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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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332 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

dynamische –<br />

Neuberechnung der Fläche eines Flurstücks bei verbesserten Koordinaten der<br />

Grenzpunkte: Ableitung der Flächenangaben aus dem Grundrissnachweis des<br />

<strong>Liegenschaftskataster</strong>s und dessen Einführung als amtliche Fläche<br />

[303] S. 365<br />

Flurstücksnachweis, zweifelhafter –<br />

... die örtliche Lage von Flurstücksgrenzen (kann) weder festgestellt noch durch Grenzfeststellungsvertrag<br />

festgelegt werden, ... die nachgewiesenen Flurstücksgrenzen (sind) zu kennzeichnen.<br />

[348] §4<br />

Flurstücksnummerierung<br />

Die ursprüngliche Nummerierung der Flurstücke erfolgte flurweise mit 1 beginnend<br />

<strong>im</strong> Norden oder Nordwesten der Flur, rechtsläufig, spiralförmig und blockweise<br />

füllend. Wege, Straßen und Gewässer wurden vielfach erst zum Schluss<br />

nummeriert.<br />

Durch Fortführungen bedingte Änderungen in der Nummerierung geschahen auf<br />

unterschiedliche Weise:<br />

Flurstücksnummerierung bei Fortführungen<br />

a) nach preußischer Art, b) nach der Abstammung und c) in freier Nummerierung<br />

Die Preußische Nummerierung und die Nummerierung nach der Abstammung<br />

hatten den Vorteil, den historischen Ursprung (Stammflurstück) nachvollziehen<br />

zu können; dadurch wurde auch die Suche der Flurstücke auf der Flurkarte erleichtert.<br />

Die Aufgabe der preußischen Nummerierung zugunsten der Nummerierung<br />

nach der Abstammung <strong>im</strong> Reichskataster erfolgte, weil die Nummern der<br />

preußischen Nummerierung zu groß wurden. Dies führte insbesondere bei vielen<br />

Teilungen in Ortslagen (Straßenabtretungen) und bei kleinmaßstäbigen Karten<br />

zu Darstellungsschwierigkeiten.<br />

Heute gebräuchlich ist auch bei Fortführungen die einfache, freie, aufsteigende<br />

Nummerierung. Alle Nummerierungsarten sind nebeneinander möglich, ohne dass<br />

es zu Doppelnummerierungen kommen kann. Dies war und ist wegen des öffentlichen<br />

Glaubens der Flurstücknummer als Ordnungsmerkmal bedeutend.<br />

Weitere Angaben s. [360] S. 92f., [47] S. 173f., [362] S. 235ff. (Kataster 1860 bis heute), [341] S.<br />

36f. (Kataster bis 1860)

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