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Grenzuntersuchung im Liegenschaftskataster

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318 Fuhrmann, <strong>Grenzuntersuchung</strong><br />

Bodenordnung und Forsten NRW als Koordinationsstelle anzufragen, ob die Maßnahmen durch das<br />

Amt für Agrarordnung zeitgerecht durchgeführt werden können. Vor der Feststellung oder Abmarkung<br />

von Grundstücksgrenzen sollen die Grenznachbarn vom Forstamt verständigt werden. Gemäß<br />

§ 919 Abs. 3 BGB sind die Kosten grundsätzlich zu teilen.<br />

. . .<br />

Immobilienmanagement der Landesforstverwaltung NRW (IMMO Forst)<br />

Erlass vom 4.2.2009<br />

. . .<br />

2.1.2 Grenzsicherung<br />

Die Forstbetriebsbezirke prüfen regelmäßig die Grenzzeichen. Grenzverletzungen sind der Regionalforstamtsleitung<br />

unverzüglich zu berichten, damit diese die notwendigen Maßnahmen veranlassen<br />

kann.<br />

. . .

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