausnahmen und Besonderheiten<br />

bedacht wie dem der menschlichen Behausung.<br />

Kapitel 11

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