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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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322 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

Abmarkungsbefreiung<br />

(NRW) VermKatG NRW [60] § 20(2)<br />

Von einer Abmarkung kann abgesehen werden, wenn<br />

a) die Grundstücksgrenze durch eindeutige und dauerhafte Grenzeinrichtungen<br />

hinreichend gekennzeichnet ist,<br />

b) Grenzzeichen die Bewirtschaftung der Grundstücke in unzumutbarer Weise<br />

behindern würden und die Beteiligten damit einverstanden sind, dass die Grenzen<br />

ihrer Grundstücke nicht abgemarkt werden,<br />

c) es sich um Grenzen zwischen Grundstücken handelt, die dem Gemeingebrauch<br />

dienen,<br />

d) Grundstücksgrenzen in der Uferlinie eines Gewässers oder in einem Gewässer<br />

verlaufen oder<br />

e) die Abmarkung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde.<br />

Eine Abmarkungsbefreiung setzt eine festgestellte Grenze voraus.<br />

Abmarkungsmangel<br />

(BW) Abmarkungsmängel liegen vor, wenn Grenzzeichen fehlen, nicht mehr erkennbar<br />

sind, sich nicht mehr in der richtigen Lage befinden oder schadhaft geworden sind.<br />

VermG BW [347], § 6(3)<br />

absolut<br />

„ losgelöst “, unabhängig, unbedingt, uneingeschränkt, beziehungslos, auf eine best<strong>im</strong>mte Grundeinheit<br />

bezogen [365], Gegensatz: ⇒ relativ<br />

Abstandfläche<br />

(veraltet: Bauwich)<br />

http://de.wikipedia.org/wiki/Abstandsfl%C3%A4che<br />

Absteckung<br />

Übertragung von Punkten mit Sollmaßen oder -koordinaten in die Örtlichkeit<br />

und deren vorläufige (z. B. durch Pflöcke) oder daran anschließende endgültige<br />

Ver- oder Abmarkung<br />

Abweichung<br />

(Messabweichung, „ kleiner Widerspruch“)<br />

Differenz zum Erwartungswert oder einem Vergleichswert 13 , die auf unvermeidliche,<br />

zufällige oder systematische Ursachen zurückgeht. Sind die Abweichungen<br />

zufällig oder unregelmäßig, wechseln deren Beträge und Vorzeichen in nicht vor-<br />

hersehbarer Weise (Residuen).<br />

Die empirische Standardabweichungs ist definiert als s =<br />

�<br />

1<br />

n<br />

n�<br />

(xi − x) 2<br />

mit xi als Einzelwert und x als Mittelwert oder empirischen ⇒ Erwartungswert<br />

bei insgesamt n Best<strong>im</strong>mungen. Eine Standardabweichung wird stets positiv, ohne<br />

Vorstellung eines Vorzeichens angegeben.<br />

13 Ein Vergleichswert kann beispielsweise ein zuvor ermittelter, ältere Messwert sein oder bei einer<br />

Doppelmessung der erste Messwert (Beobachtungspaar [222])<br />

i=1

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