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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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320 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

einen Ermessensspielraum zu geben. Man vermeidet dabei schwammige, nicht qualifizierende<br />

Begriffe, wie z. B. ›einwandfreie Vermessung‹, weil die Rechtsprechung<br />

derartiges nur <strong>im</strong> Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs auffassen kann. [272] S. 81<br />

Bei der Durchsicht von Gerichtsurteilen ist darauf zu achten, dass die Juristen zwar<br />

ihre Fachsprache benutzen 6 , die Fachsprache der Sparte, über die sie urteilen, nicht<br />

oder kaum berücksichtigen. Der Grund liegt mitunter in der Benutzung eines Wortes<br />

für verschiedene, nahe verwandte Bedeutungen. Diese sprachlich unbedarfte, manchmal<br />

willkürlich anmutende Verwendung von Begriffen <strong>im</strong> juristischen Bereich, teilweise<br />

schon als „ hyperkreative Wortneuschöpfungen“ 7 zu bezeichnen, muss für einen Fachmann<br />

befremdlich sein. Begrifflich nicht ausgereifte Urteile der Gerichte dürfen nicht<br />

dazu benutzt werden, Vorschriften ändern zu wollen 8 .<br />

Eine Vorschrift enthält <strong>im</strong>mer nur das, was zu machen ist, oder legt – was <strong>im</strong><br />

Vermessungswesen häufig anzutreffen ist 9 – Zielsetzungen fest, aber nicht warum und<br />

aus welchen Hintergründen heraus! Historische Zusammenhänge und Entwicklungen<br />

sind dort nicht zu finden, sofern sie keine aktuelle Bedeutungen mehr haben 10 . Die<br />

Begriffe stehen dann für sich allein.<br />

Hinzu kommt der umgangssprachliche Gebrauch <strong>im</strong> beruflichen 11 , fachlichen wie<br />

auch <strong>im</strong> täglichen Leben, ferner die unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Länder,<br />

die die Vielfalt der Bedeutungen erhöhen und die Unsicherheit in der Benutzung<br />

der Begriffe noch verschärfen. Stetig sich ändernde Begriffsbest<strong>im</strong>mungen in einem<br />

föderalistischen Durcheinander können langfristig gesehen – auch für das Kataster –<br />

nicht gut sein. Solche Vorgehensweisen sind unverständlich und unakzeptabel. Eine<br />

Vereinheitlichung von Begriffen und Begriffsinhalten – also Klarheit – ist ebenso ein<br />

wesentlicher Bestandteil der allseits geforderten Entbürokratisierung.<br />

Es ist ein Wunschdenken [272], dass sich eine strengere Terminologie auch <strong>im</strong> fachlichen,<br />

täglichen Sprachgebrauch schnell durchsetzt. Fachliche, eingefleischte Synonyme<br />

werden kaum zu unterdrücken sein. Dies kann natürlich auch generationenabhängig<br />

sein. So wünschenswert und zweckmäßig »eindeutige« Begriffe sein mögen, Mehrfacherläuterungen<br />

zu dem einen oder anderen Stichwort werden auch hier zwangsläufig<br />

vorkommen 12 . Unter diesen Gesichtspunkten ist auch die nachfolgende Auswahl<br />

von Begriffsdefinitionen oder -erläuterungen zu betrachten.<br />

6 Beispiel: ›konstitutiv‹. Im Sprachgebrauch bedeutet dieses Wort soviel wie ›best<strong>im</strong>mend, grundlegend‹,<br />

<strong>im</strong> Rechtswesen aber ›rechtsbegründend‹. Der Begriff wird hier auf einen best<strong>im</strong>mten<br />

Umstand eingeschränkt.<br />

7 Beispiel: ›Gesetzeskonkretisierender Verwaltungsakt‹<br />

8 Beispiel: ›Grenzfeststellung‹, s. [17] S. 94 in Verbindung mit [272] S. 80 a).<br />

9 »Auf, dass das Kataster fertig werde!«<br />

10 Zum Beispiel haben ältere Fehlergrenzen auch heute noch zur Beurteilung der Katasterunterlagen<br />

ihre Bedeutung.<br />

11 Ein schönes Beispiel dazu ist das <strong>im</strong>mer noch gebräuchliche Verb ›parzellieren‹ von dem veralteten<br />

Substantiv ›Parzelle‹. Ein Flurstück kann man nicht ›flurstücken‹; nur eine sprachlich unschöne<br />

Umschreibung wie ›Flurstücke bilden‹ bliebe dann übrig.<br />

12 Aufgabenstellung → Man versuche eine eigene Ad-hoc-Antwort auf folgende Testfrage zu geben.<br />

Was versteht man <strong>im</strong> Einzelnen unter:<br />

Grenz– –absteckung, –angabe, –anerkennung, –anweisung, –anzeige, –ausgleich, –auskunft,<br />

–begradigung, –bereinigung, –bestätigung, –best<strong>im</strong>mung, –best<strong>im</strong>mungsfehler, –bildung,<br />

–ermittlung, –festlegung, –feststellung, –findung, –herstellung, –linie, –regelung,<br />

–scheidung, –überprüfung, –überschreitung, –übertragung, –untersuchung, –verlauf, –vermessung,<br />

–vermittlung, –vorweisung, –wiederherstellung, –ziehung?

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